Kurzarbeitergeld erklärt: Regeln, Voraussetzungen und die Auswirkung auf Ihr Gehalt 2026

Wie das deutsche Kurzarbeitergeld entgangenes Einkommen tatsächlich ersetzt, wer Anspruch hat und wie viel wirklich übrig bleibt, mit echten Zahlen statt Faustregeln.

EswarVeröffentlicht am 28. August 202615 Min. Lesezeit

Illustration zu Kurzarbeitergeld: reduzierte Arbeitszeit und teilweiser Lohnausgleich in Deutschland

Kurz beantwortet

Kurzarbeitergeld ersetzt 60 % des durch reduzierte Arbeitszeit entgangenen Nettolohns (67 %, wenn Sie mindestens ein Kind haben). Gezahlt wird es von der Bundesagentur für Arbeit, während Ihr Arbeitgeber Sie mit verringerter Stundenzahl weiterbeschäftigt, statt zu kündigen. Die reguläre Höchstdauer beträgt 12 Monate, aktuell befristet verlängert auf 24 Monate bis zum 31. Dezember 2026. Probieren Sie es mit Ihren eigenen Zahlen im Kurzarbeitergeld-Rechner aus.

Nur eine allgemeine, lehrreiche Übersicht, keine Steuerberatung. Jede hier genannte Regel hat Ausnahmefälle und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, klären Sie Details deshalb immer mit einem Steuerberater, bevor Sie danach handeln. Ob ein Betrieb die Voraussetzungen der §§ 96 bis 98 SGB III erfüllt, entscheidet außerdem die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Klären Sie Ihre eigene Situation daher auch mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ab.

60 %des entgangenen Nettolohns, wenn Sie kinderlos sind (§ 105 SGB III)
67 %stattdessen, wenn Sie mindestens ein Kind haben (§ 105 SGB III)
24 MonateHöchstdauer 2026, statt der regulären 12 (§ 104 SGB III, befristete Verlängerung)
≥ 1/3der Belegschaft muss jeweils mehr als 10 % des Bruttoentgelts verlieren (§ 96 SGB III)

01Wenn die Arbeit einbricht, aber der Job bleibt

Aufträge bleiben aus, ein wichtiger Zulieferer hat Probleme, oder ein Werk muss umgerüstet werden, ohne dass an eine dauerhafte Schließung zu denken wäre. Statt Personal zu entlassen, reagieren viele deutsche Arbeitgeber in solchen Fällen mit reduzierten Arbeitszeiten und beantragen Kurzarbeitergeld, um den entstehenden Lohnausfall abzufedern. Der Staat hat dieses Instrument während der Finanzkrise 2008/09 und während der Pandemie in großem Umfang genutzt, und auch 2025 und 2026 griffen Teile der Automobil- und Fertigungsindustrie angesichts schwankender Nachfrage und Lieferketten wiederholt darauf zurück. Der eigentliche Zweck der Regelung ist es, Beschäftigung zu erhalten, statt Menschen in die Arbeitslosigkeit zu entlassen.

Dieser Artikel zeigt, wer tatsächlich Anspruch hat, wie sich die Höhe genau berechnet (mit einer live berechneten Grafik statt einer Faustregel), wie ein Antrag von der Meldung bis zur Auszahlung tatsächlich abläuft, was währenddessen mit Rente und Krankenversicherung passiert, und welche Fallstricke die meisten Ratgeber auslassen. Alle Zahlen stammen aus der eigenen, getesteten Berechnungslogik dieses Projekts, derselben, die auch dem kostenlosen Kurzarbeitergeld-Rechner unten zugrunde liegt.

02Was Kurzarbeitergeld eigentlich ist

Kurzarbeitergeld ist in den §§ 95 bis 109 SGB III geregelt. Kurzarbeit selbst, also die vorübergehende Verringerung von Arbeitszeit und Entgelt, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Belegschaft, meist über eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder individuelle Zustimmung. Kurzarbeitergeld ist die davon getrennte Lohnersatzleistung, die die Bundesagentur für Arbeit für den dadurch entstehenden Ausfall zahlt. Entscheidend: Sie bleiben die ganze Zeit bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, nur Arbeitszeit und Bruttoentgelt sinken für den betroffenen Zeitraum. Das unterscheidet es grundlegend vom Arbeitslosengeld, das erst greift, wenn das Beschäftigungsverhältnis vollständig endet.

Eine eigene Variante, das Saison-Kurzarbeitergeld (§§ 101 bis 103 SGB III), deckt witterungsbedingte Ausfälle speziell im Baugewerbe und verwandten Branchen ab und folgt eigenen Regeln. Das Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) betrifft Beschäftigte, die im Rahmen einer Umstrukturierung in eine Transfergesellschaft wechseln. Beide sind nicht Gegenstand dieses Artikels, der ausschließlich den allgemeinen Fall behandelt.

03Wer wirklich Anspruch hat, und wer das entscheidet

Drei getrennte gesetzliche Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein. § 96 SGB III verlangt einen erheblichen Arbeitsausfall: Er muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, vorübergehend und unvermeidbar sein, und im betreffenden Monat muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten des Betriebs jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts verlieren. Ein einzelner schwacher Monat oder eine übliche saisonale Flaute reicht für sich genommen nicht aus, die Ursache muss außerhalb des normalen unternehmerischen Risikos liegen. § 97 SGB III regelt die betrieblichen Voraussetzungen: mindestens ein Beschäftigter sowie eine wirksame Rechtsgrundlage für die reduzierte Arbeitszeit, etwa durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Zustimmung. § 98 SGB III regelt die persönlichen Voraussetzungen: Das Beschäftigungsverhältnis darf nicht gekündigt sein, es muss weiterhin Versicherungspflicht bestehen, und es dürfen nicht gleichzeitig bestimmte andere Leistungen wie Krankengeld bezogen werden.

Das ist eine Entscheidung auf Betriebsebene, kein individueller Antrag, wie im Abschnitt zum Ablauf weiter unten im Detail gezeigt wird. Wie dieser Artikel berechnet auch der Rechner dieser Seite nur die Höhe, nicht ob die Situation Ihres Betriebs die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt, das entscheidet allein die Agentur für Arbeit.

04Wie sich die Höhe tatsächlich berechnet

Grundlage der Berechnung ist die Nettoentgeltdifferenz nach § 106 SGB III: Ihr Soll-Entgelt (das Bruttoentgelt, das Sie ohne den Ausfall erzielt hätten, ohne Mehrarbeit) abzüglich Ihres Ist-Entgelts (dem tatsächlich erzielten Entgelt). Beide Werte werden zunächst auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet und dann jeweils durch dasselbe pauschalierte Nettoentgelt-Verfahren geführt, das § 153 SGB III auch beim Arbeitslosengeld verwendet: ein pauschaler Abzug von 20 % für Sozialversicherung sowie eine fiktive Lohnsteuer und ein fiktiver Solidaritätszuschlag nach Ihrer tatsächlichen Steuerklasse. § 106 übernimmt das gesamte Verfahren aus § 153 ausdrücklich entsprechend, also durch direkten gesetzlichen Verweis und nicht nur der Ähnlichkeit halber, weshalb dieser Rechner beide Leistungen auf derselben zugrunde liegenden Logik berechnet. § 105 SGB III zahlt anschließend 60 % der so ermittelten Nettoentgeltdifferenz aus, beziehungsweise 67 %, wenn Sie mindestens ein nach § 32 EStG berücksichtigtes Kind haben, also genau dieselbe Prüfung und denselben Satz wie beim erhöhten Leistungssatz des Arbeitslosengeldes.

Genau wie beim Arbeitslosengeld werden sowohl Soll- als auch Ist-Entgelt bei dieser Berechnung auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (8.450 € monatlich im Jahr 2026): Die oberste Zeile der offiziellen Berechnungstabelle ist wörtlich mit "8.450,00 und mehr" beschriftet und behandelt jedes Entgelt ab diesem Betrag gleich. In der Praxis bedeutet das, dass Besserverdienende nicht 60 % beziehungsweise 67 % ihres tatsächlichen vollen Entgeltausfalls erhalten, sondern nur des Ausfalls bis zur Deckelungsgrenze, und bleibt das reduzierte Ist-Entgelt selbst während der Kurzarbeit oberhalb dieser Grenze, wird gar kein Kurzarbeitergeld gezahlt, da gedeckeltes Soll-Entgelt und gedeckeltes Ist-Entgelt dann identisch sind. Die folgende Grafik zeigt, wie stark das tatsächliche Nettoeinkommen bei sinkender Arbeitszeit wirklich fällt, und wie viel davon das Kurzarbeitergeld tatsächlich abfedert.

Auf Basis eines Soll-Entgelts von 3.600 € brutto monatlich, Steuerklasse I, kinderlos. Jeder Punkt wird live von der eigenen Kurzarbeitergeld-Berechnungslogik dieser Seite berechnet, derselben, die auch dem Rechner zugrunde liegt.

05Zwei Rechenbeispiele bei unterschiedlichem Arbeitsausfall

Zwei Szenarien zeigen, wie sich der Auffangeffekt mit dem Umfang des tatsächlichen Arbeitsausfalls verändert. Beide gehen von einem Soll-Entgelt von 3.600 € brutto monatlich aus, unterscheiden sich aber im Umfang der Kürzung, der Steuerklasse und ob ein nach § 32 EStG berücksichtigtes Kind vorhanden ist.

30 % Arbeitsausfall, Steuerklasse I, kinderlos
Normales Nettoentgelt (100 % Arbeitszeit)2.444,92 €
Nettoentgelt allein aus dem gekürzten Lohn1.820,67 €
Kurzarbeitergeld374,55 €
Tatsächliches Gesamt-Nettoentgelt2.195,22 €
Anteil des normalen Nettoentgelts, der tatsächlich bleibt89.79%
70 % Arbeitsausfall, Steuerklasse III, ein Kind
Normales Nettoentgelt (100 % Arbeitszeit)2.748,00 €
Nettoentgelt allein aus dem gekürzten Lohn864,00 €
Kurzarbeitergeld1.262,28 €
Tatsächliches Gesamt-Nettoentgelt2.126,28 €
Anteil des normalen Nettoentgelts, der tatsächlich bleibt77.38%

Bei 70 % Arbeitsausfall, also nur noch drei Zehnteln einer normalen Woche, bleiben dank Kurzarbeitergeld noch rund 77 % des normalen Nettoentgelts übrig, nicht 30 %.

06Wie lange Kurzarbeitergeld laufen kann

§ 104 SGB III sieht eine reguläre gesetzliche Höchstdauer von 12 Monaten je Betrieb vor, nicht je Beschäftigtem, gerechnet ab Beginn des Arbeitsausfalls. Die Bundesregierung kann diese Grenze per Verordnung in Zeiten anhaltender wirtschaftlicher Belastung verlängern, wie schon während der Finanzkrise 2008/09 und der Pandemie geschehen. Eine vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 beschlossene Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld hält die verlängerte Höchstdauer von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2026 für Betriebe aufrecht, deren Kurzarbeit vor diesem Zeitpunkt begonnen hat. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die reguläre Grenze von 12 Monaten, sofern keine weitere Verlängerung beschlossen wird.

Das ist eine Obergrenze, keine Garantie. Die Bewilligung im Einzelfall und der zugrunde liegende Arbeitsausfall selbst können deutlich früher enden, wenn sich die Ausgangslage bessert.

Die Verlängerung ist eine befristete, vom Bundeskabinett jährlich neu zu beschließende Verordnung, keine dauerhafte Änderung von § 104 selbst.

07Wie ein Antrag von der Meldung bis zur Auszahlung abläuft

Für Sie sollte Kurzarbeitergeld fast unsichtbar bleiben: eine niedrigere Zahl auf der gewohnten Lohnabrechnung, kein neuer Vorgang, um den Sie sich kümmern müssen. Hinter dieser Einfachheit steckt ein vierstufiger Verwaltungsablauf, den Ihr Arbeitgeber jeden Monat durchläuft, wobei die Erstattung durch die Agentur für Arbeit üblicherweise erst einige Wochen nach der eigentlichen Lohnzahlung beim Arbeitgeber eingeht, ohne dass sich das auf den Zeitpunkt Ihrer eigenen Zahlung auswirkt.

1

Anzeige über Arbeitsausfall

Ihr Arbeitgeber meldet der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich, dass ein erheblicher Arbeitsausfall begonnen hat oder erwartet wird, bevor für diesen Zeitraum überhaupt Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

2

Bewilligung

Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen der §§ 96 und 97 und erteilt einen Bescheid, der den gesamten Betrieb betrifft, nicht einzelne Beschäftigte namentlich.

3

Monatlicher Leistungsantrag

Jeden Monat berechnet und meldet Ihr Arbeitgeber die tatsächliche Nettoentgeltdifferenz und Kurzarbeitergeld-Höhe für jeden betroffenen Beschäftigten und beantragt die Erstattung.

4

Auszahlung

Ihr Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem reduzierten Lohn am gewohnten Zahltag aus und erhält es anschließend von der Agentur für Arbeit erstattet.

08Was mit Rente, Kranken- und Pflegeversicherung passiert

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleiben Sie in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis und damit durchgehend und ohne Lücke in allen vier Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert (Renten-, Arbeitslosen-, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung). Insbesondere Ihre Rentenansprüche wachsen nicht einfach nur mit der niedrigeren, reduzierten Arbeitszeit weiter: § 163 Abs. 5 SGB VI rechnet 80 % der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt zusätzlich als rentenwirksames Entgelt an, und zwar zusätzlich zu dem, was tatsächlich verdient wird, gerade damit eine Phase der Kurzarbeit die spätere Rente nicht wie eine Phase voller Arbeitslosigkeit stillschweigend schmälert. Dasselbe fiktive Entgelt von 80 % wird nach § 249 Abs. 2 SGB V und § 58 Abs. 5 SGB XI auch für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen, nicht jedoch für die Arbeitslosenversicherung, die auf diesen fiktiven Anteil vollständig beitragsfrei bleibt.

Das kostet Sie nichts zusätzlich: Die Beiträge auf das fiktive Entgelt von 80 %, sowohl in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung, trägt allein Ihr Arbeitgeber, nicht wie üblich hälftig geteilt, und sie werden nicht von Ihrem Kurzarbeitergeld oder Lohn abgezogen. Für Sie bedeutet das in der Praxis lediglich, dass Ihr Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nahezu normal weiterläuft, ohne dass Sie den Mechanismus dahinter bemerken.

09Aufstockung durch den Arbeitgeber: wenn Kurzarbeitergeld nicht alles ist

Der Leistungssatz von 60 % beziehungsweise 67 % ist eine gesetzliche Untergrenze, keine Obergrenze. Viele Tarifverträge, besonders in der Metall- und Automobilindustrie, wo die IG Metall Tarifpartei ist, verpflichten Arbeitgeber vertraglich zu einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf einen höheren Anteil des Nettoentgelts, häufig zwischen 80 % und 95 %, teilweise für eine erste Phase nahe am vollen Gehalt, bevor der Satz stufenweise sinkt. Manche Arbeitgeber tun dies auch freiwillig, ohne dass ein Tarifvertrag es verlangt, besonders bei einem kurzen, klar vorübergehenden Arbeitsausfall, wenn der Erhalt von Fachkräften und Betriebsklima wichtiger ist als die kurzfristige Ersparnis.

Eine solche Aufstockung ist Sache des Vertrags oder der Unternehmenspolitik, nicht etwas, das das SGB III selbst vorsieht. Prüfen Sie daher Ihren eigenen Tarifvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach, statt anzunehmen, dass entweder der bloße gesetzliche Satz oder eine großzügige Aufstockung automatisch gilt.

10Wer Kurzarbeitergeld tatsächlich nutzt, und wann

Kurzarbeitergeld ist ein wirklich altes Instrument, erstmals 1910 eingeführt und nach dem Zweiten Weltkrieg in ungefähr seine heutige Form gebracht, wurde aber international vor allem durch zwei jüngere Episoden bekannt. Während der Finanzkrise 2008/09 wurde die vergleichsweise schnelle Erholung Deutschlands und der geringe Anstieg der Arbeitslosigkeit in internationalen Kommentaren wiederholt darauf zurückgeführt, wie konsequent Kurzarbeit genutzt wurde, um Belegschaften in der Industrie zu erhalten, statt sie zu entlassen, ein Muster, das seither auch von anderen Ländern zumindest teilweise übernommen wurde. Während der Pandemie erreichte die Nutzung ein nie zuvor gesehenes Ausmaß: Auf ihrem Höhepunkt im April 2020 waren nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit rund 6 Millionen Beschäftigte in Deutschland gleichzeitig in irgendeiner Form von Kurzarbeit, über nahezu alle Branchen hinweg, vom Einzelhandel über das Gastgewerbe bis zur Luftfahrt, nicht nur in der Industrie.

Die jüngste Welle ist enger begrenzt, aber weiterhin bedeutend. Im Verlauf von 2025 und bis 2026 hinein nutzten Teile der Automobilzulieferindustrie und verwandter Fertigungsbranchen wiederholt Kurzarbeit, als Reaktion auf schwache Nachfrage, den kostspieligen Umstieg auf Elektrofahrzeuge und anhaltende Störungen der Lieferketten, begleitet von der weiter unten behandelten befristeten Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate. Anders als 2020 betrifft diese Welle vor allem einzelne Branchen und Zulieferketten, nicht die gesamte Breite der Wirtschaft gleichzeitig.

11Der Stand 2026: was befristet ist und was dauerhaft gilt

Die §§ 95 bis 109 SGB III selbst, also die Sätze von 60 % und 67 %, die Anspruchsvoraussetzungen und die reguläre Höchstdauer von 12 Monaten, sind dauerhaftes Recht und haben sich nicht geändert. Was seit 2020 wiederholt angepasst wurde, ist die Obergrenze der Bezugsdauer, jedes Mal per befristeter Verordnung verlängert, zuletzt durch die Vierte Verordnung vom 17. Dezember 2025 auf 24 Monate bis Ende 2026. Ob sie erneut bis 2027 verlängert wird, ist eine erneute politische Entscheidung, die das Bundeskabinett treffen muss. Behandeln Sie die 24-Monats-Angabe daher als für 2026 zutreffend, nicht als dauerhaften Bestandteil des Gesetzes.

12Mythen und Fakten

Sechs häufig kursierende Behauptungen über Kurzarbeitergeld, geprüft anhand des tatsächlichen Gesetzes.

Myth

Kurzarbeitergeld muss persönlich beantragt werden, so wie Arbeitslosengeld.

Fact

Ihr Arbeitgeber beantragt es für das gesamte betroffene Team. Ein individuelles Antragsformular für Beschäftigte gibt es nicht.

Myth

Ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist automatisch unproblematisch, solange niemand davon erfährt.

Fact

Neu aufgenommene Einkünfte nach Beginn des Arbeitsausfalls werden in der Regel auf das Ist-Entgelt angerechnet und können das Kurzarbeitergeld verringern. Klären Sie es vorab mit Ihrem Arbeitgeber und im Zweifel mit der Agentur für Arbeit ab.

Myth

Jeder in Kurzarbeit erhält 2026 automatisch bis zu 24 Monate.

Fact

Die 24-Monats-Höchstdauer gilt nur für Betriebe, deren Kurzarbeit vor dem Stichtag der Verordnung begann, nur bis zum 31. Dezember 2026, und ist eine Obergrenze, keine garantierte Dauer.

Myth

Kurzarbeitergeld ist im Grunde dasselbe wie Arbeitslosengeld, nur ein kleinerer Betrag.

Fact

Beide teilen sich zwar dieselbe zugrunde liegende fiktive Steuerformel, der Auslöser ist aber ein völlig anderer: reduzierte Arbeitszeit in einem fortbestehenden Job statt eines vollständig beendeten Beschäftigungsverhältnisses.

Myth

Überstundenvergütung wird bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes vollständig ausgenommen, genau wie Einmalzahlungen.

Fact

Nur das Soll-Entgelt, Ihre Referenzgröße, schließt Mehrarbeitsvergütung aus. Tatsächlich geleistete und vergütete Überstunden während der Kurzarbeit zählen zum Ist-Entgelt und können das Kurzarbeitergeld verringern, da sie die Differenz zum normalen Entgelt verkleinern. Einmal- und Pauschalzahlungen bleiben dagegen bei beiden Werten unberücksichtigt.

Myth

Kurzarbeitergeld steigt unbegrenzt mit, sodass auch Spitzenverdiener 60 % beziehungsweise 67 % ihres vollen Verdienstausfalls erhalten.

Fact

Sowohl Soll- als auch Ist-Entgelt werden vor Anwendung der 60 % beziehungsweise 67 % auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (8.450 € monatlich im Jahr 2026), dieselbe Grenze, die auch beim Arbeitslosengeld gilt. Darüber hinaus wächst das Kurzarbeitergeld nicht weiter, und bleibt das reduzierte Entgelt selbst oberhalb der Grenze, gibt es gar keins.

Quellen

Jeder Satz, jede Schwelle und jede Dauer in diesem Artikel stammt direkt aus den folgenden Primärquellen.

Möchten Sie Ihre eigenen Zahlen statt eines Beispiels sehen?

Häufige Fragen

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich tatsächlich?

60 % Ihrer Nettoentgeltdifferenz, also der fiktiven Nettolohnlücke zwischen normalem und reduziertem Entgelt, beziehungsweise 67 %, wenn Sie mindestens ein nach § 32 EStG berücksichtigtes Kind haben. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Soll-Entgelt, Ihrem Ist-Entgelt während des Arbeitsausfalls und Ihrer Steuerklasse ab. Nutzen Sie den Kurzarbeitergeld-Rechner für Ihre eigenen Zahlen statt einer pauschalen Prozentangabe.

Kann mein Arbeitgeber mehr zahlen als das gesetzliche Kurzarbeitergeld?

Ja. Viele Tarifverträge und einzelne Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld freiwillig auf einen höheren Anteil des Nettoentgelts auf, manchmal nahe an das volle Gehalt, besonders in der Metall- und Automobilindustrie. Eine solche Aufstockung ist Sache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise dem geltenden Tarifvertrag, nicht etwas, das das SGB III selbst vorschreibt.

Zahle ich während der Kurzarbeit weiter in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung ein?

Ja, Sie bleiben durchgehend in allen vier Zweigen pflichtversichert. § 163 Abs. 5 SGB VI schützt insbesondere Ihre Rente, indem 80 % der Entgeltdifferenz zusätzlich als rentenwirksames Entgelt angerechnet werden, zusätzlich zu dem, was Sie tatsächlich verdienen, damit eine Phase der Kurzarbeit Ihre spätere Rente nicht stillschweigend schmälert.

Darf ich während des Bezugs von Kurzarbeitergeld einen Nebenjob ausüben?

Nur mit Vorsicht. Ein Nebenjob, den Sie bereits vor Beginn des Arbeitsausfalls hatten, bleibt in der Regel unberührt. Neu aufgenommene Nebeneinkünfte während der Kurzarbeit werden dagegen in der Regel auf das Ist-Entgelt angerechnet und können das Kurzarbeitergeld verringern, mit Ausnahmen für bestimmte geringfügige oder kurzfristige Tätigkeiten. Klären Sie einen neuen Nebenjob immer vorab mit Ihrem Arbeitgeber und im Zweifel mit der Agentur für Arbeit ab.

Bekommt jeder Beschäftigte automatisch Kurzarbeitergeld, sobald es bewilligt ist?

Nein. Nur wer im jeweiligen Monat tatsächlich vom Arbeitsausfall betroffen ist, erhält es, und nur wenn die persönlichen Voraussetzungen des § 98 individuell erfüllt sind. Wer selbst nicht betroffen ist oder gleichzeitig ausgeschlossen ist, etwa weil bereits bestimmte andere Leistungen bezogen werden, erhält es nicht, selbst wenn der Kurzarbeitsantrag des Arbeitgebers insgesamt bewilligt wurde.

Wird Kurzarbeitergeld selbst besteuert?

Nein, Kurzarbeitergeld ist nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt: Es wird nur zur Ermittlung des Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen hinzugerechnet, was die Steuer auf das reguläre Gehalt des Jahres spürbar erhöhen kann, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst nicht direkt besteuert wird. Das zeigt sich in der Praxis häufig als höhere Nachzahlung oder geringere Erstattung bei der jährlichen Steuererklärung.

Kann mein Arbeitgeber mir während der Kurzarbeit trotzdem kündigen?

Ja. Kurzarbeitergeld bietet keinen besonderen Kündigungsschutz, und ein Arbeitgeber kann ein Beschäftigungsverhältnis während der Kurzarbeit aus den üblichen rechtlichen Gründen genauso beenden wie zu jedem anderen Zeitpunkt. In der Praxis versuchen Arbeitgeber, die Kurzarbeit nutzen, meist genau das zu vermeiden, da der ganze Zweck der Leistung darin besteht, Arbeitsplätze über einen vorübergehenden Einbruch hinweg zu erhalten, das Gesetz selbst schafft jedoch keinen Kündigungsschutz.

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken und stellt keine verbindliche Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung dar.