Elterngeld
Elterngeldrechner 2026: Wie viel Elterngeld bekommen Sie?
Schätzen Sie Ihr Basiselterngeld oder ElterngeldPlus aus angestelltem Einkommen. Die Berechnung gilt für den Fall, dass Sie während des Bezugs kein Erwerbseinkommen erzielen.
Nur eine unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beim Elterngeld gibt es viele haushaltsspezifische Sonderfälle, und die Entscheidung liegt bei Ihrer Elterngeldstelle; maßgeblich ist Ihr amtlicher Elterngeldbescheid.
Wie dieser Rechner funktioniert
Tragen Sie das durchschnittliche berücksichtigungsfähige Bruttoeinkommen aus Ihrem maßgeblichen Bemessungszeitraum sowie Steuerklasse und Sozialversicherungsstatus ein. Der Rechner ermittelt daraus ein pauschaliertes Elterngeld-Netto. Dieses kann vom Netto Ihrer Gehaltsabrechnung abweichen; der passende Bemessungszeitraum ist vor der Eingabe zu prüfen.
Dieses Nettoeinkommen wird über die gesetzliche Ersatzrate von 65 bis 100 % in einen Monatsbetrag umgerechnet, anschließend werden Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag addiert und die Grenzen von 300 bis 1.800 € angewendet.
Abgebildet wird der Weg über angestelltes Einkommen für Geburten 2026 oder 2027, ohne Einkommen während des Bezugs. Nicht abgebildet sind selbstständiges Einkommen, der Partnerschaftsbonus und die Anrechnungsformel für Einkommen, das während des Elterngeldbezugs erzielt wird, siehe FAQ unten.
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Wie wird Ihr Elterngeld berechnet?
Das Elterngeld ersetzt für bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes einen Teil des Einkommens, damit ein Elternteil die Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen kann, um sich um das Neugeborene zu kümmern, ohne dass dem Haushalt das gesamte Einkommen fehlt. Es wurde 2007 eingeführt und löste das bis dahin einheitliche Erziehungsgeld ab, gerade um die Leistung an das eigene vorherige Einkommen zu koppeln, statt allen unabhängig vom Einkommen denselben Betrag zu zahlen. Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), und die Berechnung durchläuft für jeden Antrag dieselben drei Schritte: das Elterngeld-relevante Nettoeinkommen vor der Geburt ermitteln, eine Ersatzrate zwischen 65 % und 100 % je nach Höhe dieses Einkommens anwenden und einen eventuellen Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag hinzufügen. Das Ergebnis unterliegt einer Untergrenze von 300 € monatlich und einer Obergrenze von 1.800 € monatlich für ein einzelnes Kind.
Elterngeld-Nettoeinkommen×Ersatzrate (65-100 %)=Elterngeld / MonatZwei Dinge entscheiden über Ihr Elterngeld-Nettoeinkommen, schon bevor das Kind geboren ist. Erstens der Bemessungszeitraum: Bei den meisten Angestellten sind das die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei der Mutter verschiebt er sich meist auf die zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes, da diese Monate aus dem Durchschnitt ausgeklammert werden. Zweitens zählt nur das laufende monatliche Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind gesetzlich ausgenommen, sodass ein bonuslastiges Gehalt das Elterngeld nicht in demselben Maß erhöht wie das reale Einkommen. Von diesem durchschnittlichen Bruttogehalt wird zunächst der monatliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 102,50 € (ein Zwölftel des jährlichen Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 €) abgezogen; von diesem verminderten Betrag zieht das Elterngeld dann zwei eigene Abzugsketten ab, nicht die tatsächliche Gehaltsabrechnung: eine fiktive Lohnsteuer, einen Solidaritätszuschlag und, mit einem einheitlichen Satz von 8 % unabhängig vom tatsächlichen Bundesland, eine Kirchensteuer, jeweils nach dem am 1. Januar des Jahres vor der Geburt gültigen Programmablaufplan, sowie einen pauschalen Sozialabgabenabzug von 21 %, aufgeteilt in 9 % für Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % für Rentenversicherung und 2 % für Arbeitslosenversicherung, jeweils nur, wenn tatsächlich Versicherungspflicht in diesem Zweig besteht.
Nehmen wir eine Vollzeitangestellte mit 3.000 € brutto im Monat, Steuerklasse 1, noch kinderlos, gesetzlich versichert und nicht kirchensteuerpflichtig, mit einer Geburt 2026. Zunächst wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 102,50 € abgezogen, es bleiben 2.897,50 €. Steuer und Soli werden auf diesen verminderten Betrag nach der amtlichen Lohnsteuerformel berechnet, die am 1. Januar 2025, dem Jahr vor der Geburt, galt, das ergibt 287,33 €, und die Sozialabgaben werden mit dem pauschalen Satz von 21 % desselben verminderten Betrags nach dem BEEG abgezogen, 608,48 €, unabhängig davon, was auf der echten Gehaltsabrechnung steht. Das Elterngeld-Nettoeinkommen liegt damit bei 2.001,69 €. Da dieser Betrag über der Schwelle von 1.200 € liegt, greift die Ersatzrate von 65 % statt der Standardrate von 67 %, das Basiselterngeld beträgt somit 1.301,10 € im Monat, deutlich unter der Obergrenze von 1.800 €. ElterngeldPlus würde genau die Hälfte davon zahlen, 650,55 €, dafür doppelt so lange.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus erklärt
Jeder Haushalt entscheidet, wie er denselben zugrunde liegenden Anspruch bezieht, und kann die drei Varianten über die ersten Lebensjahre des Kindes frei kombinieren.
| Variante | Höhe | Dauer |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 65-100 % des Nettoeinkommens, 300-1.800 €/Monat | Bis zu 12 Monate für einen Elternteil allein, 14 mit Partnermonaten oder als Alleinerziehende bzw. Alleinerziehender |
| ElterngeldPlus | Genau die Hälfte des Basiselterngeldes, 150-900 €/Monat | Doppelt so viele Monate wie die dafür eingetauschten Basismonate |
| Partnerschaftsbonus | Wird zum ElterngeldPlus-Satz gezahlt | 2 bis 4 zusätzliche Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten |
ElterngeldPlus ist nicht einfach die kleine Schwester des Basiselterngeldes, sondern gezielt für Eltern gedacht, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten: Basiselterngeld wird durch eigenes Einkommen ohnehin etwa halbiert, aber weiterhin nur für die ursprünglich geplante Anzahl an Monaten gezahlt, während Plus denselben verringerten Betrag auf doppelt so viele Monate verteilt. Jeder Basismonat lässt sich jederzeit bis zum 14. Lebensmonat des Kindes in zwei Plus-Monate umwandeln (verlängerbar bis zum 28., mit Zustimmung beider Elternteile sogar darüber hinaus), eine Entscheidung, die sich vor dem ersten Zahlungsmonat lohnt, denn nach Bezugsbeginn lässt sie sich kaum noch rückgängig machen.
Elterngeld: Welche Einkommensgrenze gilt?
Seit dem 1. April 2025 muss das zu versteuernde Haushaltseinkommen (nicht das Bruttogehalt, laut Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt) bei höchstens 175.000 € liegen, damit überhaupt ein Elterngeldanspruch besteht, einheitlich für Paare und Alleinerziehende. Diese Grenze ist in wenigen Jahren zweimal gesunken: Bis März 2024 galten 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende, ab April 2024 eine einheitliche Grenze von 200.000 €, und ab April 2025 die heutigen 175.000 €. Es handelt sich um eine harte Grenze, keinen Freibetrag: Ein Haushalt, der auch nur einen Euro darüber liegt, verliert den gesamten Anspruch, nicht nur den übersteigenden Teil. Da die Grenze am zu versteuernden Einkommen und nicht am Bruttogehalt hängt und sich auf das Jahr vor der Geburt bezieht, lohnt sich ein Blick in den eigenen bzw. gemeinsamen Steuerbescheid, statt vom Gehaltszettel auszugehen.
Ersatzrate: Welcher Anteil des Einkommens wird ersetzt?
67 % sind nur der Ausgangswert, die tatsächliche Ersatzrate hängt von der Höhe des Elterngeld-Nettoeinkommens ab. Unter 1.000 € im Monat steigt die Rate über 67 % hinaus, um 0,1 Prozentpunkte je volle 2 €, die das Einkommen darunterliegt, bis zu einer Obergrenze von 100 % ab einem Nettoeinkommen von 340 € oder weniger, sodass bei sehr geringem Einkommen vor der Geburt fast der gesamte Betrag ersetzt werden kann. Über 1.200 € im Monat sinkt die Rate im selben Schritt von 0,1 Prozentpunkten je volle 2 € unter 67 %, bis sie sich bei einem Nettoeinkommen ab 1.240 € bei einer Untergrenze von 65 % einpendelt. Zwischen 1.000 € und 1.200 € bleibt die Rate konstant bei genau 67 %. Unabhängig vom Ergebnis der Prozentrechnung wird nie weniger als 300 € im Monat gezahlt, selbst wenn vor der Geburt gar kein Einkommen bestand, und nie mehr als 1.800 € für ein einzelnes Kind, egal wie hoch das tatsächliche Einkommen war.
Wie erhöhen Geschwister und Mehrlinge das Elterngeld?
Lebt in Ihrem Haushalt bereits ein weiteres Kind unter 3 Jahren, leben zwei weitere Kinder unter 6 Jahren dort, oder lebt dort ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren, erhöht sich Ihr Elterngeld um 10 %, mit einem garantierten Mindestzuschlag von 75 € monatlich beim Basiselterngeld (37,50 € bei ElterngeldPlus), selbst wenn 10 % des eigenen Betrags weniger wären. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig, es genügt, das entsprechende Feld im normalen Elterngeldantrag anzukreuzen. Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge aus derselben Geburt bringen zusätzlich einen Mehrlingszuschlag von 300 € monatlich beim Basiselterngeld (150 € bei Plus) für jedes weitere Kind über das erste hinaus, unabhängig vom Geschwisterbonus berechnet, nicht zu dessen Grundlage hinzugerechnet, denn das Gesetz sieht den Mehrlingszuschlag ausdrücklich auch dann in voller Höhe vor, wenn gleichzeitig ein Geschwisterbonus gezahlt wird. Eine Familie mit Zwillingen und einem älteren Kleinkind unter 3 Jahren könnte also beide Zuschläge gleichzeitig erhalten, jeweils einzeln vom Basiselterngeld-Grundbetrag berechnet.
Welches Einkommen zählt für die Elterngeldberechnung?
Der zwölfmonatige Bemessungszeitraum läuft normalerweise vom Geburtsmonat rückwärts, mehrere Umstände können ihn aber verschieben oder verkürzen. Bei der Mutter wird jeder Kalendermonat mit Mutterschutz (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) ausgeklammert und durch einen früheren Monat ersetzt, da diese Zeit bereits durch Mutterschaftsgeld abgedeckt ist und ihre Einbeziehung den Durchschnitt künstlich senken würde. Auch bereits genommene Elternzeit für ein älteres Kind oder eine tatsächliche schwere Erkrankung mit Einkommenseinbußen innerhalb des Bemessungszeitraums können einzelne Monate verschieben oder ausklammern, ein bloßer Arbeitgeberwechsel oder gewöhnliche Arbeitslosigkeit allein sind dagegen kein Grund, einen Monat auszuklammern, diese Monate zählen weiterhin mit, gegebenenfalls mit 0 € im Durchschnitt. Die genauen Regeln wendet die Elterngeldstelle im Einzelfall an; könnte einer dieser echten Ausnahmefälle auf Sie zutreffen, lohnt es sich, dort direkt nachzufragen, welche zwölf Monate tatsächlich herangezogen werden, statt sich auf eine eigene Schätzung zu verlassen. Es zählt nur das laufende monatliche Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt, eine Antrittsprämie oder als Einmalbetrag ausgezahlte Überstunden sind gesetzlich ausgenommen und erhöhen das Elterngeld nicht, egal wie hoch sie ausfielen. Selbstständige nutzen eine völlig andere Bemessungsgrundlage: ihre Gewinneinkünfte aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt, nicht einen Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Diesen Weg bildet dieser Rechner überhaupt nicht ab, der eigene Gewinn sollte nicht in das Bruttoeinkommen-Feld oben eingetragen werden, da eine andere Bemessungsperiode und andere gesetzliche Regeln gelten; nutzen Sie stattdessen den Elterngeldrechner der Elterngeldstelle oder eine steuerliche Beratung.
Partnermonate: Wie lange ist ein Bezug möglich?
Ein Elternteil, der die BEEG-Voraussetzungen für Alleinerziehende erfüllt (grob: der andere Elternteil lebt nicht mit Ihnen oder dem Kind zusammen und Sie erfüllen die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, oder eine enge Ausnahme greift, weil der andere Elternteil das Kind tatsächlich nicht betreuen kann), kann alle 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen. Ein Paar erreicht die 14 Monate gemeinsam nur, wenn der zweite Elternteil ebenfalls mindestens 2 dieser Monate bezieht, die sogenannten Partnermonate; ein Elternteil allein ist auf 12 Monate begrenzt, selbst wenn der andere gar nichts beansprucht. Es gibt keine Pflicht, die Monate gleichmäßig aufzuteilen, und keine Pflicht, sie am Stück statt nacheinander zu nehmen. Häufig nimmt ein Elternteil 10 bis 12 Monate und der andere die restlichen 2 bis 4, erlaubt ist aber jede Aufteilung, die insgesamt höchstens 14 Basis-Äquivalent-Monate ergibt, wobei ein Plus-Monat als halber Monat zählt. Der Partnerschaftsbonus ist ein davon unabhängiger, zusätzlicher Anreiz: 2 bis 4 weitere Monate zum Plus-Satz speziell für Zeiträume, in denen beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, gedacht, um wirklich gleichzeitig geteilte Teilzeit-Elternschaft zu fördern, statt dass ein Elternteil weiter Vollzeit arbeitet, während der andere allein betreut.
Elterngeld beantragen: Welche Fristen gelten?
Elterngeld wird rückwirkend nur für die drei Kalendermonate vor Eingang des Antrags bei der Elterngeldstelle gezahlt, ein zu später Antrag kann also dauerhaft einen Teil der Leistung kosten. Die meisten Ratgeber empfehlen, in den ersten Wochen nach der Geburt zu beantragen, sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Seit 2024 lässt sich der Antrag in vielen Bundesländern über den digitalen Dienst ElterngeldDigital anstoßen, was die Bearbeitung beschleunigen kann, an der Drei-Monats-Frist für die Rückwirkung aber nichts ändert. Ausgezahlt wird in der Regel monatlich, der Bezug kann ab der Geburt bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beim Basiselterngeld (28. bei ElterngeldPlus) beginnen. Ist ein Bescheid einmal ergangen, lassen sich die Aufteilung der Monate und die Basis-Plus-Entscheidung für bereits bewilligte Monate in der Regel nicht mehr ändern, noch nicht bewilligte Monate können bei einem wichtigen Grund aber weiterhin angepasst werden. Es lohnt sich also, die Aufteilung von Anfang an durchdacht zu wählen.
Elternzeit oder Elterngeld: Was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden ständig verwechselt, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Elternzeit ist der gesetzliche, im selben BEEG geregelte Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, einseitig und ohne dessen Zustimmung, für bis zu drei Jahre je Kind, mit durchgehendem Kündigungsschutz. Elterngeld ist das Geld, das für einen Teil dieser Zeit, bis zu 14 Monate, gezahlt wird, um einen Teil des durch die Freistellung entfallenden Einkommens zu ersetzen. Elternzeit lässt sich auch ohne Elterngeld nehmen, etwa im dritten Jahr, wenn das Elterngeld bereits aufgebraucht ist, und grundsätzlich ließe sich auch ohne Elternzeit unter bestimmten Umständen weiterhin Elterngeld beziehen, während man formal angestellt bleibt, auch wenn in der Praxis fast alle, die Elterngeld beziehen, gleichzeitig in Elternzeit sind, da diese die Zeit für die Betreuung überhaupt erst freimacht. Der eine Antrag ersetzt den anderen nicht: Elternzeit wird schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet, in der Regel spätestens sieben Wochen vor Beginn, Elterngeld dagegen ist ein eigener Antrag bei der Elterngeldstelle.
Welche Angaben brauchen Sie für den Elterngeldrechner?
Bevor Sie den Antrag stellen oder diesen Rechner mit echten Zahlen nutzen, halten Sie Ihre letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt (bei der Mutter vor Beginn des Mutterschutzes) bereit, um Ihr durchschnittliches Bruttogehalt zu ermitteln, dazu Ihre Steuerklasse und ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, Ihren aktuellen Steuerbescheid, falls Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in die Nähe von 175.000 € kommen könnte, sowie die Geburtsurkunde des Kindes, sobald sie ausgestellt ist, da die Elterngeldstelle eine beglaubigte Kopie mit dem Antrag verlangt. Planen Sie, die Monate mit einem Partner aufzuteilen, hilft es, die Aufteilung vorab abzusprechen, da sich beide Anträge auf dasselbe Kind und denselben 14-Monats-Topf beziehen.
Häufige Fragen zu Elterngeld und Berechnung
Wie viel Elterngeld bekomme ich tatsächlich?
Zwischen 65 % und 100 % Ihres Elterngeld-relevanten Nettoeinkommens (nicht Ihres tatsächlichen Nettogehalts) aus den 12 Monaten vor der Geburt, mit einer Untergrenze von 300 € und einer Obergrenze von 1.800 € im Monat für ein Kind. Die meisten Vollzeitangestellten mit durchschnittlichem Einkommen liegen nahe am Standardsatz von 67 %. Nutzen Sie den Rechner oben mit Ihrem eigenen Bruttoeinkommen, Ihrer Steuerklasse und Ihrer familiären Situation für eine konkrete Zahl.
Sollte ich Basiselterngeld oder ElterngeldPlus wählen?
Wenn Sie während der Elternzeit gar nicht arbeiten möchten, zahlt Basiselterngeld meist mehr im Monat, dafür kürzer. Wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten, ist ElterngeldPlus meist die bessere Wahl: Jedes während des Elterngeldbezugs erzielte Einkommen mindert das Basiselterngeld nach einer eigenen, hier nicht abgebildeten Formel, aber das verminderte Basiselterngeld wird trotzdem nur für die ursprünglich geplante Anzahl an Monaten gezahlt, während Plus denselben Anspruch auf doppelt so viele Monate verteilt.
Wer kann Elterngeld beziehen?
Eltern, einschließlich Adoptiveltern, die mit ihrem Kind zusammenleben und es selbst betreuen, im Durchschnitt höchstens 32 Wochenstunden arbeiten und in Deutschland leben oder anderweitig dem deutschen Sozialrecht unterliegen. Sowohl Angestellte als auch Selbstständige können Elterngeld beziehen, ebenso Studierende, Auszubildende und Menschen zwischen zwei Jobs, meist zum Mindestbetrag von 300 €, wenn zuvor wenig oder kein Einkommen bestand.
Was passiert, wenn wir nur knapp über der Grenze von 175.000 € liegen?
Dann entfällt der gesamte Anspruch, nicht nur der übersteigende Teil. Es handelt sich um eine harte Grenze beim zu versteuernden Haushaltseinkommen für das Jahr vor der Geburt, keinen Freibetrag, der nur den überschießenden Betrag besteuert. Prüfen Sie deshalb Ihren Steuerbescheid und nicht Ihr Bruttogehalt.
Ist Elternzeit dasselbe wie Elterngeld?
Nein. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung, die der Arbeitgeber gewähren muss, für bis zu drei Jahre je Kind. Elterngeld ist das Geld, das für bis zu 14 Monate dieser Zeit gezahlt wird. Elternzeit macht die Zeit überhaupt erst frei, beantragt werden beide aber getrennt, Elternzeit beim Arbeitgeber, Elterngeld bei der Elterngeldstelle.
Welche 12 Monate zählen für mein Elterngeld?
In der Regel die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei der Mutter wird aber jeder Monat mit Mutterschutz übersprungen und durch einen früheren Monat ersetzt, und weitere Ausnahmen gelten bei bereits genommener Elternzeit für ein älteres Kind oder einer tatsächlichen schweren Erkrankung mit Einkommenseinbußen in diesem Zeitraum. Ein bloßer Arbeitgeberwechsel oder gewöhnliche Arbeitslosigkeit allein sind dagegen kein Grund, einen Monat auszuklammern, er zählt weiterhin mit, gegebenenfalls mit 0 €. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Elterngeldstelle nach den genauen Monaten, wenn einer der echten Ausnahmefälle auf Sie zutrifft.
Darf ich während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten?
Ja, im Durchschnitt bis zu 32 Wochenstunden, ohne den Anspruch zu verlieren, jedes während der Elterngeldmonate erzielte Einkommen mindert die Zahlung für diese Monate aber nach einer eigenen Anrechnungsformel, die dieser Rechner nicht abbildet. Er beantwortet, was Sie ohne Einkommen während des Bezugs bekämen, nicht was zusätzlich zum Teilzeiteinkommen übrig bleibt.
Funktioniert dieser Rechner für selbstständiges Einkommen?
Nein, und wir würden davon abraten, es hier näherungsweise zu versuchen. Beim Elterngeld für Selbstständige zählen die Gewinneinkünfte aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt, nicht ein Durchschnitt der letzten zwölf Monate, und es gelten eigene gesetzliche Regeln (§ 2d BEEG) für Steuer und Bemessungszeitraum, die die reine Angestellten-Berechnung dieses Rechners nicht abbildet. Den Jahresgewinn in das Bruttoeinkommen-Feld oben einzutragen, würde die falsche Formel durchlaufen statt eine verlässliche Schätzung zu liefern; nutzen Sie stattdessen den Elterngeldrechner der Elterngeldstelle oder eine steuerliche Beratung.
Wann sollte ich Elterngeld beantragen?
So bald wie möglich nach der Geburt, sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Elterngeld wird rückwirkend nur für die drei Kalendermonate vor Eingang des Antrags bei der Elterngeldstelle gezahlt, ein verspäteter Antrag kann also dauerhaft einen Teil der Leistung kosten.
Bekomme ich für ältere Kinder zusätzliches Elterngeld?
Ja, wenn in Ihrem Haushalt ein weiteres Kind unter 3 Jahren, zwei weitere Kinder unter 6 Jahren oder ein weiteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren lebt, erhöht sich Ihr Elterngeld um 10 % (mindestens 75 € monatlich beim Basiselterngeld, 37,50 € bei Plus). Das geschieht automatisch, sobald Sie das entsprechende Feld im Elterngeldantrag ankreuzen, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Gibt es bei einer Frühgeburt zusätzliche Elterngeldmonate?
Ja, je früher die Geburt gegenüber dem errechneten Termin liegt, desto mehr zusätzliche Basiselterngeld-Monate kann ein Haushalt erhalten: einen zusätzlichen Monat ab 6 Wochen früher, zwei ab 8 Wochen, drei ab 12 Wochen und vier ab 16 Wochen. Maßgeblich ist der errechnete Abstand zwischen Geburtstermin und tatsächlicher Geburt, nicht eine ärztliche Frühgeburts-Bescheinigung. Dieser Rechner bildet Frühgeburts-Monate überhaupt nicht ab; trifft das auf Sie zu, rechnen Sie die zusätzlichen Monate bei Ihrer eigenen Planung selbst hinzu oder fragen Sie Ihre Elterngeldstelle.
Mindert Mutterschaftsgeld das Elterngeld der Mutter?
Ja, und zwar direkt: Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss für dasselbe Kind werden voll auf das Elterngeld der Mutter angerechnet, taggenau innerhalb des jeweils betroffenen Lebensmonats (nicht Kalendermonat). Ein Lebensmonat, der vollständig von Mutterschaftsleistungen abgedeckt ist, zählt trotzdem als einer ihrer Basiselterngeld-Monate, auch wenn dafür kein Elterngeld ausgezahlt wird; enden die Mutterschaftsleistungen mitten in einem Lebensmonat, wird nur der verbleibende, anteilige Teil des Elterngeldes für diesen Monat ausgezahlt. In der Praxis verbraucht das meist rund zwei ihrer Basiselterngeld-Monate. Die Gesamtbeträge dieses Rechners bilden diese Anrechnung nicht ab, sie sind für die Mutter daher nur als Richtwert zu verstehen; die tatsächlich verbleibenden Monate und Beträge erfahren Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
Funktioniert dieser Rechner korrekt für einen Minijob oder Midijob?
Nicht genau. Der pauschale Sozialabgabenabzug von 9 %/10 %/2 % dieses Rechners setzt eine gewöhnliche, voll versicherungspflichtige Beschäftigung voraus; Minijobs und der Midijob-Übergangsbereich folgen nach § 2f BEEG eigenen, hier nicht abgebildeten Regeln (das Einkommen aus einem Minijob kann vollständig aus der Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben herausfallen, ein Midijob nutzt seine eigene, übergangsbereichsspezifische Bemessungsgrundlage). Unser eigener Minijob-/Midijob-Rechner berechnet Ihr tatsächliches Netto aus der Lohnabrechnung, das ist ein anderer Wert als das Elterngeld-Netto nach BEEG und sollte hier nicht dafür eingesetzt werden. Für eine Elterngeld-Schätzung mit Minijob oder Midijob nutzen Sie den offiziellen Elterngeldrechner oder fragen Sie direkt Ihre Elterngeldstelle.
Die Angaben folgen dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und den Hinweisen des zuständigen Ministeriums (bmbfsfj.bund.de, familienportal.de), Stand der Recherche September 2026. Abgebildet wird der Weg über angestelltes Einkommen für Geburten 2026 oder 2027, ohne Einkommen während des Bezugs. Nicht abgebildet sind selbstständiges Einkommen, der Partnerschaftsbonus und die Anrechnungsformel für Einkommen, das während des Elterngeldbezugs erzielt wird. Maßgeblich ist Ihr Elterngeldbescheid Ihrer Elterngeldstelle.
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 19. September 2026.