Hessen – Anwärtergrundbetrag
Diese Seite zeigt Hessen – Anwärtergrundbetrag als Referenztabelle für das Grundgehalt. Nutzen Sie den Rechner, um das monatliche Grundgehalt (brutto) für eine bestimmte Besoldungsgruppe und Stufe zu berechnen. Familienzuschlag, Amtszulagen und weitere individuelle Bestandteile der Besoldung sind nicht enthalten, und es wird kein Nettogehalt berechnet.
Anzeige: monatliches Grundgehalt bei Vollzeit (brutto)
Gültig ab 1. Juli 2026 · Alle Beträge in dieser Tabelle gelten bei Vollzeit.
Wählen Sie einen Tabellenwert, um Teilzeit durchzurechnen oder ihn im Rechner zu öffnen. Ein Strich bedeutet: nicht vorgesehen, nicht 0 €.
So lesen Sie die Tabelle
Der Anwärtergrundbetrag steht als ein Betrag je Gruppe. Diese Tabelle hat keine Erfahrungsstufen wie eine Besoldungsordnung A.
Rechtsstand
Der Landtag hat das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 am 2. September 2026 in zweiter Lesung beschlossen. Ab 1. Juli 2026 steigen die Grundgehaltssätze um 3,02 %. Ab 1. Oktober 2027 ist eine weitere Erhöhung um 2,8 % vorgesehen.
Diese Seite zeigt die Tabelle ab Juli 2026. Die Tabelle ab Oktober 2027 ist hier nicht enthalten.
Beispiel: A12
Für A12 beträgt das monatliche Grundgehalt ab 1. Juli 2026 bei Vollzeit 1.825,54 €. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50 % ergeben sich daraus 912,77 €. Weitere Bezügebestandteile und Steuern sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Geltungsbereich
Die Tabelle zeigt den monatlichen Anwärtergrundbetrag bei Vollzeit für die hier aufgeführten Gruppen. Das Grundgehalt einer Besoldungsgruppe und das Entgelt nach einem Tarifvertrag stehen in eigenen Tabellen.
Was die Tabelle enthält
Die Beträge sind der monatliche Anwärtergrundbetrag bei Vollzeit, brutto. Zuschläge, Zulagen sowie Steuern und Beiträge sind nicht enthalten.
Teilzeit
Bei Teilzeit wird der Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsumfang berechnet. Für A12 ergeben sich bei 80 % 1.460,43 €, bei 75 % 1.369,16 € und bei 50 % 912,77 €. Der Rechner kürzt nur diesen Tabellenbetrag und passt Zuschläge oder Zulagen nicht automatisch an.
Weitere Bestandteile
Die Bezügemitteilung enthält mehr als das Grundgehalt. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen und weitere individuelle Bestandteile stehen nicht in der Tabelle. Abzüge wie Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls nicht. Für diese Tabelle wird das Bruttogrundgehalt gezeigt und kein Netto berechnet.
Jahresbetrag
Diese Seite zeigt Monatsbeträge, gültig ab 1. Juli 2026. Das Zwölffache eines Monatsbetrags schreibt diesen Stand auf zwölf Monate fort. Sobald sich die Tabelle im Jahr ändert, ist das nicht die Summe der zwölf tatsächlichen Monate.
Stand dieser Fassung
Die Zeile über der Tabelle nennt den Rechts- und Zahlungsstand dieser Fassung und das Datum der Prüfung.
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie uns, wir prüfen ihn gegen die Quelle.
Häufige Fragen
Gilt die Tabelle für das volle Grundgehalt einer Besoldungsgruppe?
Nein. Sie zeigt den Anwärtergrundbetrag für die Ausbildung. Das Grundgehalt einer Besoldungsgruppe und das Tabellenentgelt eines Tarifvertrags stehen in eigenen Tabellen.
Sind die Beträge brutto oder netto?
Es sind Bruttobeträge vor Steuern und Beiträgen. Für diese Tabelle wird hier kein Netto berechnet.
Wie berechne ich Teilzeit?
Wählen Sie einen Tabellenwert und geben Sie Ihren Beschäftigungsumfang ein. Der Betrag wird anteilig berechnet. Zuschläge und Zulagen werden nicht automatisch angepasst.
Warum ist der Monatsbetrag mal 12 nicht immer der Jahresbetrag?
Weil sich der Tabellenstand im Jahresverlauf ändern kann. Eine Zwölffach-Rechnung schreibt den gerade gezeigten Monat auf das ganze Jahr fort. Das ist eine Hochrechnung.
Quellen
- Hessischer Landtag: Gesetzentwurf HBesVAnpG 2026/2027 (Drucksache 21/4422), Anlage VI - Anwärtergrundbetrag (Anhang 6 (Anlage VI), gültig ab 1. Juli 2026)
Weitere Tabellen im öffentlichen Dienst
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 30. September 2026.