Rheinland-Pfalz – Besoldungsordnung B
Diese Seite zeigt Rheinland-Pfalz – Besoldungsordnung B als Referenztabelle für das Grundgehalt. Nutzen Sie den Rechner, um das monatliche Grundgehalt (brutto) für eine bestimmte Besoldungsgruppe und Stufe zu berechnen. Familienzuschlag, Amtszulagen und weitere individuelle Bestandteile der Besoldung sind nicht enthalten, und es wird kein Nettogehalt berechnet.
Anzeige: monatliches Grundgehalt bei Vollzeit (brutto)
Gültig ab 1. April 2026 · Alle Beträge in dieser Tabelle gelten bei Vollzeit.
Wählen Sie einen Tabellenwert, um Teilzeit durchzurechnen oder ihn im Rechner zu öffnen. Ein Strich bedeutet: nicht vorgesehen, nicht 0 €.
So lesen Sie die Tabelle
Ihre Besoldungsgruppe steht auf der Bezügemitteilung. Jede Zeile ist das monatliche Grundgehalt bei Vollzeit. Diese Tabelle hat keine Erfahrungsstufen.
Rechtsstand
Der Landtag hat am 16. September 2026 das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028 beschlossen. Danach steigen die Grundgehaltssätze um 3,3 % ab 1. April 2026, um weitere 2,0 % ab 1. März 2027 und um weitere 1,0 % ab 1. Januar 2028. Die Anwärtergrundbeträge steigen um 60 Euro, weitere 60 Euro und 30 Euro.
Diese Seite zeigt die Tabelle ab April 2026. Die späteren Tabellen sind hier nicht enthalten.
Beispiel: B6
Für B6 beträgt das monatliche Grundgehalt ab 1. April 2026 bei Vollzeit 11.622,18 €. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50 % ergeben sich daraus 5.811,09 €. Weitere Bezügebestandteile und Steuern sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Geltungsbereich
Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt bei Vollzeit für die Gruppen, die in ihr stehen. Welches Amt welcher Gruppe zugeordnet ist, legt die zuständige Stelle fest und teilt es in der Bezügemitteilung mit. Tarifbeschäftigte werden nach ihrem Tarifvertrag bezahlt, nicht nach dieser Tabelle.
Was die Tabelle enthält
Die Beträge sind das monatliche Grundgehalt bei Vollzeit, brutto. Familienzuschlag, Amts-, Stellen- und sonstige Zulagen sowie Steuern und Abgaben sind nicht enthalten.
Teilzeit
Bei Teilzeit wird der Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsumfang berechnet. Für B6 ergeben sich bei 80 % 9.297,74 €, bei 75 % 8.716,64 € und bei 50 % 5.811,09 €. Der Rechner kürzt nur diesen Tabellenbetrag und passt Zuschläge oder Zulagen nicht automatisch an.
Weitere Bestandteile
Die Bezügemitteilung enthält mehr als das Grundgehalt. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen und weitere individuelle Bestandteile stehen nicht in der Tabelle. Abzüge wie Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls nicht. Für diese Tabelle wird das Bruttogrundgehalt gezeigt und kein Netto berechnet.
Jahresbetrag
Diese Seite zeigt Monatsbeträge, gültig ab 1. April 2026. Das Zwölffache eines Monatsbetrags schreibt diesen Stand auf zwölf Monate fort. Sobald sich die Tabelle im Jahr ändert, ist das nicht die Summe der zwölf tatsächlichen Monate.
Stand dieser Fassung
Die Zeile über der Tabelle nennt den Rechts- und Zahlungsstand dieser Fassung und das Datum der Prüfung.
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie uns, wir prüfen ihn gegen die Quelle.
Häufige Fragen
Gilt die Tabelle für Tarifbeschäftigte?
Nein. Tarifbeschäftigte werden nach einem Tarifvertrag wie dem TVöD, dem TV-L oder dem TV-H bezahlt. Diese Tabelle ist eine Besoldungstabelle für das Amt, das ihr zugeordnet ist.
Ist der Familienzuschlag enthalten?
Nein. Der Familienzuschlag steht außerhalb des Grundgehalts und ist in den Tabellenwerten nicht enthalten.
Sind die Beträge brutto oder netto?
Es sind Bruttobeträge vor Steuern und Beiträgen. Für diese Tabelle wird hier kein Netto berechnet.
Wie berechne ich Teilzeit?
Wählen Sie einen Tabellenwert und geben Sie Ihren Beschäftigungsumfang ein. Der Betrag wird anteilig berechnet. Zuschläge und Zulagen werden nicht automatisch angepasst.
Warum ist der Monatsbetrag mal 12 nicht immer der Jahresbetrag?
Weil sich der Tabellenstand im Jahresverlauf ändern kann. Eine Zwölffach-Rechnung schreibt den gerade gezeigten Monat auf das ganze Jahr fort. Das ist eine Hochrechnung.
Quellen
- dbb beamtenbund und tarifunion: Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz - Landesbesoldungsordnung A und B (Landesbesoldungsordnung B, gültig ab 1. April 2026)
Weitere Tabellen im öffentlichen Dienst
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 28. September 2026.