Sachsen – Besoldungsordnung R

Diese Seite zeigt Sachsen – Besoldungsordnung R als Referenztabelle für das Grundgehalt. Nutzen Sie den Rechner, um das monatliche Grundgehalt (brutto) für eine bestimmte Besoldungsgruppe und Stufe zu berechnen. Familienzuschlag, Amtszulagen und weitere individuelle Bestandteile der Besoldung sind nicht enthalten, und es wird kein Nettogehalt berechnet.

Gültig ab: 1. April 2026
Jetzt Grundgehalt berechnen

Anzeige: monatliches Grundgehalt bei Vollzeit (brutto)

Gültig ab 1. April 2026 · Alle Beträge in dieser Tabelle gelten bei Vollzeit.

Monatliches Tabellenentgelt bei Vollzeit, gültig ab 1. April 2026
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11Stufe 12Stufe -
R1Nicht vorgesehen
R2Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
R3Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
R4Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
R5Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
R6Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
R7Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
R8Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen

Wählen Sie einen Tabellenwert, um Teilzeit durchzurechnen oder ihn im Rechner zu öffnen. Ein Strich bedeutet: nicht vorgesehen, nicht 0 €.

So lesen Sie die Tabelle

Ihre Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung. Suchen Sie Ihre Gruppe in der linken Spalte und Ihre Stufe in der Kopfzeile. Nicht jede Gruppe hat Werte in allen Stufen; ein leeres Feld bedeutet, dass diese Kombination in der Tabelle nicht vorgesehen ist, nicht einen Betrag von 0 €.

Rechtsstand

Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 vom 12. Mai 2026 (SächsGVBl. S. 150) erhöht die Grundgehaltssätze ab 1. April 2026 um 2,82 % und ab 1. März 2027 um 2,0 %. Die Anwärtergrundbeträge steigen ab April 2026 um 60 Euro.

Das Gesetz regelt auch das Jahr 2028. Diese Seite zeigt die Tabelle ab April 2026, nicht die späteren Stufen.

Beispiel: R5, Stufe -

Für R5 in Stufe - beträgt das monatliche Grundgehalt ab 1. April 2026 bei Vollzeit 11.504,64 €. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50 % ergeben sich daraus 5.752,32 €. Weitere Bezügebestandteile und Steuern sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Geltungsbereich

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt bei Vollzeit für die Gruppen, die in ihr stehen. Welches Amt welcher Gruppe zugeordnet ist, legt die zuständige Stelle fest und teilt es in der Bezügemitteilung mit. Tarifbeschäftigte werden nach ihrem Tarifvertrag bezahlt, nicht nach dieser Tabelle.

Was die Tabelle enthält

Die Beträge sind das monatliche Grundgehalt bei Vollzeit, brutto. Familienzuschlag, Amts-, Stellen- und sonstige Zulagen sowie Steuern und Abgaben sind nicht enthalten.

Teilzeit

Bei Teilzeit wird der Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsumfang berechnet. Für R5, Stufe - ergeben sich bei 80 % 9.203,71 €, bei 75 % 8.628,48 € und bei 50 % 5.752,32 €. Der Rechner kürzt nur diesen Tabellenbetrag und passt Zuschläge oder Zulagen nicht automatisch an.

Weitere Bestandteile

Die Bezügemitteilung enthält mehr als das Grundgehalt. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen und weitere individuelle Bestandteile stehen nicht in der Tabelle. Abzüge wie Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls nicht. Für diese Tabelle wird das Bruttogrundgehalt gezeigt und kein Netto berechnet.

Stufenentwicklung

Die nächste Stufe hängt von den Erfahrungszeiten ab, die für dieses Amt gelten, einschließlich anerkannter früherer Zeiten. Diese Seite rechnet den Aufstieg nicht aus. Sie wählen die Stufe aus der Bezügemitteilung. Die Stufenlaufzeiten des TVöD oder TV-L gelten hier nicht.

Jahresbetrag

Diese Seite zeigt Monatsbeträge, gültig ab 1. April 2026. Das Zwölffache eines Monatsbetrags schreibt diesen Stand auf zwölf Monate fort. Sobald sich die Tabelle im Jahr ändert, ist das nicht die Summe der zwölf tatsächlichen Monate.

Stand dieser Fassung

Die Zeile über der Tabelle nennt den Rechts- und Zahlungsstand dieser Fassung und das Datum der Prüfung.

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie uns, wir prüfen ihn gegen die Quelle.

Häufige Fragen

Gilt die Tabelle für Tarifbeschäftigte?

Nein. Tarifbeschäftigte werden nach einem Tarifvertrag wie dem TVöD, dem TV-L oder dem TV-H bezahlt. Diese Tabelle ist eine Besoldungstabelle für das Amt, das ihr zugeordnet ist.

Warum ist ein Feld leer?

Die Tabelle sieht diese Kombination aus Gruppe und Stufe nicht vor. Ein leeres Feld bedeutet nicht, dass der Betrag 0 € beträgt.

Ist der Familienzuschlag enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag steht außerhalb des Grundgehalts und ist in den Tabellenwerten nicht enthalten.

Sind die Beträge brutto oder netto?

Es sind Bruttobeträge vor Steuern und Beiträgen. Für diese Tabelle wird hier kein Netto berechnet.

Wie berechne ich Teilzeit?

Wählen Sie einen Tabellenwert und geben Sie Ihren Beschäftigungsumfang ein. Der Betrag wird anteilig berechnet. Zuschläge und Zulagen werden nicht automatisch angepasst.

Warum ist der Monatsbetrag mal 12 nicht immer der Jahresbetrag?

Weil sich der Tabellenstand im Jahresverlauf ändern kann. Eine Zwölffach-Rechnung schreibt den gerade gezeigten Monat auf das ganze Jahr fort. Das ist eine Hochrechnung.

Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 28. September 2026.