TV-H-Rechner: Entgelt für Beschäftigte des Landes Hessen berechnen

Der TV-H-Rechner berechnet das tabellarische Entgelt des Tarifvertrags Hessen (TV-H) für Beschäftigte im allgemeinen Teil. Wählen Sie einen Monat, Ihre Entgeltgruppe und Stufe, passen Sie Ihre Arbeitszeit an und sehen Sie Ihr monatliches Grundgehalt (brutto), eine geschätzte Jahressonderzahlung und ein geschätztes Netto für einen regulären Monat.

Ihre Angaben

Stufe
%

Als Anteil der Vollzeitstunden dieser Tabelle.

Persönliche Angaben

Sonderzahlungen und Zulagen

Setzt ein volles Beschäftigungsjahr mit unveränderter Gruppe, Stufe und Arbeitszeit voraus.

Nur VBL West. Der Abrechnungsverband Ost ist nicht abgebildet.

Was bedeutet das?

Zieht den Arbeitnehmeranteil zur VBL-Umlage (1,81 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt, Abrechnungsverband West) nach Steuern und Sozialversicherung ab. Die Arbeitgeberumlage (5,49 %) wird wie im VBL-Rechenbeispiel aufgeteilt: Der steuerfreie Teil (§ 3 Nr. 56 EStG) und ein pauschal besteuerter Teil bis 92,03 € im Monat erhöhen die Lohnsteuer nicht, ein darüber liegender Betrag wird individuell versteuert, und nach § 1 SvEV erhöht ein Teil der Umlage das sozialversicherungspflichtige Entgelt (im offiziellen VBL-Rechenbeispiel bei 6.500 € Gehalt um 289,09 €). Der Zuschlag wird für die Beitragsbemessungsgrenzen wie laufendes Entgelt behandelt, und die eigenen Abzugsgrenzen der VBL sind nicht abgebildet. Für den Abrechnungsverband Ost gelten ein anderer Satz und eine andere steuerliche Behandlung, die nicht abgebildet sind. Ob und bei welcher Zusatzversorgungskasse Sie versichert sind, steht auf Ihrer Gehaltsabrechnung; das lässt sich nicht allein aus dem Bundesland ableiten.

Zulagen

Kreuzen Sie nur Zulagen an, auf die Sie Anspruch haben. Es wird nichts vorausgesetzt. Angekreuzte Zulagen werden wie laufendes Entgelt versteuert und verbeitragt. Feste Beträge werden mit dem Beschäftigungsumfang gekürzt, wenn die Regel das vorsieht. Die TV-H-Kinderzulage ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Das gilt nur, wenn eine andere anspruchsberechtigte Person vollzeitbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist, oder wenn beide Teilzeitanteile zusammen mindestens Vollzeit ergeben. Das Ankreuzen eines Kindes allein reicht dafür nicht.

Jedes weitere Kind bringt denselben Betrag von 153,05 EUR im Monat wie das dritte Kind, vor einer Kürzung nach dem Beschäftigungsumfang. Die Zulage ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

Geschätztes Netto im Oktober 2026

3.809,59 €

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Oktober 2026

Geschätztes Netto im Oktober 2026

3.809,59 €

16 · Stufe 1a · 100 % · Tabelle gültig ab 1. Juli 2026

Grundgehalt (Tabelle)
6.305,47 €
Jahressonderzahlung (Schätzung)
0,00 €
Abzüge
2.495,88 €
Aufstellung für Oktober 2026
Grundgehalt (Tabelle)6.305,47 €
Jahressonderzahlung (Schätzung)0,00 €
Bruttogehalt6.305,47 €
Lohnsteuer−1.179,41 €
Soli−0,00 €
Kirchensteuer−0,00 €
Rentenversicherung−586,41 €
Arbeitslosenversicherung−81,97 €
Krankenversicherung−508,59 €
Pflegeversicherung−139,50 €
Geschätztes Netto3.809,59 €

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden wie im amtlichen Programmablaufplan auf den Cent abgeschnitten, Beiträge auf den Cent gerundet. Das Netto ergibt sich aus dem Brutto abzüglich dieser Zeilen, die Tabelle geht also immer exakt auf.

Netto-Schätzung ohne nicht angekreuzte Zulagen und ohne Zusatzversorgung (VBL/ZVK). Diese Beträge sind tarif- und einzelfallabhängig; das tatsächliche Netto kann daher höher oder durch Zusatzversorgungsbeiträge niedriger ausfallen.

Die Sonderzahlung setzt ein ununterbrochenes Beschäftigungsjahr mit gleicher Gruppe, Stufe und Arbeitszeit voraus. Sie wird aus dem Entgelt von Juli bis September geschätzt.

Wohin Ihr Monatsbrutto fließt

  • Geschätztes Netto3.809,59 €
  • Lohnsteuer1.179,41 €
  • Soli0,00 €
  • Kirchensteuer0,00 €
  • Rentenversicherung586,41 €
  • Arbeitslosenversicherung81,97 €
  • Krankenversicherung508,59 €
  • Pflegeversicherung139,50 €
Berechnung im Detail

Brutto zu netto · Oktober 2026

Aus 6.305,47 € brutto werden 3.809,59 € netto in diesem Monat nach den folgenden Abzügen.

Brutto Lohnsteuer Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Netto
Als Tabelle anzeigen
Brutto6.305,47 €
Lohnsteuer1.179,41 €
Soli0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Rentenversicherung586,41 €
Arbeitslosenversicherung81,97 €
Krankenversicherung508,59 €
Pflegeversicherung139,50 €
Netto3.809,59 €

Stufenaufstieg

Alle Stufen dieser Entgeltgruppe, bei deiner Arbeitszeit. Wähle eine Sprosse, um sie oben im Ergebnis zu sehen.

Haftungsausschluss: Bildungsangebot, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ergebnisse sind Schätzungen.

Gültig 1. Jul. 2026 – 1. Okt. 2027 · Alle Beträge in dieser Tabelle gelten bei Vollzeit.

Monatliches Tabellenentgelt bei Vollzeit, gültig ab 1. Juli 2026
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 1aStufe 1bStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 4aStufe 4bStufe 5Stufe 6
16Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
15ÜNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
15Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
14Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
13Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
13ÜNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
12Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
11Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
10Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
9bNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
9aNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
8Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
7Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
6Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
5Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
4Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
3Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
2Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
2ÜNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
1Nicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehenNicht vorgesehen
Auf dieser Seite

TV-H einfach erklärt

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) regelt das Entgelt der tarifbeschäftigten Angestellten des Landes Hessen, von der Landesverwaltung über Hochschulen bis zum Sozial- und Erziehungsdienst.

Der TV-H-Rechner oben übersetzt Ihre Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit in ein monatliches Grundgehalt (brutto), eine geschätzte Jahressonderzahlung und, für tarifbeschäftigte Angestellte, in ein geschätztes Netto für einen regulären Monat.

Dieser Leitfaden erklärt, warum Hessen einen eigenen Tarifvertrag hat, wie die Entgelttabelle aufgebaut ist, wie die Jahressonderzahlung berechnet wird und wie aus dem Bruttogehalt ein Nettogehalt wird.

Warum Hessen einen eigenen Tarifvertrag hat

Bis 2004 gehörte auch Hessen zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und wurde nach demselben Tarifvertrag vergütet wie die übrigen 15 Bundesländer. Hessen trat 2004 aus der TdL aus und verhandelt seither einen eigenen Tarifvertrag mit ver.di und weiteren Gewerkschaften direkt mit dem Land als Arbeitgeber.

Seit diesem Austritt haben sich TV-H und TV-L unabhängig voneinander weiterentwickelt: Beide folgen zwar demselben Grundprinzip aus Entgeltgruppen, Stufen und Jahressonderzahlung, unterscheiden sich aber inzwischen in Tabellenstruktur, Beträgen, Prozentsätzen und Erhöhungszeitpunkten.

Die tarifliche Regelarbeitszeit im TV-H beträgt für die meisten Beschäftigten 40 Stunden, etwas mehr als die im TV-L üblichen rund 38 bis 40 Stunden je nach Bundesland und Tarifgebiet. Es können besondere Arbeitszeitregeln gelten: Für bestimmte Beschäftigte im Schichtdienst veröffentlicht die Entgelttabelle zusätzlich eigene Stundenentgelte auf Basis von 38,5 Wochenstunden. Dieser Rechner bildet ausschließlich die reguläre 40-Stunden-Tabelle ab.

Entgeltgruppen und der Aufbau der Tabelle

Die Entgelttabelle des TV-H reicht von Entgeltgruppe 1 bis 16, mit den Zwischenstufen 9a und 9b zwischen den Entgeltgruppen 9 und 10. Anders als der TV-L kennt der TV-H damit eine zusätzliche, sechzehnte Entgeltgruppe für besonders anspruchsvolle Tätigkeiten.

Eine tarifliche Besonderheit des TV-H betrifft die Erfahrungsstufen selbst: Statt der im TVöD und TV-L üblichen sechs Stufen (1 bis 6) kennt der TV-H sieben Stufen (1a, 1b, 2, 3, 4, 5, 6), mit einer zusätzlichen Zwischenstufe direkt am Anfang der Laufbahn.

Die Entgeltgruppe richtet sich, wie im TVöD und TV-L, nach der ausgeübten Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht nach Berufserfahrung oder Abschlussnote. Die genaue Eingruppierung nimmt der Arbeitgeber anhand der tatsächlichen Tätigkeitsmerkmale vor.

Stufenaufstieg im TV-H

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der einschlägigen Berufserfahrung automatisch durch die sieben Erfahrungsstufen, ohne dass dies gesondert beantragt werden muss. Bei Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung erfolgt die Zuordnung in der Regel zu Stufe 1a.

Einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis wird unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet. Die genaue Stufenzuordnung bei Neueinstellung legt der Arbeitgeber im Einzelfall fest. Dieser Rechner bildet die tabellarischen Beträge jeder Stufe ab; Sie wählen Ihre eigene Stufe im Rechner manuell aus.

Sozial- und Erziehungsdienst im TV-H

Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, etwa Erzieherinnen und Erzieher bei Landeseinrichtungen, gilt eine eigene Tabelle mit S-Entgeltgruppen (Anlage 4a/4b zum HMdI-Rundschreiben), die erst 2025 eingeführt wurde. Sie folgt, anders als die entsprechenden Tabellen im TVöD und TV-L, demselben siebenstufigen Aufbau (1a, 1b, 2 bis 6) wie die allgemeine TV-H-Tabelle statt eines sechsstufigen Aufbaus.

Einige S-Entgeltgruppen existieren in dieser Tabelle nicht, namentlich S1, S5, S6 und S10, ein Muster, das sich auch in den entsprechenden SuE-Tabellen des TVöD und TV-L findet. Dieser Rechner bildet die TV-H-SuE-Tabelle unter der entsprechenden Auswahl auf der Übersichtsseite Öffentlicher Dienst ab.

Rechenbeispiel: Entgeltgruppe 11

Eine Person in Entgeltgruppe 11, Stufe 3 verdient ab dem 1. Juli 2026 in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) monatlich 4.816,38 € brutto, gegenüber 4.676,10 € bis einschließlich Juni 2026.

Für das gesamte Kalenderjahr 2026 ergibt sich daraus in diesem Beispiel ein Bruttojahresgehalt von 59.844,71 €, da der Rechner den Tabellenwechsel zum 1. Juli 2026 automatisch für jeden Monat einzeln berücksichtigt statt für das gesamte Jahr nur einen Tabellenstand anzunehmen. Darin bereits enthalten ist eine geschätzte Jahressonderzahlung von 2.889,83 €, ausgezahlt mit dem Novembergehalt.

Bei Steuerklasse I, keiner Kirchensteuermitgliedschaft und gesetzlicher Krankenversicherung (die Standardannahmen des Rechners) ergibt sich daraus in einem regulären Monat (Oktober 2026, ohne Jahressonderzahlung) ein Nettogehalt von rund 3.035,83 €. Bei anderer Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht oder privater Krankenversicherung weicht der tatsächliche Betrag davon ab.

Der Tarifabschluss 2024

Der vorherige TV-H-Tarifabschluss wurde am 15. März 2024 vereinbart und umfasste neben einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie eine Erhöhung um einen festen Sockelbetrag zum 1. Februar 2025 sowie eine weitere, prozentuale Erhöhung zum 1. August 2025. Am 27. März 2026 haben sich dbb beamtenbund und tarifunion, ver.di und das Land Hessen auf einen neuen Abschluss verständigt: eine Erhöhung um 3 % (mindestens 110 Euro) zum 1. Juli 2026 sowie um weitere 2,8 % zum 1. Oktober 2027, zusammen rund 5,8 % über die Laufzeit.

Die Tabellenfassung ab 1. Juli 2026 beruht auf diesem Abschluss und ist auswählbar. Die Fassung ab 1. Oktober 2027 ist ebenfalls hinterlegt und auf der Referenztabelle wählbar. Für einen Monat in 2027 zeigt der Rechner das Brutto dieser Tabelle. Ein Netto gibt es dafür nicht, weil die Lohnsteuertabelle 2027 hier noch fehlt. Ein Wechsel innerhalb eines Jahres, für das die Lohnsteuer vorliegt, wird monatsweise berücksichtigt.

Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt

Tarifbeschäftigte Angestellte des Landes Hessen sind sozialversicherungspflichtig wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Der TV-H-Rechner berechnet das Nettogehalt mit derselben Lohnsteuer- und Sozialversicherungslogik wie der Hauptgehaltsrechner dieser Seite, ausgehend vom tabellarischen Monatsbrutto des gewählten Monats. Die Jahressonderzahlung wird im Auszahlungsmonat nach dem amtlichen Verfahren für Einmalzahlungen versteuert (die Mehrsteuer ist der Unterschied zwischen der Jahreslohnsteuer mit und ohne sie, und Beiträge fallen nur bis zu den anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen an), sodass dieser Monat ein eigenes Netto hat. Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinder und Krankenversicherungsart lassen sich im Rechner individuell anpassen.

Jahressonderzahlung im TV-H

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben nach § 20 TV-H Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, die mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird und sich als Prozentsatz des durchschnittlichen Bruttogehalts der Monate Juli, August und September berechnet.

Seit dem Kalenderjahr 2025 gilt ein zweistufiger Bemessungssatz: 90 % in den Entgeltgruppen 1 bis 8 und 60 % in den Entgeltgruppen 9a bis 16. Für den Sozial- und Erziehungsdienst gilt derselbe zweistufige Satz, allerdings mit einer abweichenden Gruppierung: 90 % in den Entgeltgruppen S2 bis S8b, aber bereits 60 % ab Entgeltgruppe S9, die damit anders als in der allgemeinen Tabelle bereits in die niedrigere Stufe fällt.

Dieser Rechner berechnet die Jahressonderzahlung automatisch anhand Ihrer gewählten Entgeltgruppe und zeigt sie bereits im ausgewiesenen Jahresbrutto und Nettogehalt.

Zusatzversorgung: die VBL in Hessen

Das Land Hessen ist trotz des Austritts aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder weiterhin Mitglied bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Abrechnungsverband West. Tarifbeschäftigte des Landes zahlen dafür wie andere VBL-West-Versicherte einen Arbeitnehmeranteil von 1,81 % ihres Bruttogehalts, der aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet wird.

Dieser Rechner bietet dafür ein optionales, standardmäßig deaktiviertes Kontrollkästchen, das diesen Arbeitnehmeranteil vom Nettogehalt abzieht. Nicht abgebildet sind individuelle Zulagen für bestimmte Tätigkeiten oder Erschwernisse.

TV-H im Vergleich zu TV-L und TVöD

TV-H, TV-L und TVöD folgen demselben Grundprinzip aus Entgeltgruppen, Erfahrungsstufen und Jahressonderzahlung, unterscheiden sich aber in Tabellenstruktur, Beträgen und Prozentsätzen, da jeder Tarifvertrag unabhängig verhandelt wird. Am auffälligsten ist der siebenstufige statt sechsstufige Aufbau der Erfahrungsstufen im TV-H.

Wer zwischen einer Beschäftigung beim Land Hessen (TV-H) und einem anderen Bundesland (TV-L) wechselt, sollte deshalb nicht von einer identischen Vergütung in einer ähnlich benannten Entgeltgruppe ausgehen. Ein Vergleich der jeweiligen Rechner dieser Seite hilft, die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels grob abzuschätzen.

Häufige Missverständnisse beim TV-H

Ein verbreitetes Missverständnis ist, TV-H-Beträge direkt mit gleichnamigen TV-L-Entgeltgruppen zu vergleichen. Da beide Tarifverträge seit 2004 unabhängig voneinander verhandelt werden, können identisch benannte Entgeltgruppen in beiden Tarifverträgen unterschiedlich hohe Beträge ergeben.

Ein zweites Missverständnis betrifft die Stufenbezeichnung: Die Stufe 1 im TVöD oder TV-L entspricht wegen des siebenstufigen Aufbaus nicht automatisch der Stufe 1a im TV-H. Wer eine Gehaltsabrechnung mit einer anderen Tabelle vergleicht, sollte auf die genaue Stufenbezeichnung achten.

Drittens wird die Entgeltgruppe S9 im TV-H manchmal mit der Regelung im TVöD verwechselt: Beim TVöD-SuE der VKA gilt für S9 ausnahmsweise derselbe, höhere Bemessungssatz wie für S2 bis S8b. Im TV-H gibt es diese Ausnahme nicht: S9 fällt hier, ebenso wie die allgemeine Entgeltgruppe 9a, bereits in die niedrigere 60-%-Stufe. Die beiden Tarifverträge behandeln dieselbe Entgeltgruppenbezeichnung in diesem Punkt also unterschiedlich.

Häufig gestellte Fragen

Warum hat Hessen einen eigenen Tarifvertrag?

Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und verhandelt seither einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H, mit einer eigenen Entgelttabelle. Beschäftigte der anderen 15 Bundesländer fallen unter den TV-L, nicht unter den TV-H.

Zeigt der Rechner Brutto oder Netto?

Beides: Das tabellarische Entgelt ist immer ein Bruttobetrag. Für tarifbeschäftigte Angestellte berechnet dieser Rechner zusätzlich das Nettogehalt anhand der echten Lohnsteuer- und Sozialversicherungsregeln, basierend auf Ihrer Steuerklasse, Ihrem Bundesland und weiteren persönlichen Angaben.

Wie wirkt sich die Stufe aus?

Die Stufe richtet sich nach Ihrer einschlägigen Berufserfahrung und steigt automatisch nach festgelegten Zeiträumen. Eine höhere Stufe bedeutet ein höheres Entgelt innerhalb derselben Entgeltgruppe; wählen Sie im Rechner die Stufe, die auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen ist.

Gibt es eine eigene Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst im TV-H?

Ja, seit 2025 gilt eine eigene S-Entgelttabelle (Anlage 4a/4b), die dem siebenstufigen Aufbau der allgemeinen TV-H-Tabelle folgt, anders als die sechsstufigen SuE-Tabellen im TVöD und TV-L. Wählen Sie im Rechner die S-Tabelle unter der entsprechenden Auswahl auf der Übersichtsseite Öffentlicher Dienst.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-H?

Seit 2025 gilt ein zweistufiger Satz von 90 % in den Entgeltgruppen 1 bis 8 und 60 % in den Entgeltgruppen 9a bis 16 des durchschnittlichen Bruttogehalts der Monate Juli, August und September. Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt derselbe Satz, allerdings bereits ab Entgeltgruppe S9 in der niedrigeren 60-%-Stufe.

Zahlen TV-H-Beschäftigte in die VBL ein?

Ja, das Land Hessen ist trotz des Austritts aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder weiterhin Mitglied bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Abrechnungsverband West. Der Arbeitnehmeranteil beträgt wie bei anderen VBL-West-Versicherten 1,81 % des Bruttogehalts; dieser Rechner bietet dafür ein optionales Kontrollkästchen.

Quellen

Die hier verwendete Entgelttabelle stammt direkt vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport über das Regierungspräsidium Kassel.

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Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao.

TV-H-Rechner 2026: Entgeltgruppen, Stufen und Nettogehalt