TV-H einfach erklärt
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) regelt das Entgelt der tarifbeschäftigten Angestellten des Landes Hessen, von der Landesverwaltung über Hochschulen bis zum Sozial- und Erziehungsdienst.
Der TV-H-Rechner oben übersetzt Ihre Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit in ein monatliches Grundgehalt (brutto), eine geschätzte Jahressonderzahlung und, für tarifbeschäftigte Angestellte, in ein geschätztes Netto für einen regulären Monat.
Dieser Leitfaden erklärt, warum Hessen einen eigenen Tarifvertrag hat, wie die Entgelttabelle aufgebaut ist, wie die Jahressonderzahlung berechnet wird und wie aus dem Bruttogehalt ein Nettogehalt wird.
Warum Hessen einen eigenen Tarifvertrag hat
Bis 2004 gehörte auch Hessen zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und wurde nach demselben Tarifvertrag vergütet wie die übrigen 15 Bundesländer. Hessen trat 2004 aus der TdL aus und verhandelt seither einen eigenen Tarifvertrag mit ver.di und weiteren Gewerkschaften direkt mit dem Land als Arbeitgeber.
Seit diesem Austritt haben sich TV-H und TV-L unabhängig voneinander weiterentwickelt: Beide folgen zwar demselben Grundprinzip aus Entgeltgruppen, Stufen und Jahressonderzahlung, unterscheiden sich aber inzwischen in Tabellenstruktur, Beträgen, Prozentsätzen und Erhöhungszeitpunkten.
Die tarifliche Regelarbeitszeit im TV-H beträgt für die meisten Beschäftigten 40 Stunden, etwas mehr als die im TV-L üblichen rund 38 bis 40 Stunden je nach Bundesland und Tarifgebiet. Es können besondere Arbeitszeitregeln gelten: Für bestimmte Beschäftigte im Schichtdienst veröffentlicht die Entgelttabelle zusätzlich eigene Stundenentgelte auf Basis von 38,5 Wochenstunden. Dieser Rechner bildet ausschließlich die reguläre 40-Stunden-Tabelle ab.
Entgeltgruppen und der Aufbau der Tabelle
Die Entgelttabelle des TV-H reicht von Entgeltgruppe 1 bis 16, mit den Zwischenstufen 9a und 9b zwischen den Entgeltgruppen 9 und 10. Anders als der TV-L kennt der TV-H damit eine zusätzliche, sechzehnte Entgeltgruppe für besonders anspruchsvolle Tätigkeiten.
Eine tarifliche Besonderheit des TV-H betrifft die Erfahrungsstufen selbst: Statt der im TVöD und TV-L üblichen sechs Stufen (1 bis 6) kennt der TV-H sieben Stufen (1a, 1b, 2, 3, 4, 5, 6), mit einer zusätzlichen Zwischenstufe direkt am Anfang der Laufbahn.
Die Entgeltgruppe richtet sich, wie im TVöD und TV-L, nach der ausgeübten Tätigkeit laut Entgeltordnung, nicht nach Berufserfahrung oder Abschlussnote. Die genaue Eingruppierung nimmt der Arbeitgeber anhand der tatsächlichen Tätigkeitsmerkmale vor.
Stufenaufstieg im TV-H
Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der einschlägigen Berufserfahrung automatisch durch die sieben Erfahrungsstufen, ohne dass dies gesondert beantragt werden muss. Bei Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung erfolgt die Zuordnung in der Regel zu Stufe 1a.
Einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis wird unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet. Die genaue Stufenzuordnung bei Neueinstellung legt der Arbeitgeber im Einzelfall fest. Dieser Rechner bildet die tabellarischen Beträge jeder Stufe ab; Sie wählen Ihre eigene Stufe im Rechner manuell aus.
Sozial- und Erziehungsdienst im TV-H
Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, etwa Erzieherinnen und Erzieher bei Landeseinrichtungen, gilt eine eigene Tabelle mit S-Entgeltgruppen (Anlage 4a/4b zum HMdI-Rundschreiben), die erst 2025 eingeführt wurde. Sie folgt, anders als die entsprechenden Tabellen im TVöD und TV-L, demselben siebenstufigen Aufbau (1a, 1b, 2 bis 6) wie die allgemeine TV-H-Tabelle statt eines sechsstufigen Aufbaus.
Einige S-Entgeltgruppen existieren in dieser Tabelle nicht, namentlich S1, S5, S6 und S10, ein Muster, das sich auch in den entsprechenden SuE-Tabellen des TVöD und TV-L findet. Dieser Rechner bildet die TV-H-SuE-Tabelle unter der entsprechenden Auswahl auf der Übersichtsseite Öffentlicher Dienst ab.
Rechenbeispiel: Entgeltgruppe 11
Eine Person in Entgeltgruppe 11, Stufe 3 verdient ab dem 1. Juli 2026 in Vollzeit (40 Stunden pro Woche) monatlich 4.816,38 € brutto, gegenüber 4.676,10 € bis einschließlich Juni 2026.
Für das gesamte Kalenderjahr 2026 ergibt sich daraus in diesem Beispiel ein Bruttojahresgehalt von 59.844,71 €, da der Rechner den Tabellenwechsel zum 1. Juli 2026 automatisch für jeden Monat einzeln berücksichtigt statt für das gesamte Jahr nur einen Tabellenstand anzunehmen. Darin bereits enthalten ist eine geschätzte Jahressonderzahlung von 2.889,83 €, ausgezahlt mit dem Novembergehalt.
Bei Steuerklasse I, keiner Kirchensteuermitgliedschaft und gesetzlicher Krankenversicherung (die Standardannahmen des Rechners) ergibt sich daraus in einem regulären Monat (Oktober 2026, ohne Jahressonderzahlung) ein Nettogehalt von rund 3.035,83 €. Bei anderer Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht oder privater Krankenversicherung weicht der tatsächliche Betrag davon ab.
Der Tarifabschluss 2024
Der vorherige TV-H-Tarifabschluss wurde am 15. März 2024 vereinbart und umfasste neben einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie eine Erhöhung um einen festen Sockelbetrag zum 1. Februar 2025 sowie eine weitere, prozentuale Erhöhung zum 1. August 2025. Am 27. März 2026 haben sich dbb beamtenbund und tarifunion, ver.di und das Land Hessen auf einen neuen Abschluss verständigt: eine Erhöhung um 3 % (mindestens 110 Euro) zum 1. Juli 2026 sowie um weitere 2,8 % zum 1. Oktober 2027, zusammen rund 5,8 % über die Laufzeit.
Die Tabellenfassung ab 1. Juli 2026 beruht auf diesem Abschluss und ist auswählbar. Die Fassung ab 1. Oktober 2027 ist ebenfalls hinterlegt und auf der Referenztabelle wählbar. Für einen Monat in 2027 zeigt der Rechner das Brutto dieser Tabelle. Ein Netto gibt es dafür nicht, weil die Lohnsteuertabelle 2027 hier noch fehlt. Ein Wechsel innerhalb eines Jahres, für das die Lohnsteuer vorliegt, wird monatsweise berücksichtigt.
Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt
Tarifbeschäftigte Angestellte des Landes Hessen sind sozialversicherungspflichtig wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Der TV-H-Rechner berechnet das Nettogehalt mit derselben Lohnsteuer- und Sozialversicherungslogik wie der Hauptgehaltsrechner dieser Seite, ausgehend vom tabellarischen Monatsbrutto des gewählten Monats. Die Jahressonderzahlung wird im Auszahlungsmonat nach dem amtlichen Verfahren für Einmalzahlungen versteuert (die Mehrsteuer ist der Unterschied zwischen der Jahreslohnsteuer mit und ohne sie, und Beiträge fallen nur bis zu den anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen an), sodass dieser Monat ein eigenes Netto hat. Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinder und Krankenversicherungsart lassen sich im Rechner individuell anpassen.
Jahressonderzahlung im TV-H
Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben nach § 20 TV-H Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, die mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird und sich als Prozentsatz des durchschnittlichen Bruttogehalts der Monate Juli, August und September berechnet.
Seit dem Kalenderjahr 2025 gilt ein zweistufiger Bemessungssatz: 90 % in den Entgeltgruppen 1 bis 8 und 60 % in den Entgeltgruppen 9a bis 16. Für den Sozial- und Erziehungsdienst gilt derselbe zweistufige Satz, allerdings mit einer abweichenden Gruppierung: 90 % in den Entgeltgruppen S2 bis S8b, aber bereits 60 % ab Entgeltgruppe S9, die damit anders als in der allgemeinen Tabelle bereits in die niedrigere Stufe fällt.
Dieser Rechner berechnet die Jahressonderzahlung automatisch anhand Ihrer gewählten Entgeltgruppe und zeigt sie bereits im ausgewiesenen Jahresbrutto und Nettogehalt.
Zusatzversorgung: die VBL in Hessen
Das Land Hessen ist trotz des Austritts aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder weiterhin Mitglied bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Abrechnungsverband West. Tarifbeschäftigte des Landes zahlen dafür wie andere VBL-West-Versicherte einen Arbeitnehmeranteil von 1,81 % ihres Bruttogehalts, der aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet wird.
Dieser Rechner bietet dafür ein optionales, standardmäßig deaktiviertes Kontrollkästchen, das diesen Arbeitnehmeranteil vom Nettogehalt abzieht. Nicht abgebildet sind individuelle Zulagen für bestimmte Tätigkeiten oder Erschwernisse.
TV-H im Vergleich zu TV-L und TVöD
TV-H, TV-L und TVöD folgen demselben Grundprinzip aus Entgeltgruppen, Erfahrungsstufen und Jahressonderzahlung, unterscheiden sich aber in Tabellenstruktur, Beträgen und Prozentsätzen, da jeder Tarifvertrag unabhängig verhandelt wird. Am auffälligsten ist der siebenstufige statt sechsstufige Aufbau der Erfahrungsstufen im TV-H.
Wer zwischen einer Beschäftigung beim Land Hessen (TV-H) und einem anderen Bundesland (TV-L) wechselt, sollte deshalb nicht von einer identischen Vergütung in einer ähnlich benannten Entgeltgruppe ausgehen. Ein Vergleich der jeweiligen Rechner dieser Seite hilft, die finanziellen Auswirkungen eines Wechsels grob abzuschätzen.
Häufige Missverständnisse beim TV-H
Ein verbreitetes Missverständnis ist, TV-H-Beträge direkt mit gleichnamigen TV-L-Entgeltgruppen zu vergleichen. Da beide Tarifverträge seit 2004 unabhängig voneinander verhandelt werden, können identisch benannte Entgeltgruppen in beiden Tarifverträgen unterschiedlich hohe Beträge ergeben.
Ein zweites Missverständnis betrifft die Stufenbezeichnung: Die Stufe 1 im TVöD oder TV-L entspricht wegen des siebenstufigen Aufbaus nicht automatisch der Stufe 1a im TV-H. Wer eine Gehaltsabrechnung mit einer anderen Tabelle vergleicht, sollte auf die genaue Stufenbezeichnung achten.
Drittens wird die Entgeltgruppe S9 im TV-H manchmal mit der Regelung im TVöD verwechselt: Beim TVöD-SuE der VKA gilt für S9 ausnahmsweise derselbe, höhere Bemessungssatz wie für S2 bis S8b. Im TV-H gibt es diese Ausnahme nicht: S9 fällt hier, ebenso wie die allgemeine Entgeltgruppe 9a, bereits in die niedrigere 60-%-Stufe. Die beiden Tarifverträge behandeln dieselbe Entgeltgruppenbezeichnung in diesem Punkt also unterschiedlich.