Bayern – Anwärtergrundbetrag

Diese Seite zeigt Bayern – Anwärtergrundbetrag als Referenztabelle für das Grundgehalt. Nutzen Sie den Rechner, um das monatliche Grundgehalt (brutto) für eine bestimmte Besoldungsgruppe und Stufe zu berechnen. Familienzuschlag, Amtszulagen und weitere individuelle Bestandteile der Besoldung sind nicht enthalten, und es wird kein Nettogehalt berechnet.

Gültig ab: 1. Oktober 2026
Jetzt Grundgehalt berechnen

Anzeige: monatliches Grundgehalt bei Vollzeit (brutto)

Gültig ab 1. Oktober 2026 · Alle Beträge in dieser Tabelle gelten bei Vollzeit.

A3-A4
A5-A8
A9-A11
A12
A13
A13+Zulage

Wählen Sie einen Tabellenwert, um Teilzeit durchzurechnen oder ihn im Rechner zu öffnen. Ein Strich bedeutet: nicht vorgesehen, nicht 0 €.

So lesen Sie die Tabelle

Der Anwärtergrundbetrag steht als ein Betrag je Gruppe. Diese Tabelle hat keine Erfahrungsstufen wie eine Besoldungsordnung A.

Rechtsstand

Gesetzlich beschlossen ist die Tabelle vom 1. Februar 2025.

Ab 1. Oktober 2026 zahlt Bayern eine vorläufige Tabelle nach einem Kabinettsbeschluss vom 19. Mai 2026, vorbehaltlich des Gesetzes durch den Landtag. Die Erhöhung liegt bei rund 2,82 %. Diese Zahlungstabelle ist kein geltendes Recht.

Beispiel: A12

Für A12 beträgt das monatliche Grundgehalt ab 1. Oktober 2026 bei Vollzeit 1.763,44 €. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50 % ergeben sich daraus 881,72 €. Weitere Bezügebestandteile und Steuern sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.

Geltungsbereich

Die Tabelle zeigt den monatlichen Anwärtergrundbetrag bei Vollzeit für die hier aufgeführten Gruppen. Das Grundgehalt einer Besoldungsgruppe und das Entgelt nach einem Tarifvertrag stehen in eigenen Tabellen.

Was die Tabelle enthält

Die Beträge sind der monatliche Anwärtergrundbetrag bei Vollzeit, brutto. Zuschläge, Zulagen sowie Steuern und Beiträge sind nicht enthalten.

Teilzeit

Bei Teilzeit wird der Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsumfang berechnet. Für A12 ergeben sich bei 80 % 1.410,75 €, bei 75 % 1.322,58 € und bei 50 % 881,72 €. Der Rechner kürzt nur diesen Tabellenbetrag und passt Zuschläge oder Zulagen nicht automatisch an.

Weitere Bestandteile

Die Bezügemitteilung enthält mehr als das Grundgehalt. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen und weitere individuelle Bestandteile stehen nicht in der Tabelle. Abzüge wie Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls nicht. Für diese Tabelle wird das Bruttogrundgehalt gezeigt und kein Netto berechnet.

Jahresbetrag

Diese Seite zeigt Monatsbeträge, gültig ab 1. Oktober 2026. Das Zwölffache eines Monatsbetrags schreibt diesen Stand auf zwölf Monate fort. Sobald sich die Tabelle im Jahr ändert, ist das nicht die Summe der zwölf tatsächlichen Monate.

Stand dieser Fassung

Die Zeile über der Tabelle nennt den Rechts- und Zahlungsstand dieser Fassung und das Datum der Prüfung.

Steht dort „vorläufig“, werden die Beträge gezahlt, sind aber noch nicht das verkündete Gesetz. Sie ersetzen den Gesetzestext nicht.

Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie uns, wir prüfen ihn gegen die Quelle.

Häufige Fragen

Gilt die Tabelle für das volle Grundgehalt einer Besoldungsgruppe?

Nein. Sie zeigt den Anwärtergrundbetrag für die Ausbildung. Das Grundgehalt einer Besoldungsgruppe und das Tabellenentgelt eines Tarifvertrags stehen in eigenen Tabellen.

Sind die Beträge brutto oder netto?

Es sind Bruttobeträge vor Steuern und Beiträgen. Für diese Tabelle wird hier kein Netto berechnet.

Wie berechne ich Teilzeit?

Wählen Sie einen Tabellenwert und geben Sie Ihren Beschäftigungsumfang ein. Der Betrag wird anteilig berechnet. Zuschläge und Zulagen werden nicht automatisch angepasst.

Warum ist der Monatsbetrag mal 12 nicht immer der Jahresbetrag?

Weil sich der Tabellenstand im Jahresverlauf ändern kann. Eine Zwölffach-Rechnung schreibt den gerade gezeigten Monat auf das ganze Jahr fort. Das ist eine Hochrechnung.

Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 30. September 2026.