Bund – Besoldungsordnung W
Diese Seite zeigt Bund – Besoldungsordnung W als Referenztabelle für das Grundgehalt. Nutzen Sie den Rechner, um das monatliche Grundgehalt (brutto) für eine bestimmte Besoldungsgruppe und Stufe zu berechnen. Familienzuschlag, Amtszulagen und weitere individuelle Bestandteile der Besoldung sind nicht enthalten, und es wird kein Nettogehalt berechnet.
Anzeige: monatliches Grundgehalt bei Vollzeit (brutto)
Gültig ab 1. Mai 2026 · Alle Beträge in dieser Tabelle gelten bei Vollzeit.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe - |
|---|---|---|---|---|
| W1 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | |
| W2 | Nicht vorgesehen | |||
| W3 | Nicht vorgesehen |
Wählen Sie einen Tabellenwert, um Teilzeit durchzurechnen oder ihn im Rechner zu öffnen. Ein Strich bedeutet: nicht vorgesehen, nicht 0 €.
So lesen Sie die Tabelle
Ihre Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung. Suchen Sie Ihre Gruppe in der linken Spalte und Ihre Stufe in der Kopfzeile. Nicht jede Gruppe hat Werte in allen Stufen; ein leeres Feld bedeutet, dass diese Kombination in der Tabelle nicht vorgesehen ist, nicht einen Betrag von 0 €.
Rechtsstand
Im Bundesbesoldungsgesetz, Anlage IV, gilt weiterhin die gesetzliche Tabelle vom 1. März 2024.
Gezahlt wird nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. August 2025: 3 % ab 1. April 2025 und weitere 2,8 % ab 1. Mai 2026. Das sind Abschlagszahlungen, keine Änderung der Anlage IV. Der Gesetzentwurf zur Besoldungsreform 2025/2026 war bei der Prüfung dieser Tabelle nicht verkündet.
Beispiel: W2, Stufe 2
Für W2 in Stufe 2 beträgt das monatliche Grundgehalt ab 1. Mai 2026 bei Vollzeit 7.624,75 €. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50 % ergeben sich daraus 3.812,38 €. Weitere Bezügebestandteile und Steuern sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Geltungsbereich
Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt bei Vollzeit für die Gruppen, die in ihr stehen. Welches Amt welcher Gruppe zugeordnet ist, legt die zuständige Stelle fest und teilt es in der Bezügemitteilung mit. Tarifbeschäftigte werden nach ihrem Tarifvertrag bezahlt, nicht nach dieser Tabelle.
Was die Tabelle enthält
Die Beträge sind das monatliche Grundgehalt bei Vollzeit, brutto. Familienzuschlag, Amts-, Stellen- und sonstige Zulagen sowie Steuern und Abgaben sind nicht enthalten.
Teilzeit
Bei Teilzeit wird der Betrag im Verhältnis zum Beschäftigungsumfang berechnet. Für W2, Stufe 2 ergeben sich bei 80 % 6.099,80 €, bei 75 % 5.718,56 € und bei 50 % 3.812,38 €. Der Rechner kürzt nur diesen Tabellenbetrag und passt Zuschläge oder Zulagen nicht automatisch an.
Weitere Bestandteile
Die Bezügemitteilung enthält mehr als das Grundgehalt. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen und weitere individuelle Bestandteile stehen nicht in der Tabelle. Abzüge wie Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls nicht. Für diese Tabelle wird das Bruttogrundgehalt gezeigt und kein Netto berechnet.
Stufenentwicklung
Die nächste Stufe hängt von den Erfahrungszeiten ab, die für dieses Amt gelten, einschließlich anerkannter früherer Zeiten. Diese Seite rechnet den Aufstieg nicht aus. Sie wählen die Stufe aus der Bezügemitteilung. Die Stufenlaufzeiten des TVöD oder TV-L gelten hier nicht.
Jahresbetrag
Diese Seite zeigt Monatsbeträge, gültig ab 1. Mai 2026. Das Zwölffache eines Monatsbetrags schreibt diesen Stand auf zwölf Monate fort. Sobald sich die Tabelle im Jahr ändert, ist das nicht die Summe der zwölf tatsächlichen Monate.
Stand dieser Fassung
Die Zeile über der Tabelle nennt den Rechts- und Zahlungsstand dieser Fassung und das Datum der Prüfung.
Steht dort „vorläufig“, werden die Beträge gezahlt, sind aber noch nicht das verkündete Gesetz. Sie ersetzen den Gesetzestext nicht.
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie uns, wir prüfen ihn gegen die Quelle.
Häufige Fragen
Gilt die Tabelle für Tarifbeschäftigte?
Nein. Tarifbeschäftigte werden nach einem Tarifvertrag wie dem TVöD, dem TV-L oder dem TV-H bezahlt. Diese Tabelle ist eine Besoldungstabelle für das Amt, das ihr zugeordnet ist.
Warum ist ein Feld leer?
Die Tabelle sieht diese Kombination aus Gruppe und Stufe nicht vor. Ein leeres Feld bedeutet nicht, dass der Betrag 0 € beträgt.
Ist der Familienzuschlag enthalten?
Nein. Der Familienzuschlag steht außerhalb des Grundgehalts und ist in den Tabellenwerten nicht enthalten.
Sind die Beträge brutto oder netto?
Es sind Bruttobeträge vor Steuern und Beiträgen. Für diese Tabelle wird hier kein Netto berechnet.
Wie berechne ich Teilzeit?
Wählen Sie einen Tabellenwert und geben Sie Ihren Beschäftigungsumfang ein. Der Betrag wird anteilig berechnet. Zuschläge und Zulagen werden nicht automatisch angepasst.
Warum ist der Monatsbetrag mal 12 nicht immer der Jahresbetrag?
Weil sich der Tabellenstand im Jahresverlauf ändern kann. Eine Zwölffach-Rechnung schreibt den gerade gezeigten Monat auf das ganze Jahr fort. Das ist eine Hochrechnung.
Quellen
- Bundesministerium des Innern (BMI): Rundschreiben vom 20. August 2025: Abschlagszahlungen auf die Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026, Anlage 7 (Anlage 7, gültig ab 1. Mai 2026, Bundesbesoldungsordnung W)
Weitere Tabellen im öffentlichen Dienst
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 28. September 2026.