Kapitalertragsteuer
Kapitalertragsteuer- und Abgeltungsteuer-Rechner 2026
Was haben Sie verkauft? Wählen Sie Aktien, Fonds, Krypto oder eine andere angebotene Anlageart. Der Rechner schätzt die Steuer nach den Regeln für die gewählte Kategorie und erläutert die Berechnungsgrundlage.
Welche Steuerregel wird angewendet?
Für einen Aktienverkauf gelten andere Regeln als für einen privaten Verkauf von Kryptowährungen oder Immobilien. Entscheidend sind unter anderem die Art der Anlage, der Gewinn und gegebenenfalls die Haltedauer. Deshalb beginnt die Berechnung mit der Auswahl des verkauften Vermögenswerts.
Dieser Rechner fragt zuerst, was Sie tatsächlich verkauft haben, verlangt dann nur die Angaben, die genau dieser Verkauf benötigt, und zeigt Ihnen, welche Rechtsgrundlage für Ihr Ergebnis gilt.
Er ist für Privatpersonen gedacht, die private Kapitalanlagen verkaufen, nicht für Betriebsvermögen, gewerblichen Handel oder Beteiligungen ab 1 %, für die vollständig andere Regeln gelten.
Ihr Verkauf
Dieser Rechner enthält Steuersätze und Grenzwerte nur für 2025 und 2026, daher muss das Verkaufsdatum in einem dieser Jahre liegen.
Auf dieser Seite
Welche Steuer gilt für Ihren Verkauf?
Für die Steuerberechnung kommt es zuerst darauf an, was Sie verkauft haben. Einkünfte aus Kapitalvermögen und private Veräußerungsgeschäfte folgen unterschiedlichen Regeln. Je nach Anlageart werden deshalb andere Angaben benötigt, etwa zur Haltedauer, zum Fondstyp oder zu Ihrem übrigen Einkommen.
Ein Aktienverkauf wird normalerweise nach § 20 EStG pauschal mit 25 % besteuert (der Abgeltungsteuer), unabhängig von der Haltedauer. Auch Dividenden und Zinsen fallen unter dasselbe pauschale § 20-Regime, aber dieser Rechner berechnet sie nicht: Er schätzt die Steuer auf den Verkauf eines Vermögenswerts, nicht auf die laufenden Erträge, die er währenddessen abwirft. Ein Kryptoverkauf wird normalerweise nach § 23 EStG mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, allerdings nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft haben, und gar nicht, wenn Sie länger gehalten haben. Ein Fondsverkauf fällt wie ein Aktienverkauf unter das pauschale System, benötigt aber zwei zusätzliche Anpassungen, eine Teilfreistellung und einen Abzug für bereits während der Haltedauer versteuerte Beträge, die eine einfache Aktie nie braucht.
Die Auswahl des Vermögenswerts in diesem Rechner existiert genau wegen dieser Aufteilung. „Aktien“, „Kryptowährung“ oder „Fonds“ auszuwählen ist keine kosmetische Bezeichnung. Es leitet Ihr Geschäft zu einem grundlegend anderen Regelwerk, und die anschließend gestellten Fragen ändern sich entsprechend. Die Auswahl eines Fonds zeigt ein Fondstyp-Feld und eine Frage zur Vorabpauschale, die ein Aktienverkauf nie anzeigt; die Auswahl von Krypto zeigt eine Frage zum zu versteuernden Einkommen, die ein Aktienverkauf nie benötigt, weil dieser Gewinn mit dem persönlichen statt einem pauschalen Satz besteuert wird. Nichts, wonach gefragt wird, ist dekorativ; jedes Feld fließt in eine konkrete Zeile der Berechnung ein.
Einen breiteren Überblick darüber, wie Deutschland jede Anlageklasse fortlaufend besteuert, von Dividenden bis zu erbschaftsteuerlichen Berührungspunkten, bietet unser vollständiger Ratgeber zur Kapitalertragsteuer in Deutschland. Diese Seite konzentriert sich stattdessen auf ein einzelnes Geschäft.
Anlageart und Verkaufsdaten richtig auswählen
Es ist verlockend, nach „dem Steuersatz auf Kapitalerträge in Deutschland“ zu fragen und eine einzige Zahl zu erwarten. Die ehrliche Antwort ist, dass der Satz vollständig davon abhängt, was genau Sie beschreiben. Deshalb beginnt dieser Rechner am anderen Ende: Beschreiben Sie zuerst das Geschäft, in einfachen Begriffen, die jeder ohne steuerliches Vorwissen ausfüllen kann, und der Satz ergibt sich daraus.
Jede Vermögenswertklasse teilt dieselben vier Grundangaben: wann Sie den Gegenstand erworben haben, wann Sie ihn veräußert haben, was er Sie einschließlich Transaktionsgebühren gekostet hat, und was Sie dafür abzüglich Transaktionsgebühren erhalten haben. Alles andere, ob Fondstyp, Abschreibungsbetrag oder Eigennutzungshistorie, ist vermögenswertspezifisches Detail, das auf dieses gemeinsame Gerüst aufsetzt.
Wie wird der steuerpflichtige Gewinn ermittelt?
Der Rechner hält durchgehend zwei Zahlen auseinander, und das Ergebnis zeigt beide: den wirtschaftlichen Gewinn und den steuerpflichtigen Gewinn. Der wirtschaftliche Gewinn ist schlicht das, was Sie tatsächlich verdient haben: Ihr Nettoverkaufserlös (Verkaufspreis abzüglich Verkaufskosten) abzüglich Ihrer Anschaffungskosten (Kaufpreis plus Kaufnebenkosten). Es ist die Zahl, der Ihr Kontoauszug zustimmen würde.
Der steuerpflichtige Gewinn ist das, was das deutsche Steuerrecht tatsächlich besteuert, und er kann in beide Richtungen vom wirtschaftlichen Gewinn abweichen. Ein Sparer-Pauschbetrag oder ein Verlusttopf können ihn unter den wirtschaftlichen Gewinn drücken. Die kumulierte Vorabpauschale eines Fonds wirkt am Rand in die andere Richtung: Sie wird in voller Höhe vom rohen Gewinn abgezogen, bevor die Teilfreistellung des Fondstyps greift, sodass die Freistellung am Ende weniger als 30 %, 15 %, 60 % oder 80 % des wirtschaftlichen Gewinns selbst abdeckt. Beide Zahlen nebeneinander zu zeigen, statt nur die endgültige Steuer, ist Absicht: So sehen Sie genau, welche Anpassungen Sie von der einen zur anderen gebracht haben.
Kapitalertragsteuer oder persönlicher Steuersatz?
Aktien, ETFs, Anleihen, Zertifikate und Derivate fallen alle unter § 20 EStG, das deutsche Kapitalertragsregime. Gewinne werden hier nach § 32d EStG pauschal besteuert, in der Regel 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und, bei Kirchensteuerpflicht, Kirchensteuer auf einer reduzierten Bemessungsgrundlage statt einfach obendrauf addiert. Dieser Satz hängt weder von Ihrem Gehalt noch von anderem Einkommen ab; ein Geringverdiener und ein Gutverdiener, die identische Aktien mit identischem Gewinn verkaufen, schulden denselben Prozentsatz.
Kryptowährungen und andere privat gehaltene Gegenstände wie Kunst, Edelmetalle oder Fremdwährungen fallen stattdessen unter § 23 EStG, die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne hier sind keineswegs pauschal. Sie werden Teil Ihres normalen zu versteuernden Einkommens und unterliegen dem jährlichen progressiven Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, demselben Tarif, den auch Ihr Steuerbescheid verwendet (nicht der monatlichen Lohnsteuer Ihrer Gehaltsabrechnung, einer vollständig anderen Berechnung). Das führt zu einem deutlich anderen Ergebnis, und deshalb fragt dieser Rechner manchmal nach Ihrem zu versteuernden Einkommen und manchmal nicht: Das Pauschalregime benötigt es nicht, das progressive Regime kann ohne diese Angabe keine Steuer berechnen.
Anna kaufte im März 2021 Aktien und verkaufte sie im Februar 2026, wobei ein Teil ihres jährlichen Sparer-Pauschbetrags noch ungenutzt war. Hier ist die eigene Ausgabe dieses Rechners für diesen Verkauf:
| Verkaufserlös, abzüglich Verkaufskosten | 13.500,00 € |
| Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten | -8.000,00 € |
| Wirtschaftlicher Gewinn | 5.500,00 € |
| Genutzter Sparer-Pauschbetrag | -400,00 € |
| Steuerpflichtiger Kapitalertrag | 5.100,00 € |
| Kapitalertragsteuer (§ 32d EStG) | 1.275,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 70,13 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Gesamtsteuer | 1.345,13 € |
Wie wirken Freibeträge und Verlustverrechnung?
Zwei Mechanismen können einen Gewinn nach § 20 EStG mindern, bevor der 25 %-Satz überhaupt greift, und dieser Rechner fragt beide ab, statt eines von beiden als vollständig verfügbar anzunehmen. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag, aktuell 1.000 € für Einzelveranlagte oder 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare, gilt aber für alle Kapitalerträge des Jahres zusammen. Haben Dividenden oder Zinsen im Jahresverlauf bereits einen Teil verbraucht, bleibt nur der Rest für diesen Verkauf, weshalb der Rechner fragt, wie viel noch ungenutzt ist, statt nur, ob überhaupt ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Verlusttöpfe funktionieren anders und folgen einer Regel, die dieser Rechner exakt umsetzt: Ein Verlust aus dem Verkauf anderer Aktien kann nur mit einem Gewinn aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden, niemals mit Dividenden, Zinsen oder Gewinnen aus Fonds, Anleihen oder Derivaten. Ein Verlust aus diesen anderen Instrumenten gehört zu einem separaten, flexibleren Topf, der fast jeden positiven Kapitalertrag verrechnen kann. Ein hier eingegebener Verlusttopf-Betrag steht für einen Betrag, den Ihre Bank oder Ihr Steuerbescheid bereits als nutzbar bestätigt hat; der Rechner versucht nicht, Ihre gesamte Handelshistorie aus einem einzigen Geschäft zu rekonstruieren.
ETFs und Fonds: Welche zusätzlichen Angaben sind nötig?
Ein ETF- oder Investmentfondsverkauf beginnt auf derselben pauschalen § 20-Grundlage wie ein Aktienverkauf, doch zwei zusätzliche Mechanismen aus der Investmentsteuerreform 2018 greifen, bevor der 25 %-Satz angewendet wird. Der erste ist die Teilfreistellung, deren Höhe davon abhängt, worin der Fonds tatsächlich investiert: 30 % bei einem Aktienfonds, 15 % bei einem Mischfonds, 60 % bei einem inländischen Immobilienfonds, 80 % bei einem ausländischen Immobilienfonds, und gar keine Freistellung bei einem Fonds, der keine dieser Kategorien erfüllt, etwa den meisten Renten- oder Geldmarktfonds.
Der zweite ist die Vorabpauschale, ein kleiner fiktiver Gewinn, den Ihre Bank vermutlich jeden Januar, in dem Sie einen thesaurierenden oder teilausschüttenden Fonds hielten, bereits dem Finanzamt gemeldet hat, obwohl Sie nie etwas verkauft haben. Da dieser Betrag steuerlich bereits erfasst wurde, wird er beim endgültigen Verkauf vom Gewinn abgezogen, und die Reihenfolge ist entscheidend: Zuerst wird die volle, noch nicht teilfreigestellte Vorabpauschale abgezogen, erst der verbleibende Betrag erhält die Teilfreistellung des Fondstyps. In umgekehrter Reihenfolge würde die Freistellung doppelt wirken und die Steuer zu niedrig ausfallen.
Ben kaufte im April 2022 Anteile eines Aktien-ETF und verkaufte sie im Mai 2026. Seine Bank hatte während der Haltedauer bereits eine Vorabpauschale angesetzt:
| Verkaufserlös, abzüglich Verkaufskosten | 9.000,00 € |
| Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten | -6.000,00 € |
| Wirtschaftlicher Gewinn | 3.000,00 € |
| Bereits angesetzte Vorabpauschale | -180,00 € |
| Gewinn nach Vorabpauschale | 2.820,00 € |
| Teilfreistellung | -846,00 € |
| Steuerpflichtiger Ertrag nach Teilfreistellung | 1.974,00 € |
| Genutzter Sparer-Pauschbetrag | -1.000,00 € |
| Steuerpflichtiger Kapitalertrag | 974,00 € |
| Kapitalertragsteuer (§ 32d EStG) | 243,50 € |
| Solidaritätszuschlag | 13,39 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Gesamtsteuer | 256,89 € |
Warum fragt der Rechner nach Ihrem übrigen Einkommen?
Das ist der häufigste Verwirrungspunkt, daher an dieser Stelle klar gesagt: Der Rechner fragt nur bei Krypto und anderen privaten Veräußerungsgeschäften nach Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE), niemals bei Aktien, Fonds, Anleihen oder Derivaten. Der Grund liegt im Aufbau des Steuerrechts, nicht in Willkür. Gewinne nach § 20 EStG werden pauschal besteuert, unabhängig von sonstigem Einkommen, danach zu fragen würde am Ergebnis nichts ändern. Gewinne nach § 23 EStG werden zu Ihrem sonstigen Einkommen hinzugerechnet und mit Ihrem persönlichen Satz besteuert, was per Definition nicht berechenbar ist, ohne dieses sonstige Einkommen zu kennen.
Ihr zvE ist nicht Ihr Bruttogehalt. Es ist die Zahl aus Ihrem Steuerbescheid, nachdem die üblichen Abzüge, Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen bereits berücksichtigt wurden, in der Regel niedriger als das, was Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Steuern gezahlt hat. Kennen Sie es nicht, verrät Ihnen der Rechner trotzdem alles außer dem konkreten Eurobetrag: ob der Gewinn die relevante Grenze überschreitet, wie hoch der steuerpflichtige Betrag ist, und dass für den nächsten Schritt eine Einkommensangabe nötig ist, statt eine möglicherweise falsche Zahl zu raten.
Priya kaufte im Februar 2026 Bitcoin und verkaufte es sechs Monate später, deutlich innerhalb der einjährigen Haltefrist. Mit ihrem angegebenen zu versteuernden Einkommen vor dem Verkauf kann der Rechner die tatsächliche Steuer schätzen:
| Verkaufserlös, abzüglich Verkaufskosten | 7.000,00 € |
| Kaufpreis und Anschaffungsnebenkosten | -4.000,00 € |
| Wirtschaftlicher Gewinn | 3.000,00 € |
| Volle Jahre gehalten | 0 Jahre |
| Ergebnis dieses Geschäfts | 3.000,00 € |
| Weitere private Veräußerungsgeschäfte in diesem Jahr | 0,00 € |
| Jahresergebnis aus privaten Veräußerungsgeschäften ohne dieses Geschäft | 0,00 € |
| Jahresergebnis aus privaten Veräußerungsgeschäften einschließlich dieses Geschäfts | 3.000,00 € |
| Durch dieses Geschäft verursachter steuerpflichtiger Betrag (§ 23 EStG) | 3.000,00 € |
| Ihr zu versteuerndes Einkommen zuzüglich weiterer privater Veräußerungsgeschäfte, ohne dieses Geschäft | 38.000,00 € |
| Ihr zu versteuerndes Einkommen zuzüglich weiterer privater Veräußerungsgeschäfte, mit diesem Geschäft | 41.000,00 € |
| Einkommensteuerwirkung dieses Geschäfts | 944,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Gesamtsteuer | 944,00 € |
Steuerergebnis verstehen: Gewinn, Steuer und verbleibender Betrag
Jedes Ergebnis dieses Rechners trennt drei Dinge, die ein einfacher Prozentsatz nicht abbilden kann: den wirtschaftlichen Gewinn, den steuerpflichtigen Gewinn, und ob das Geschäft steuerfrei ist und warum. Ist ein Verkauf steuerfrei, sei es wegen der Haltefrist, der Eigennutzungsausnahme oder der Ausnahme für Gegenstände des täglichen Gebrauchs, wird das deutlich als Kernaussage des Ergebnisses gezeigt, nicht als beiläufige „0 € Steuer“-Zeile, die genauso gut bedeuten könnte, dass der Rechner nichts gefunden hat.
Ist ein Geschäft ein Verlust, erklärt das Ergebnis, welcher Verlustkategorie er zugeordnet ist und was er verrechnen kann, statt nur eine Null anzuzeigen. Ein Aktienverlust und ein allgemeiner Kapitalverlust verhalten sich rechtlich unterschiedlich, und zu wissen, welcher davon vorliegt, ist entscheidend dafür, was Sie in Ihrer Steuererklärung damit machen, sei es in diesem oder einem künftigen Jahr.
Was Ihre deutsche Bank möglicherweise bereits für Sie berechnet hat
Bei Aktien, Fonds, Anleihen und Derivaten ist Ihre deutsche Bank gesetzlich verpflichtet, die Abgeltungsteuer in den meisten Fällen automatisch beim Verkauf einzubehalten, unter Anwendung Ihres Freistellungsauftrags und, soweit relevant, der Verlusttöpfe, die sie für Ihr Konto bei genau dieser Bank führt. Dieser Rechner will diesen Einbehalt nicht ersetzen; er soll Ihnen helfen, ihn nachzuvollziehen, gegen Ihre eigenen Zahlen zu prüfen, und zu sehen, was sich ändert, wenn Sie Verlusttöpfe oder Freibetragsspielraum bei einer anderen Bank haben, die dieser Rechner nicht sehen kann.
Bei Kryptowährungen und den meisten anderen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG behalten deutsche Banken und Börsen in der Regel gar nichts ein. Diese Gewinne müssen Sie selbst in Ihrer Steuererklärung angeben, genau die Situation, bei der dieser Rechner helfen soll, bevor Sie Ihre Erklärung abgeben.
Warum kann der Steuerbescheid vom Rechner abweichen?
Dieser Rechner schätzt ein einzelnes Geschäft anhand der Regeln für den Regelfall seiner Vermögenswertklasse. Ihr tatsächlicher Steuerbescheid berücksichtigt Ihre gesamte Steuererklärung: jede weitere Einkommensquelle, jeden Abzug sowie alle Anrechnungen oder Abkommensvergünstigungen, die für Ihre konkrete Situation gelten, nichts davon kann ein auf ein einzelnes Geschäft ausgerichteter Rechner sehen. Er kann außerdem Sonderregelungen anwenden, die dieser Rechner bewusst nicht berechnet, jeweils oben als Sonderfall gekennzeichnet statt stillschweigend angenähert, darunter vor 2009 erworbene Bestandswertpapiere und Beteiligungen ab 1 %.
Betrachten Sie dieses Ergebnis als gut belegte Schätzung zur Planung und zum Verständnis, nicht als Ersatz für Ihren Steuerbescheid oder eine individuelle steuerliche Beratung zu einem für Sie wichtigen Geschäft.
Unterlagen, die sich vor dem Verkauf lohnen
Die größte Fehlerquelle bei einem Rechner wie diesem ist nicht das Steuerrecht, sondern fehlende oder vergessene Unterlagen. Vor einem Verkauf lohnt es sich, Folgendes griffbereit zu haben:
- Ihre ursprüngliche Kaufbestätigung mit Datum, Preis und gezahlten Gebühren, besonders bei vor vielen Jahren gekauften Vermögenswerten
- Jahressteuerbescheinigungen Ihrer Bank für jeden Fondsbestand, die Vorabpauschalen ausweisen, die Sie sonst aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssten
- Belege für jeden nutzbaren Verlusttopf, ob bei derselben Bank oder durch einen früheren Steuerbescheid bestätigt
Fälle, die dieser Rechner bewusst nicht schätzt
Statt einen Fall, den er nicht korrekt abbilden kann, stillschweigend anzunähern, kennzeichnet dieser Rechner ihn als Sonderfall und erklärt warum. Dazu zählen unter anderem:
- Betriebsvermögen sowie gewerblicher oder berufsmäßiger Handel, für die vollständig andere Regeln gelten als für private Kapitalanlagen
- Beteiligungen ab 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre (§ 17 EStG), die anders besteuert werden als ein gewöhnlicher privater Aktienverkauf
- Aktien, die erstmals vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und eigene Übergangsregeln aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer tragen
- Anleihen, Zertifikate und Derivate, die erstmals vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden; deren Übergangsregeln hängen vom jeweiligen Instrument und der Erwerbshistorie ab und nicht von einem einzigen Stichtag
- Fondsanteile, die erstmals vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden, für die der Übergangsmechanismus der Investmentsteuerreform 2018 gilt (mit einem zusätzlichen Bestandsschutz speziell für vor 2009 gekaufte Anteile)
- NFTs, Liquidity Mining und andere Token-Strukturen, die das BMF-Schreiben zu Kryptowerten noch nicht abdeckt
- Zertifikate, ETCs und ETNs mit unklarer Struktur; diese verhalten sich steuerlich nicht immer wie der direkte Besitz des zugrunde liegenden Gegenstands
- Immobilien- und Grundstücksverkäufe jeder Art; diese Vermögensart ist vorübergehend deaktiviert, während die eigenen Regeln (Zehnjahresfrist, Eigennutzungsausnahme, Bemessungsgrundlage bei geerbten Immobilien) weiter verfeinert werden
- Grenzüberschreitende Abkommens- oder Wegzugsbesteuerungsfälle
Quellen, Methodik und Aktualisierungspolitik
Jede Regel, die dieser Rechner anwendet, wird direkt gegen den unten stehenden Gesetzestext oder die offizielle Verwaltungsanweisung geprüft, nicht gegen Sekundärzusammenfassungen. Sätze und Grenzwerte sind in der eigenen Konfiguration des Rechners nach Steuerjahr versioniert statt fest codiert, und diese Seite wird bei jeder Änderung der zugrunde liegenden Rechtslage überprüft.
- § 20 EStG (Kapitalerträge, Verlustverrechnung)
- § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte)
- § 32d EStG (pauschale Kapitalertragsteuer)
- § 17 EStG (wesentliche Beteiligungen)
- § 52 EStG (Übergangsregeln für vor 2009 erworbene Wertpapiere)
- InvStG § 18 (Berechnung der Vorabpauschale)
- InvStG § 19 (Minderung um die Vorabpauschale bei Verkauf)
- InvStG § 20 (Teilfreistellung)
- InvStG § 56 (Übergangsregeln 2018 für vor 2018 erworbene Fondsanteile)
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zur Besteuerung von Kryptowerten
Häufig gestellte Fragen
Ich bin mir nicht sicher, in welche Kategorie meine Kapitalanlage fällt. Was sollte ich wählen?
Verwenden Sie die Kategorie aus den Steuerunterlagen Ihrer Bank, nicht eine Vermutung anhand der Produkthülle. Die meisten Zertifikate, ETCs und ETNs sind steuerlich „Anleihe / Zertifikat“ nach § 20 EStG, da Sie eine Forderung gegen den Emittenten halten, nicht den zugrunde liegenden Gegenstand selbst. Das gilt aber nicht ausnahmslos: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine physisch besicherte Gold-Inhaberschuldverschreibung (der bekannte Xetra-Gold-Fall) stattdessen ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG ist, da sie einen echten Anspruch auf Lieferung von physischem Gold verkörpert, keine Geldforderung. Leiten Sie die steuerliche Behandlung nicht allein aus dem Produktnamen oder der Hülle ab; prüfen Sie die tatsächliche steuerliche Einordnung des Produkts und betrachten Sie dieses Ergebnis im Zweifel nur als Ausgangspunkt.
Was bedeutet „zu versteuerndes Einkommen vor diesem Gewinn“, und warum fragt der Rechner das nur manchmal ab?
Gemeint ist Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid nach allen Abzügen, nicht Ihr Bruttogehalt. Wir benötigen es nur bei Krypto- und anderen privaten Veräußerungsgeschäften, weil diese Gewinne zu Ihrem normalen Einkommen hinzugerechnet und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Gewinne aus Aktien, Fonds, Anleihen und Derivaten erhalten stattdessen das hier gezeigte pauschale Ergebnis nach § 32d EStG; Ihr endgültiger Steuerbescheid kann dennoch niedriger ausfallen, wenn die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG bei Kenntnis Ihres vollständigen Jahreseinkommens ein besseres Ergebnis liefert.
Warum fragt der Rechner, ob mein Sparer-Pauschbetrag noch ungenutzt ist, statt einfach nach einem Freistellungsauftrag zu fragen?
Ein hinterlegter Freistellungsauftrag bedeutet nicht, dass der gesamte Betrag noch verfügbar ist. Dividenden oder Zinsen im Jahresverlauf können bereits einen Teil davon verbraucht haben. Geben Sie nur den tatsächlich noch verbleibenden Betrag für das Jahr ein.
Ich habe noch nie von einer Vorabpauschale gehört. Muss ich mich darum kümmern?
Wenn Sie einen thesaurierenden oder teilausschüttenden Fonds über mehr als ein Kalenderjahr gehalten haben, hat Ihre Bank vermutlich jeden Januar einen kleinen fiktiven Gewinn nach § 18 InvStG angesetzt, obwohl Sie nichts verkauft haben. Nach § 19 InvStG mindert dieser kumulierte Betrag dann den Gewinn, wenn Sie den Fonds schließlich verkaufen, damit er nicht doppelt besteuert wird. Ihre Jahressteuerbescheinigungen weisen ihn aus; selbst ein Fonds, der erst im Laufe seines ersten Kalenderjahres gekauft wurde, erhält für die gehaltenen Monate eine anteilige Vorabpauschale, gehen Sie also nicht davon aus, dass sie null ist, nur weil Sie den Fonds nicht das ganze Jahr über hielten.
Meine Bank hat bei diesem Verkauf bereits Steuern einbehalten. Warum trotzdem berechnen?
Deutsche Banken behalten bei den meisten Aktien-, Fonds-, Anleihen- und Derivateverkäufen automatisch die Abgeltungsteuer ein, dieser Rechner hilft vor allem dabei, diesen Einbehalt nachzuvollziehen und zu überprüfen, nicht ihn zu ersetzen. Bei Krypto- und anderen privaten Veräußerungsgeschäften behalten Banken in der Regel gar nichts ein, da diese Gewinne über Ihre eigene Steuererklärung laufen.
Warum kann mein tatsächlicher Steuerbescheid von dieser Schätzung abweichen?
Dieser Rechner deckt den Regelfall jeder Anlageklasse ab, berechnet aber bewusst mehrere Sonderfälle nicht, die oben als Sonderfall gekennzeichnet werden, wenn sie zutreffen: vor 2009 erworbene Bestandswertpapiere, Beteiligungen ab 1 % sowie Fremdwährungs- oder Kryptobestände aus mehreren Tranchen. Ihr tatsächlicher Steuerbescheid berücksichtigt außerdem jedes weitere Einkommen sowie alle Abzüge und Anrechnungen Ihrer vollständigen Steuererklärung, die dieser auf ein einzelnes Geschäft ausgerichtete Rechner nicht sieht.
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 15. September 2026.