Ihr Gehalt verstehen
Auf dieser Seite
Für wen gilt der Deutsche Post Gehaltsrechner?
Dieser Rechner richtet sich an Tarifbeschäftigte der Deutsche Post AG, für die die Standardtabelle der Anlage 2a des ETV-DP AG gilt. Er ist kein allgemeiner Rechner für sämtliche Unternehmen mit DHL im Namen. Tochtergesellschaften, Subunternehmen und andere Arbeitsverträge können eigene Regelungen anwenden, selbst wenn sich die Tätigkeit ebenfalls um Briefe oder Pakete dreht. Beamte, Beschäftigte der Technik und besondere Modelle mit Entlastungszeit fallen nicht unter die hier berechnete Standardtabelle. Prüfen Sie deshalb zunächst die Grundlage Ihres Arbeitsvertrags.
Wählen Sie die Entgeltgruppe und Gruppenstufe aus Ihrer Gehaltsabrechnung. Das Standardraster umfasst die Gruppen 1 bis 9, aber nicht jede Gruppe hat gleich viele Stufen. Die Stufe 0 ist eine echte Tabellenspalte; die Stufe 8 gibt es nur in der entsprechenden letzten Zeile. Der Rechner leitet Ihre Eingruppierung weder aus einer Berufsbezeichnung noch automatisch aus Beschäftigungsjahren ab. Anerkannte Vorzeiten und persönliche Vereinbarungen sollten Sie mit der Personalabrechnung, dem Betriebsrat oder Ihrer Gewerkschaft klären.
Wie die Post-Tabellenwerte für 2026 entstehen
Ausgangspunkt ist der von der Deutsche Post AG herausgegebene Entgelttarifvertrag, den der offizielle ver.di-Bereich Post Koblenz/Trier veröffentlicht. Auf Seite 41 der Anlage 2a steht die Standardtabelle ab April 2024. Die Arbeitgebermitteilung zum Abschluss vom März 2025 nennt anschließend eine Erhöhung um 2 % ab April 2025 und weitere 3 % ab April 2026. Diese Schritte werden nacheinander auf die Ausgangswerte angewandt. Jeder einzelne Erhöhungsschritt wird auf Cent gerundet, bevor der nächste folgt.
Die hier dargestellte Tabelle für 2026 ist damit aus offiziellen Quellen berechnet und keine wörtliche Abschrift einer neu veröffentlichten Anlage für 2026. Diese Unterscheidung hilft Ihnen, einzelne Zellen oder spätere Korrekturen eines älteren Dokuments nachzuvollziehen. Für Januar bis März 2026 gilt der erste erhöhte Stand, für April bis Dezember der zweite. Der Abschluss ist frühestens zum Jahresende 2026 kündbar. Ein ungeprüftes Enddatum im März 2027 oder eine weitere künftige Tariferhöhung wird nicht unterstellt.
Drei Ergebnisse, drei unterschiedliche Fragen
Beginnen Sie mit dem Monat, dessen Abrechnung Sie verstehen möchten. Das Monatsbrutto zeigt das regelmäßig gezahlte Entgelt bei der gewählten Arbeitszeit. Die Netto-Schätzung berücksichtigt dazu Ihre persönlichen Angaben zu Steuern und Versicherungen. Das Jahresbrutto beantwortet eine andere Frage: Welche Bruttovergütung ergibt sich im gesamten Kalenderjahr einschließlich der ausgewählten Sonderzahlungen? Diese Beträge sollten Sie gemeinsam lesen, statt einen einzelnen Wert als vollständige Gehaltsabrechnung zu verstehen.
Bei einer Tariferhöhung während des Jahres entspricht das tatsächliche Jahresentgelt nicht einfach dem Dezembergehalt mal zwölf. Der Rechner ordnet jeden Monat dem passenden Tabellenstand zu und addiert anschließend die Beträge. Gruppe, Stufe und Arbeitszeit bleiben dabei für das gesamte Jahr gleich. Eine Beförderung, ein Stufenaufstieg, ein unbezahlter Monat oder ein Wechsel der Wochenstunden erfordern eine gesonderte Betrachtung. Nutzen Sie das Ergebnis als nachvollziehbare Orientierung für Ihre Planung und gleichen Sie Besonderheiten mit der Personalabrechnung ab.
Persönliche Angaben für eine brauchbare Netto-Schätzung
Prüfen Sie im Bereich für persönliche Angaben Steuerklasse, Bundesland, Alter sowie Krankenversicherung. Die Kirchenmitgliedschaft beeinflusst die Kirchensteuer. Kinder können sich auf steuerliche Freibeträge und Beiträge zur Pflegeversicherung auswirken. Tragen Sie bei gesetzlicher Krankenversicherung den Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Krankenkasse ein. Ein voreingestellter Beitrag ist lediglich ein Ausgangspunkt und keine Aussage über Ihren Versicherungsvertrag. Bei privater Versicherung benötigen Sie Ihre tatsächlichen Beiträge sowie den für die Berechnung maßgeblichen Basisanteil.
Für das reguläre Monatsnetto verwendet diese Seite den vorhandenen Lohnsteuerrechner auf Grundlage des amtlichen BMF-Programmablaufplans. Eine bestimmte betriebliche Zusatzversorgung wird für Ihren Arbeitgeber nicht unterstellt. Entgeltumwandlung, zusätzliche Vorsorgebeiträge, individuelle Steuerfreibeträge und besondere Abrechnungsfälle können deshalb zu Abweichungen führen. Einmalzahlungen werden gesondert als Bruttobetrag gezeigt. Der Rechner behauptet nicht, dass vom Weihnachtsgeld derselbe prozentuale Nettobetrag übrig bleibt wie vom laufenden Gehalt. Ein November-Netto oder Jahresnetto einschließlich solcher Zahlungen wird hier nicht ausgewiesen.
Teilzeit sinnvoll und einheitlich vergleichen
Die Zellen der Entgelttabelle zeigen monatliche Bruttobeträge bei Vollzeit. Im Rechner wird der gewählte Tabellenwert mit Ihrem Arbeitszeitanteil multipliziert und auf Cent gerundet. Bei 80 % erhalten Sie rechnerisch vier Fünftel des Vollzeit-Tabellenentgelts. Das bedeutet jedoch nicht automatisch vier Fünftel des Vollzeit-Nettogehalts: Lohnsteuer und Sozialabgaben verändern sich mit dem Einkommen. Vergleichen Sie deshalb sowohl das Brutto als auch die persönliche Netto-Schätzung, bevor Sie ein Haushaltsbudget oder einen Wechsel der Arbeitszeit planen.
Lassen Sie beim Vergleich alle anderen Angaben unverändert. Ein gleichzeitiger Wechsel von Steuerklasse, Krankenkasse oder Stufe würde die Wirkung der Arbeitszeit verdecken. Das Jahresergebnis unterstellt denselben Arbeitszeitanteil in allen Monaten, auch in den maßgeblichen Bezugsmonaten für Sonderzahlungen. Ein Jahr mit Vollzeit bis Juni und Teilzeit ab Juli lässt sich damit nicht als ein einziger Fall abbilden. Für solche Verläufe benötigen Sie die tatsächlichen monatlichen Daten. Prüfen Sie zusätzlich, auf welchen Stichtag der jeweilige Tarifvertrag bei einer Sonderzahlung abstellt.
Die richtige Auszahlung des 13. Monatsentgelts wählen
Nach § 8 ETV-DP AG gibt es zwei Auszahlungsarten. Bei einer Variante wird im November das maßgebliche Monatsgrundentgelt für Oktober ausgezahlt. Bei der anderen werden im November 50 % dieses Oktoberbetrags gezahlt; hinzu kommen monatlich jeweils 1/24 des im betreffenden Monat zustehenden Monatsgrundentgelts. Im Rechner können Sie beide Varianten auswählen oder das 13. Monatsentgelt ausschließen. Bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis ist nach dem zugrunde gelegten Vertrag grundsätzlich zunächst die aufgeteilte Auszahlung vorgesehen.
Die Auswahl verändert das regelmäßige Monatsbrutto und damit auch die Netto-Schätzung. Bei der aufgeteilten Auszahlung gehört der monatliche Anteil zum laufenden Entgelt. Steigt die Tabelle während des Jahres, unterscheiden sich auch die Jahresbeträge geringfügig, weil frühere Raten auf früheren Monatswerten beruhen. Die Rechnung setzt zwölf Anspruchsmonate sowie unveränderte Gruppe, Stufe und Arbeitszeit voraus. Eine Tätigkeitszulage ist nicht enthalten. Anspruch, Kürzungen, Wahlfristen und mögliche Rückzahlungspflichten müssen Sie weiterhin anhand Ihrer persönlichen Beschäftigungssituation und des Tarifvertrags prüfen.
Urlaubsgeld und weitere Bestandteile richtig einordnen
Das Urlaubsgeld ist zunächst nicht ausgewählt, weil Sie den Anspruch bestätigen sollen. § 7 des zugrunde gelegten Vertrags nennt 332,34 € bei Vollzeit und eine anteilige Berechnung bei Teilzeit. Zu den Voraussetzungen gehören ein seit dem 1. Januar ununterbrochenes Arbeitsverhältnis, ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 1. Juli und ein entsprechender Entgeltanspruch für mindestens einen Teil des Monats Juli. Mit dem Häkchen wird der passende Bruttobetrag zum Jahresergebnis addiert. Er erscheint nicht als zusätzliches regelmäßiges Monatsnetto.
Leistungsentgelt, Regionalzulagen, Schichtzuschläge, Überstunden, vermögenswirksame Leistungen und persönliche Besitzstände sind nicht eingerechnet. Besonders bei Stellenanzeigen sollten Sie darauf achten, ob ein beworbener Stundenverdienst bereits einen Anteil des Weihnachtsgelds enthält. Ein solcher Betrag ist nicht unmittelbar mit dem reinen monatlichen Tabellenentgelt vergleichbar. Auch für Stundenentgelte enthält der ETV eigene Umrechnungsregeln. Deshalb wird eine vereinfachte Umrechnung hier nicht als amtlicher oder tariflicher Stundenlohn ausgegeben. In der Jahresaufschlüsselung sehen Sie genau, welche Zahlungen Ihre aktuelle Auswahl umfasst.
Das Ergebnis mit Ihrer Abrechnung abgleichen
Vergleichen Sie zuerst Tarifvertrag, Entgeltgruppe, Stufe und Abrechnungsmonat. Prüfen Sie danach das reine Tabellenentgelt, bevor Sie Zulagen oder Prämien hinzurechnen. Auf Ihrer Abrechnung können regionale Zuschläge, höherwertige Tätigkeiten, Schichtzulagen, vermögenswirksame Leistungen, Vorsorgeabzüge oder persönliche Besitzstände stehen. Eine Abweichung des Gesamtbruttos bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Tabellenwert falsch ist. Der Rechner hält seinen begrenzten Umfang sichtbar, damit Sie solche Bestandteile gezielt auseinanderhalten und bei Bedarf ergänzend prüfen können.
Öffnen Sie bei Unklarheiten die Originaldokumente im Quellenbereich und beachten Sie deren Gültigkeitsdaten. Alle Geldwerte werden in ganzen Eurocent gespeichert. Ein Strich in der Tabelle kennzeichnet eine für diese Gruppe nicht vorgesehene Stufe, nicht ein Gehalt von null Euro. Fehlende Beträge werden nicht durch Schätzungen ergänzt. Auf der eigenen Tabellenseite können Sie das vollständige Raster ansehen und eine Zelle in den Rechner übernehmen. Persönliche Steuer- und Versicherungsangaben werden dabei nicht in den Link geschrieben.
