Ihr Gehalt verstehen
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Welcher Tarif gilt bei Ihrer Sparkasse?
Viele kommunale Sparkassen wenden den TVöD zusammen mit dem Besonderen Teil Sparkassen an. Diese Kombination wird häufig TVöD-S genannt. Daraus folgt aber nicht, dass dieselbe Entgelttabelle für jede Bank mit ähnlichem Namen gilt. Lesen Sie zunächst die Tarifbezeichnung in Ihrem Arbeitsvertrag. Landesbanken, private Banken, Auszubildende und individuell ausgehandelte Verträge können andere Regelungen haben. Der Rechner umfasst das Standardraster der Anlage A, nicht sämtliche Überleitungsfälle oder persönlichen Vereinbarungen. So bleibt er als klar abgegrenzte Orientierung für die übliche Tabellenvergütung nachvollziehbar.
Die Entgeltgruppe wird nach den geltenden Eingruppierungsregeln und den übertragenen Aufgaben bestimmt. Die Stufe hängt von anerkannter Erfahrung und den maßgeblichen Stufenregelungen ab. Beides lässt sich nicht zuverlässig allein aus Bezeichnungen wie Kundenberatung oder Filialleitung ableiten. Übernehmen Sie die Werte Ihrer Abrechnung. Die Tabelle zeigt den Betrag zu einer bereits zugeordneten Gruppe und Stufe. Sie verspricht nicht, dass eine bestimmte Ausbildung oder ein Abschluss ohne weitere Prüfung automatisch einen Anspruch auf eine bestimmte Gruppe begründet.
Die offiziellen Sparkassen-Tabellen für 2026 lesen
Die Monatswerte stammen unmittelbar aus der VKA-Lesefassung für Sparkassen, Anlage A auf den Seiten 64 und 65. Innerhalb des Kalenderjahres 2026 gibt es zwei Tabellenstände: Bis einschließlich April gilt die Tabelle ab April 2025; ab Mai 2026 gelten die nächsten erhöhten Werte. Für Ihren gewählten Abrechnungsmonat verwendet der Rechner den passenden Stand. Im Jahresgrundentgelt werden entsprechend vier Monate nach der früheren Tabelle und acht Monate nach der späteren Tabelle zusammengezählt. Eine Hochrechnung nur mit dem Dezemberwert würde das Jahr nicht richtig abbilden.
Die regelmäßige Vollzeit beträgt im zugrunde gelegten Tarifvertrag durchschnittlich 39 Wochenstunden ohne Pausen. Abweichende örtliche oder persönliche Vereinbarungen müssen Sie gesondert prüfen. Auf der Tabellenseite bilden Entgeltgruppen die Zeilen und Stufen die Spalten, genauso wie bei den vorhandenen Tabellen zum öffentlichen Dienst. In Gruppe 1 beginnt das Raster mit Stufe 2. Nicht vorgesehene Stufen bleiben leer. Alle Werte sind Monatsbrutto vor Steuern, Versicherungsbeiträgen und möglichen persönlichen Abzügen für eine zusätzliche Altersversorgung.
Drei Ergebnisse, drei unterschiedliche Fragen
Beginnen Sie mit dem Monat, dessen Abrechnung Sie verstehen möchten. Das Monatsbrutto zeigt das regelmäßig gezahlte Entgelt bei der gewählten Arbeitszeit. Die Netto-Schätzung berücksichtigt dazu Ihre persönlichen Angaben zu Steuern und Versicherungen. Das Jahresbrutto beantwortet eine andere Frage: Welche Bruttovergütung ergibt sich im gesamten Kalenderjahr einschließlich der ausgewählten Sonderzahlungen? Diese Beträge sollten Sie gemeinsam lesen, statt einen einzelnen Wert als vollständige Gehaltsabrechnung zu verstehen.
Bei einer Tariferhöhung während des Jahres entspricht das tatsächliche Jahresentgelt nicht einfach dem Dezembergehalt mal zwölf. Der Rechner ordnet jeden Monat dem passenden Tabellenstand zu und addiert anschließend die Beträge. Gruppe, Stufe und Arbeitszeit bleiben dabei für das gesamte Jahr gleich. Eine Beförderung, ein Stufenaufstieg, ein unbezahlter Monat oder ein Wechsel der Wochenstunden erfordern eine gesonderte Betrachtung. Nutzen Sie das Ergebnis als nachvollziehbare Orientierung für Ihre Planung und gleichen Sie Besonderheiten mit der Personalabrechnung ab.
Persönliche Angaben für eine brauchbare Netto-Schätzung
Prüfen Sie im Bereich für persönliche Angaben Steuerklasse, Bundesland, Alter sowie Krankenversicherung. Die Kirchenmitgliedschaft beeinflusst die Kirchensteuer. Kinder können sich auf steuerliche Freibeträge und Beiträge zur Pflegeversicherung auswirken. Tragen Sie bei gesetzlicher Krankenversicherung den Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Krankenkasse ein. Ein voreingestellter Beitrag ist lediglich ein Ausgangspunkt und keine Aussage über Ihren Versicherungsvertrag. Bei privater Versicherung benötigen Sie Ihre tatsächlichen Beiträge sowie den für die Berechnung maßgeblichen Basisanteil.
Für das reguläre Monatsnetto verwendet diese Seite den vorhandenen Lohnsteuerrechner auf Grundlage des amtlichen BMF-Programmablaufplans. Eine bestimmte betriebliche Zusatzversorgung wird für Ihren Arbeitgeber nicht unterstellt. Entgeltumwandlung, zusätzliche Vorsorgebeiträge, individuelle Steuerfreibeträge und besondere Abrechnungsfälle können deshalb zu Abweichungen führen. Einmalzahlungen werden gesondert als Bruttobetrag gezeigt. Der Rechner behauptet nicht, dass vom Weihnachtsgeld derselbe prozentuale Nettobetrag übrig bleibt wie vom laufenden Gehalt. Ein November-Netto oder Jahresnetto einschließlich solcher Zahlungen wird hier nicht ausgewiesen.
Teilzeit sinnvoll und einheitlich vergleichen
Die Zellen der Entgelttabelle zeigen monatliche Bruttobeträge bei Vollzeit. Im Rechner wird der gewählte Tabellenwert mit Ihrem Arbeitszeitanteil multipliziert und auf Cent gerundet. Bei 80 % erhalten Sie rechnerisch vier Fünftel des Vollzeit-Tabellenentgelts. Das bedeutet jedoch nicht automatisch vier Fünftel des Vollzeit-Nettogehalts: Lohnsteuer und Sozialabgaben verändern sich mit dem Einkommen. Vergleichen Sie deshalb sowohl das Brutto als auch die persönliche Netto-Schätzung, bevor Sie ein Haushaltsbudget oder einen Wechsel der Arbeitszeit planen.
Lassen Sie beim Vergleich alle anderen Angaben unverändert. Ein gleichzeitiger Wechsel von Steuerklasse, Krankenkasse oder Stufe würde die Wirkung der Arbeitszeit verdecken. Das Jahresergebnis unterstellt denselben Arbeitszeitanteil in allen Monaten, auch in den maßgeblichen Bezugsmonaten für Sonderzahlungen. Ein Jahr mit Vollzeit bis Juni und Teilzeit ab Juli lässt sich damit nicht als ein einziger Fall abbilden. Für solche Verläufe benötigen Sie die tatsächlichen monatlichen Daten. Prüfen Sie zusätzlich, auf welchen Stichtag der jeweilige Tarifvertrag bei einer Sonderzahlung abstellt.
Den garantierten Anteil der Sparkassensonderzahlung verstehen
Die Sparkassensonderzahlung, kurz SSZ, richtet sich nach § 44 BT-S. Sie darf nicht durch den allgemeinen Prozentsatz der TVöD-Jahressonderzahlung ersetzt werden. Entscheidend sind auch die Protokollerklärungen: Seit 2022 beträgt der garantierte Satz 74,77 %, und seit 2023 wird das maßgebliche Oktober-Tabellenentgelt auf 96,88 % reduziert. Der Rechner berücksichtigt beide Schritte anhand des Oktoberbetrags bei Ihrer gewählten Arbeitszeit. Der garantierte Betrag wird anschließend gesondert als Bruttozahlung im November ausgewiesen. Er ist keine weitere volle Monatsvergütung.
Die Schätzung setzt zwölf Anspruchsmonate und ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember voraus. Monate ohne entsprechenden Entgeltanspruch können den Betrag mindern; tarifliche Ausnahmen sind zu beachten. Durch eine Dienstvereinbarung nach § 50a können über die zwei tariflichen zusätzlichen Urlaubstage hinaus bis zu zwei weitere Tage hinzukommen. Jeder dieser weiteren Tage senkt den garantierten Satz um sieben Prozentpunkte. Diese Auswahl ist im Rechner enthalten. Die davon getrennten Tauschtage nach § 50b werden nicht abgebildet und müssen separat geprüft werden.
Variable Anteile und persönliche Zusatzleistungen einordnen
Für bankspezifisch Beschäftigte enthält die SSZ außerdem individuell leistungsbezogene und unternehmenserfolgsbezogene Anteile. Der Vertrag regelt dafür Budgets, Bewertungsverfahren, örtliche Vereinbarungen und Auszahlungsbedingungen. Ein für die Belegschaft vorgesehenes Budget bedeutet nicht automatisch, dass jede einzelne Person genau denselben Prozentsatz als garantierte Prämie erhält. Unternehmensziele und Dienstvereinbarungen können sowohl die Höhe als auch den Zeitpunkt beeinflussen. Für nicht bankspezifisch Beschäftigte gelten beim variablen Anteil andere Ansprüche, während der garantierte Anteil weiterhin relevant ist. Eine pauschale volle Bonuszusage wäre deshalb irreführend.
Der Rechner berücksichtigt nur den dargestellten garantierten Anteil und lässt variable SSZ-Bestandteile außerhalb des Jahresbruttos. Nicht enthalten sind außerdem vermögenswirksame Leistungen, örtliche Zulagen, Entgeltumwandlung und persönliche Abzüge für die betriebliche Zusatzversorgung. Das Ergebnis ist ein transparenter Ausgangspunkt zum Vergleich Ihrer Tabellenvergütung. Für ein vollständiges Haushaltsbudget ergänzen Sie gesondert nur bereits bestätigte variable Zahlungen und verwenden Sie Ihre eigenen Vorsorgeunterlagen. Unsichere Prämien sollten nicht wie feste monatliche Einnahmen behandelt werden. Vergleichen Sie dabei den Zeitpunkt der Auszahlung mit den Monaten, in denen Ihre Ausgaben tatsächlich anfallen.
Das Ergebnis mit Ihrer Abrechnung abgleichen
Vergleichen Sie zuerst Tarifvertrag, Entgeltgruppe, Stufe und Abrechnungsmonat. Prüfen Sie danach das reine Tabellenentgelt, bevor Sie Zulagen oder Prämien hinzurechnen. Auf Ihrer Abrechnung können regionale Zuschläge, höherwertige Tätigkeiten, Schichtzulagen, vermögenswirksame Leistungen, Vorsorgeabzüge oder persönliche Besitzstände stehen. Eine Abweichung des Gesamtbruttos bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Tabellenwert falsch ist. Der Rechner hält seinen begrenzten Umfang sichtbar, damit Sie solche Bestandteile gezielt auseinanderhalten und bei Bedarf ergänzend prüfen können.
Öffnen Sie bei Unklarheiten die Originaldokumente im Quellenbereich und beachten Sie deren Gültigkeitsdaten. Alle Geldwerte werden in ganzen Eurocent gespeichert. Ein Strich in der Tabelle kennzeichnet eine für diese Gruppe nicht vorgesehene Stufe, nicht ein Gehalt von null Euro. Fehlende Beträge werden nicht durch Schätzungen ergänzt. Auf der eigenen Tabellenseite können Sie das vollständige Raster ansehen und eine Zelle in den Rechner übernehmen. Persönliche Steuer- und Versicherungsangaben werden dabei nicht in den Link geschrieben.
