Nordrhein-Westfalen – Besoldungsordnung A
Diese Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Landesbesoldungsordnung A in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. April 2026. Sie umfasst die Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 und die jeweils vorgesehenen Erfahrungsstufen. Die Beträge gelten bei Vollzeit. Familienzuschlag sowie Amts-, Stellen- und weitere individuelle Zulagen sind nicht enthalten. Wählen Sie einen Tabellenwert, um ihn im Grundgehaltsrechner zu übernehmen.
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Gültig 1. Apr. 2026 – 1. Mär. 2027 · Alle Beträge in dieser Tabelle gelten bei Vollzeit.
| Entgeltgruppe | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | Stufe 9 | Stufe 10 | Stufe 11 | Stufe 12 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A5 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | ||||||||
| A6 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | ||||||||
| A7 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | ||||||||
| A8 | Nicht vorgesehen | |||||||||
| A9 | Nicht vorgesehen | |||||||||
| A10 | Nicht vorgesehen | |||||||||
| A11 | ||||||||||
| A12 | Nicht vorgesehen | |||||||||
| A13 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | ||||||||
| A14 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | ||||||||
| A15 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | |||||||
| A16 | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen |
Wählen Sie einen Tabellenwert, um Teilzeit durchzurechnen oder ihn im Rechner zu öffnen. Ein Strich bedeutet: nicht vorgesehen, nicht 0 €.
So lesen Sie die Tabelle
Ihre Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung. Suchen Sie zunächst Ihre Gruppe in der linken Spalte und anschließend Ihre Stufe in der Kopfzeile. Nicht jede Gruppe besitzt Werte in allen Stufen. Ein leeres Feld bedeutet hier, dass diese Kombination in der Tabelle nicht vorgesehen ist; es steht nicht für einen Betrag von 0 €.
Beispiel: A 13, Stufe 5
Für A 13 in Stufe 5 beträgt das monatliche Grundgehalt ab April 2026 bei Vollzeit 5.221,48 €. Bei einem Beschäftigungsumfang von 50 % ergeben sich daraus 2.610,74 € monatliches Grundgehalt. Weitere Bezügebestandteile und Steuern sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Geltungsbereich
Die Tabelle ist Teil des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Sie gilt für Beamtinnen und Beamte, deren Amt einer Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung A zugeordnet ist, im Dienst des Landes und, soweit das Gesetz es vorsieht, der Kommunen und anderer Körperschaften. Tarifbeschäftigte werden dagegen nach dem TV-L oder dem TVöD bezahlt und nicht nach dieser Tabelle. Welche Regelung für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrer Ernennungsurkunde oder Ihrem Arbeitsvertrag.
Besoldungsgruppe und Stufe
Die Besoldungsgruppe folgt aus Ihrem Amt, die Erfahrungsstufe aus Ihrer anerkannten Erfahrungszeit. Beides legt die zuständige Personal- oder Bezügestelle fest und teilt es Ihnen in der Bezügemitteilung mit. Die Tabelle sieht nicht für jede Gruppe alle Stufen vor: Bei A 5 bis A 11 beginnt sie mit Stufe 3, bei A 12 mit Stufe 4, bei A 13 und A 14 mit Stufe 5 und bei A 15 und A 16 mit Stufe 6. Die höchste Stufe ist je nach Gruppe Stufe 10, 11 oder 12.
In den Gruppen A 5 bis A 10 sind die Stufen 1 und 2 in der Tabelle nicht belegt. Nach den bei der Datenerfassung ausgewerteten Quellen wurden Beamtinnen und Beamte aus diesen Stufen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Stufe 3 überführt. Diese Angabe haben wir im veröffentlichten Gesetzblatt nicht eigens nachgeprüft; maßgeblich ist die Tabelle selbst.
Änderungen 2026 bis 2028
- Ab 1. April 2026: Die Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W steigen um 3,36 %. Das ist die hier gezeigte Tabelle. Familienzuschlag und Zulagen steigen davon getrennt um 2,8 %.
- Ab 1. März 2027: Die Grundgehaltssätze steigen um weitere 2 %.
- Ab 1. Januar 2028: Die Grundgehaltssätze steigen um weitere 1 %.
Grundlage ist § 17 des Landesbesoldungsgesetzes in den Fassungen der Artikel 1, 3 und 4 des Gesetzes vom 21. Juli 2026. Diese Seite zeigt ausschließlich die Tabelle ab April 2026 und gilt in dieser Prüfung bis einschließlich Februar 2027. Die Tabellen ab März 2027 und Januar 2028 stehen in den Anhängen des Gesetzes, sind hier aber noch nicht übernommen und geprüft. Rechnen Sie die gezeigten Werte deshalb nicht selbst hoch.
Teilzeit
Bei Teilzeit wird das Grundgehalt im Verhältnis zum Beschäftigungsumfang berechnet. Für A 13, Stufe 5 ergeben sich bei 80 % 4.177,18 €, bei 75 % 3.916,11 € und bei 50 % 2.610,74 €. Der Rechner kürzt nur das Grundgehalt und passt Zuschläge oder Zulagen nicht automatisch an.
Grundgehalt und weitere Bezüge
Ihre Bezügemitteilung weicht von dieser Tabelle ab, weil sie mehr als das Grundgehalt enthält. Nicht in der Tabelle enthalten sind der Familienzuschlag, Amts- und Strukturzulagen, Stellenzulagen und weitere individuelle Bestandteile. Ebenso fehlen Abzüge wie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für Beamtinnen und Beamte berechnet dieses Angebot deshalb nur das Bruttogrundgehalt und kein Netto.
Stufenentwicklung
Der Aufstieg in die nächste Stufe richtet sich nach den Regeln des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu Erfahrungszeiten, einschließlich der Anerkennung früherer Zeiten und möglicher Ausnahmen. Die Seite und der Rechner bilden diesen Aufstieg nicht ab: Sie wählen die Stufe aus Ihrer Bezügemitteilung. Die Stufenlaufzeiten des TVöD oder TV-L gelten für Beamtinnen und Beamte nicht.
Jahresbetrag
Diese Seite zeigt Monatsbeträge. Das Zwölffache eines Monatsgrundgehalts ist nicht immer das Jahresgrundgehalt: Für die Monate vor April 2026 galt die vorherige Tabelle, und ab März 2027 sieht das Gesetz bereits die nächste Erhöhung vor. Wenn nicht für alle zwölf Monate eines Jahres geprüfte Tabellen vorliegen, zeigt der Rechner deshalb eine ausdrücklich als Hochrechnung gekennzeichnete Zahl und keine Jahressumme.
Quellen und Prüfung
Grundlage ist Anhang 1 (Anlage 6, Landesbesoldungsordnung A) des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 vom 21. Juli 2026, verkündet am 31. Juli 2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW. 2026 S. 474). Die Beträge und die Belegung der Stufen wurden mit der amtlichen Anlage und einer zweiten Veröffentlichung abgeglichen.
- Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 (GV. NRW. 2026 S. 474)
- Anhang 1: Grundgehaltssätze Landesbesoldungsordnung A (PDF)
Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen? Schreiben Sie uns, wir prüfen ihn gegen die Quelle.
Häufige Fragen
Gilt die Tabelle für Tarifbeschäftigte?
Nein. Tarifbeschäftigte werden nach dem TV-L oder dem TVöD bezahlt. Diese Tabelle gilt für Beamtinnen und Beamte der Landesbesoldungsordnung A.
Warum fehlen bei A 13 die Stufen 1 bis 4?
Die amtliche Tabelle sieht für A 13 nur die Stufen 5 bis 12 vor. Ein leeres Feld bedeutet, dass die Kombination nicht vorgesehen ist, nicht dass der Betrag 0 € beträgt.
Ist der Familienzuschlag enthalten?
Nein. Der Familienzuschlag steht in einer eigenen Anlage des Gesetzes und wurde zum 1. April 2026 um 2,8 % angehoben. Er ist in den Tabellenwerten nicht enthalten.
Sind die Beträge brutto oder netto?
Es sind Bruttobeträge vor Steuern und Beiträgen. Für Beamtinnen und Beamte wird hier kein Netto berechnet.
Wie berechne ich Teilzeit?
Wählen Sie einen Tabellenwert und geben Sie Ihren Beschäftigungsumfang ein. Das Grundgehalt wird entsprechend anteilig berechnet. Zuschläge und Zulagen werden nicht automatisch angepasst.
Warum ist das Monatsgrundgehalt mal 12 nicht immer das Jahresgrundgehalt?
Weil sich die Tabelle im Jahresverlauf ändern kann. In NRW sind nach dem Gesetz weitere Erhöhungen zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Eine Zwölffach-Rechnung ist daher nur eine Hochrechnung.
Quellen
- Land Nordrhein-Westfalen (Gesetz- und Verordnungsblatt): Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026 bis 2028 (GV. NRW. 2026 S. 474), Anhang 1 (Anlage 6, zu Artikel 1 Nummer 7): Grundgehaltssätze, Landesbesoldungsordnung A (Anhang 1, Landesbesoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026)
- dbb beamtenbund und tarifunion: Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen - Landesbesoldungsordnung A und B (Landesbesoldungsordnung A, gültig ab 1. April 2026)
Weitere Tabellen im öffentlichen Dienst
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 28. September 2026.