Öffentlicher Dienst: Gehaltsrechner für Tarifbeschäftigte und Beamte
Der öffentliche Dienst in Deutschland vergütet Beschäftigte nach zwei grundsätzlich verschiedenen Systemen: tarifbeschäftigte Angestellte nach Tarifverträgen wie dem TVöD, TV-L oder TV-H, und Beamtinnen sowie Beamte nach eigenen Besoldungstabellen. Diese Seite verlinkt zu den jeweils verfügbaren Rechnern.
Tarifbeschäftigte
Für Angestellte mit Tarifvertrag.
Beamtinnen und Beamte
Grundgehalt vor Steuern und individuellen Zuschlägen.
Einzelne Tabellen im Detail
110 von 110 Tabellen
Tarifbeschäftigte
Beamtinnen und Beamte
Tarifbeschäftigte und Beamte im Unterschied
Tarifbeschäftigte Angestellte werden nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe vergütet und sind sozialversicherungspflichtig, ihr Nettogehalt lässt sich daher wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis berechnen. Beamtinnen und Beamte erhalten stattdessen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe und -stufe; ihre Abzüge unterscheiden sich grundlegend von denen tarifbeschäftigter Angestellter (unter anderem durch Beihilfe statt Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung), und ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, hängt von der individuellen Situation ab. Dieser Rechner bildet für Beamtinnen und Beamte aktuell nur das Grundgehalt (brutto) ab, keine Nettobezüge.
Was noch fehlt
Familienzuschlag, Amtszulagen und die Zusatzversorgung VBL für den Abrechnungsverband Ost sind noch nicht abgebildet und werden ergänzt, sobald verlässliche Quellen geprüft sind.
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 30. September 2026.