Krankengeld

Krankengeld-Rechner 2026: Auszahlung und Einkommenslücke berechnen

Schätzen Sie, wie viel Netto-Krankengeld Sie 2026 von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten könnten, was abgezogen wird und wie weit es unter Ihrem üblichen Netto liegt. Für Arbeitnehmer in Deutschland mit gesetzlicher Versicherung.

Regeln geprüft am 17. Oktober 2026Kalenderjahr 2026Zuletzt geprüft: 17. Oktober 2026

Krankengeld-Rechner

Passt dieser Rechner zu Ihnen?

Berechnet wird: ein normales Arbeitsverhältnis in Deutschland, gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch, festes Gehalt oder Stundenlohn und die üblichen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Meine Situation

Wählen Sie die nächstliegende Situation. Alles andere zeigt Hinweise statt einer Zahl.

  • Arbeitnehmer mit gesetzlicher Versicherung und Krankengeldanspruch: wird hier berechnet. Der Versicherungsstatus allein beweist den Anspruch nicht, darüber entscheidet Ihre Kasse.
  • Private Krankenversicherung: Das Krankentagegeld hängt von Ihrem Tarif ab. Die gesetzliche Formel gilt nicht.
  • Selbstständige: Der gesetzliche Schutz beginnt meist ab der siebten Woche, wenn Sie ihn gewählt haben, Tarife können abweichen. Grundlage ist das versicherte Arbeitseinkommen, nicht der Umsatz und nicht das Netto eines Arbeitnehmers.
  • Arbeitslosengeld I (ALG I): Die Leistungsfortzahlung deckt meist die ersten sechs Wochen, danach richtet sich das Krankengeld nach dem ALG I. Ihr früheres Gehalt ist nicht die Grundlage.
  • Ein Minijob allein begründet keinen normalen Krankengeldanspruch. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist eine eigene Frage.
  • Übergangsbereich (Midijob): Das maßgebliche Netto wird so berechnet, als gälten die normalen Beiträge, nicht aus dem Netto Ihrer Gehaltsabrechnung.
  • Mehrere Beschäftigungen, Kurzarbeit, unregelmäßiger Verdienst, ein endendes Arbeitsverhältnis, Elternzeit, Wohnsitz im Ausland, Rentenbezug oder betriebliche Altersversorgung: Einzelfallprüfung.

Ihre Angaben

Nutzen Sie die Werte des letzten abgerechneten Entgeltzeitraums vor Ihrer Erkrankung, ohne Einmalzahlungen.

Wie werden Sie bezahlt?

€

Bruttogehalt des letzten abgerechneten Monats, ohne Boni und andere Einmalzahlungen.

€

Das Netto, das die Kasse verwendet: Brutto minus Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung. Das ist nicht immer der Überweisungsbetrag: Erstattungen, Pfändungen und sonstige Abweichungen bleiben unberücksichtigt.

€

Nur der Teil, der der Krankenversicherung beitragspflichtig war und in den 12 Kalendermonaten vor Ihrer Erkrankung gezahlt wurde. Tragen Sie 0 ein, wenn es keine gab, bei Unsicherheit fragen Sie Ihre Personalabteilung.

Sind Sie Elternteil?

Die Elterneigenschaft ist etwas anderes als die Zahl junger Kinder. Eltern zahlen den Zuschlag für Kinderlose nie, auch wenn die Kinder erwachsen sind.

Wird nur für den beispielhaften Zeitstrahl unten genutzt. Es wird nichts gespeichert oder gesendet.

Unsicher bei Alter oder Kindern?

Prüfen Sie die Monatsregeln nur mit Geburtsmonaten. Es wird nichts gespeichert.

Der Zuschlag beginnt im Monat nach Ihrem 23. Geburtstag.

Ein Kind zählt bis zum Ende des Monats seines 25. Geburtstags.

Alles wird in Ihrem Browser berechnet. Nichts, was Sie eingeben, wird gesendet, gespeichert oder in die Adresszeile geschrieben.

Geschätztes Ergebnis

Geben Sie Ihr Entgelt ein und drücken Sie Berechnen. Ihre Schätzung erscheint hier.

Beispielhafter Zeitstrahl

  1. Tag 1 bis 42: Entgeltfortzahlung

    Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt normalerweise bis zu sechs Wochen weiter (Entgeltfortzahlung). Voraussetzung ist meist, dass Sie vorher vier Wochen ohne Unterbrechung gearbeitet haben.

  2. Ab Tag 43: Krankengeld (Regelfall)

    Im üblichen lückenlosen Fall zahlt die Kasse ab der siebten Woche für bis zu etwa 72 Wochen, weil die sechs Wochen Entgeltfortzahlung auf die Grenze von 78 Wochen für dieselbe Krankheit angerechnet werden.

  3. Danach: individuelle nächste Schritte

    Wenn der Anspruch endet, lassen Sie sich früh beraten. Andere Leistungen hängen von Ihrer Situation ab und gibt es nicht automatisch.

Die Bescheinigungen müssen lückenlos aufeinander folgen (am nächsten Werktag, Samstage zählen nicht), damit der Anspruch bestehen bleibt.

Hinweis: Dies ist eine Schätzung für den genannten Standardfall eines Arbeitnehmers. Ihre Krankenkasse entscheidet anhand Ihrer Beschäftigungs- und Versicherungsdaten über den Anspruch und den endgültigen Betrag.

Krankengeld-Schätzung 2026

Schätzung für einen normalen Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung und Krankengeldanspruch nach den Regeln für 2026.

Noch kein vollständiges Ergebnis zum Drucken.

Jeder Tagesbetrag wird auf den Cent gerundet und ein Monat hat 30 Tage, die Monatswerte sind also das 30-Fache der Tageswerte. Eine Kasse kann Beiträge über einen Zahlungszeitraum runden, das kann um wenige Cent abweichen. Krankenversicherungsbeiträge und der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse werden vom Krankengeld nicht abgezogen.

Hinweis: Dies ist eine Schätzung für den genannten Standardfall eines Arbeitnehmers. Ihre Krankenkasse entscheidet anhand Ihrer Beschäftigungs- und Versicherungsdaten über den Anspruch und den endgültigen Betrag.

Auf dieser Seite

So nutzen Sie den Rechner

Diese Seite richtet sich an Arbeitnehmer in Deutschland, die gesetzlich krankenversichert sind und wissen möchten, was mit ihrem Einkommen geschieht, wenn sie länger krank sind, als der Arbeitgeber zahlt. Prüfen Sie oben im Rechner, ob Ihre Situation passt, tragen Sie Ihr laufendes Brutto und Netto ein, geben Sie an, ob Sie Elternteil sind, und drücken Sie auf Berechnen.

Sie sehen das geschätzte Krankengeld pro Tag und für einen Monat mit 30 Tagen, jeden einzelnen Abzug und die Lücke zu Ihrem üblichen Netto. Das Ergebnis ist eine Schätzung für den Standardfall. Ob und in welcher Höhe Sie Krankengeld erhalten, entscheidet Ihre Krankenkasse anhand der Daten, die Ihr Arbeitgeber meldet.

Was Krankengeld ist und was nicht

Krankengeld ist die Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie wegen einer Krankheit länger arbeitsunfähig sind, als Ihr Arbeitgeber das Gehalt fortzahlt. Es ersetzt Einkommen, es erstattet keine Behandlungskosten.

Krankengeld ist weder Arbeitslosengeld noch eine Rente. Es wird für die Tage gezahlt, an denen Ihnen ärztlich Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, es ist zeitlich begrenzt und es ersetzt nur einen Teil Ihres Einkommens. Genau diese Lücke macht der Rechner sichtbar.

Für wen die Schätzung gilt

Eine Person am Laptop mit abgehakten Dokumenten, die veranschaulicht, dass Ihre Situation geprüft wird, bevor eine Schätzung erscheint.

Der Rechner deckt ein normales Arbeitsverhältnis ab, mit gesetzlicher Krankenversicherung inklusive Krankengeldanspruch, festem Gehalt oder Stundenlohn und den üblichen Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sind eingeschlossen, wenn ihr Schutz Krankengeld umfasst. Der Versicherungsstatus allein genügt nicht, über den Anspruch entscheidet Ihre Kasse.

In mehreren Situationen gibt es Hinweise statt einer Zahl, und eine fehlende Zahl bedeutet nie eine Ablehnung:

  • Private Krankenversicherung: Das Krankentagegeld hängt ganz von Ihrem Tarif ab.
  • Selbstständige: Der Schutz ist wählbar und richtet sich nach dem versicherten Arbeitseinkommen, nicht nach dem Umsatz. Mit der üblichen Wahl beginnt er ab der siebten Woche, Tarife weichen ab.
  • Arbeitslosengeld I: Das Krankengeld richtet sich nach dem ALG I, nicht nach Ihrem früheren Gehalt.
  • Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Familienversicherung und studentische Versicherung begründen für sich genommen kein Krankengeld als Arbeitnehmer. Eine daneben bestehende versicherte Beschäftigung wird gesondert beurteilt.
  • Ein Minijob allein begründet keinen normalen Krankengeldanspruch. Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers ist eine eigene Frage.
  • Midijob, mehrere Beschäftigungen, Kurzarbeit, unregelmäßiger Verdienst, Elternzeit, Wohnsitz im Ausland oder ein endendes Arbeitsverhältnis brauchen eine Einzelfallprüfung.
  • Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit kommt Verletztengeld in Betracht. Für die Pflege eines kranken Kindes gibt es das Kinderkrankengeld.

So wird der Betrag berechnet, mit dem Höchstbetrag 2026

Eine Person zeigt auf eine Tabelle auf einem großen Bildschirm und veranschaulicht, wie Tagesbeträge verglichen und der niedrigere angewendet wird.

Das Gesetz (§ 47 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, SGB V) setzt das Krankengeld auf 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoentgelts fest, höchstens aber auf 90 Prozent Ihres Nettoentgelts. Beides wird verglichen, es gilt der niedrigere Betrag. Das Entgelt wird kalendertäglich gezählt: Ein Monatsgehalt wird durch 30 geteilt.

Berücksichtigt wird das Entgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, 2026 sind das 5.812,50 € im Monat oder 193,75 € am Tag. Siebzig Prozent davon ergeben das höchstmögliche Brutto-Krankengeld von 135,63 € pro Tag. Das ist ein Bruttowert, der Auszahlungsbetrag liegt darunter. Die Beitragsbemessungsgrenze ist außerdem nicht die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Versicherung ausscheiden können.

Boni zählen nur teilweise. Beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Kalendermonate werden mit einem 360stel hinzugerechnet. Eine zweite Grenze stellt dann sicher, dass das Krankengeld Ihr laufendes tägliches Netto nie übersteigt.

BeispielTagesbetrag
Laufendes Brutto 3.000 € (÷ 30)100,00 €
Laufendes Netto 2.100 € (÷ 30)70,00 €
70 Prozent vom Brutto70,00 €
90 Prozent vom Netto63,00 €
Brutto-Krankengeld (der niedrigere Wert)63,00 €
Mit 3.600 € Bonus (+ 10,00 € pro Tag): 90 Prozent vom Netto69,30 €

Jeder Tageswert wird auf den Cent gerundet, so schreibt es das gemeinsame Rundschreiben der Krankenkassen vor. Ein voller Monat zählt dann 30 Tage, der Monatswert ist also das 30-Fache des Tageswertes. Bei Stundenlohn rechnet das Gesetz mit dem Entgelt geteilt durch die bezahlten Stunden, mal den Wochenstunden, geteilt durch sieben, nicht mit einem einfachen Monatsdurchschnitt.

Abzüge, Elterneigenschaft und Kinder

Ein Elternteil hebt ein kleines Kind hoch und veranschaulicht, dass Kinder und Elterneigenschaft den Pflegeabzug verändern.

Das Krankengeld wird nicht ungekürzt ausgezahlt. Auf das Brutto-Krankengeld zahlen Sie Ihre Hälfte der Beiträge zur Rentenversicherung (9,3 Prozent), zur Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent) und zur Pflegeversicherung (1,8 Prozent). Die andere Hälfte trägt die Kasse. Für die Krankenversicherung wird nichts abgezogen, und auch der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse fällt auf das Krankengeld nicht an.

Im Beispiel oben sind 9,3 Prozent von 63,00 € rund 5,86 €, 1,3 Prozent sind 0,82 € und 1,8 Prozent sind 1,13 €. Es bleiben 55,19 € pro Tag oder 1.655,70 € für 30 Tage, bei einem üblichen Netto von 2.100 €: eine Lücke von 444,30 €, es bleiben etwa 79 Prozent Ihres üblichen Netto.

Die Pflegeversicherung hängt von den Kindern ab. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Satz um 0,25 Punkte je Kind, bis auf 0,8 Prozent. Mit zwei Kindern beträgt der Pflegeabzug im Beispiel 0,98 € statt 1,13 €. Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Er wird auf 80 Prozent des Entgelts berechnet, das dem Krankengeld zugrunde liegt, nicht auf das Krankengeld selbst, im Beispiel sind das 0,48 € pro Tag.

Wann Krankengeld beginnt und wie lange es gezahlt wird

Eine Person am Schreibtisch mit einem Wandkalender, die veranschaulicht, wie Krankheitswochen gezählt werden.

Ihr Arbeitgeber zahlt das Gehalt in der Regel bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Dieser Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Erkranken Sie an derselben Krankheit erneut, beginnt ein neuer Sechswochenzeitraum nur, wenn Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren oder seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind.

Oft heißt es, das Krankengeld beginne in der siebten Woche. Das ist der Regelfall, kein festes Datum. Der Anspruch kann schon früher bestehen und ruht nur, solange der Arbeitgeber Gehalt zahlt. In der Anfangszeit eines Jobs, nach einer langen Pause oder bei einer wiederkehrenden Krankheit kann der Ablauf anders sein.

Für dieselbe Krankheit erhalten Sie Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Zeiten, in denen der Anspruch ruht, darunter die üblichen sechs Wochen Entgeltfortzahlung, zählen auf die 78 Wochen. Im lückenlosen Fall zahlt die Kasse deshalb bis zu etwa 72 Wochen. Eine weitere Krankheit, die während der Arbeitsunfähigkeit hinzukommt, verlängert die Dauer nicht. Ein neuer Dreijahreszeitraum stellt verbrauchten Anspruch nicht automatisch wieder her: Sie müssen mit Krankengeldanspruch versichert gewesen sein und sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig, sondern erwerbstätig oder arbeitsuchend gewesen sein.

Der Zeitstrahl im Rechner zeigt diesen Regelablauf und, wenn Sie einen ersten Krankheitstag eingeben, die Daten. Er ist nur eine Darstellung. Frühere Fehlzeiten verändern die tatsächlichen Termine, deshalb nennt er nie ein Datum, an dem Ihr Anspruch endet.

Bescheinigung und Zahlung: Was Sie tun müssen

Ein ausgefülltes Formular auf einem Bildschirm, das die Krankschreibung veranschaulicht, die lückenlos fortgesetzt werden muss.

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht ab dem Tag, an dem der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt. Auf jede Bescheinigung muss die nächste spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende folgen. Samstage zählen dafür nicht als Werktage. Eine Lücke kann die Zahlung bis zur nächsten Bescheinigung stoppen, in manchen Fällen endet der Anspruch, bitten Sie deshalb früh um eine Folgebescheinigung.

Im Regelfall übermittelt die Praxis die elektronische Bescheinigung (eAU) an Ihre Kasse, und Ihr Arbeitgeber ruft sie dort ab. Sie bleiben aber dafür verantwortlich, Fristen einzuhalten und die Arbeitsunfähigkeit zu melden. Ist der elektronische Weg nicht möglich, muss eine Papierbescheinigung innerhalb einer Woche bei der Kasse eingehen, sonst ruht die Zahlung bis zur Meldung.

Die Kasse fragt bei Ihrem Arbeitgeber die nötigen Entgeltdaten ab, berechnet das Krankengeld und zahlt es aus. Die Zahlung beginnt nicht von selbst zu einem festen Termin, und die erste Überweisung kann dauern, halten Sie deshalb eine kleine Reserve bereit. Wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Steuern, Zuschüsse und die Einkommenslücke

Eine Person ordnet Notizen an einer Planungstafel und veranschaulicht, wie Sie die monatliche Einkommenslücke planen.

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte, was bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen kann. Übersteigen die Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, im Jahr 410 €, muss in der Regel eine Steuererklärung abgegeben werden. Der Rechner zieht deshalb keine Steuer ab und verspricht auch nicht, dass keine Erklärung nötig ist.

Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen einen Zuschuss zum Krankengeld vor. Ob er das Krankengeld mindert oder ruhen lässt, hängt von der Ausgestaltung ab. Fragen Sie Ihre Personalabteilung und Ihre Kasse, bevor Sie einen Zuschuss zum Ergebnis addieren.

Vergleichen Sie für Ihre Planung die monatliche Lücke mit den Fixkosten wie Miete, Krediten und Versicherungen. Bedenken Sie, dass Abzüge wie die Rentenversicherung weiterlaufen und dass private Beiträge, die Sie selbst zahlen, nicht abgedeckt sind. Wenn sich das Ende des Anspruchs nähert, lassen Sie sich früh beraten, was danach kommt. Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente gibt es nicht automatisch.

Häufige Fragen

Zwei Personen, über einer ein Fragezeichen, die Antworten auf häufige Fragen veranschaulichen.

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, aber höchstens 90 Prozent des regelmäßigen Nettoentgelts. Es gilt der niedrigere Wert. Bei den meisten Arbeitnehmern ist die Nettogrenze die niedrigere.

Die Kasse berechnet einen Bruttobetrag und zieht Ihren Anteil an der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Auf Ihrem Konto kommt weniger an als der Bruttobetrag.

Das höchste Brutto-Krankengeld 2026 beträgt 135,63 € pro Tag, das sind 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze von 193,75 €. Nach den Abzügen ist der Auszahlungsbetrag niedriger.

Nur Einmalzahlungen, die in den zwölf Monaten vor der Erkrankung der Krankenversicherung beitragspflichtig waren, zählen mit einem 360stel pro Tag. Eine zweite Grenze hält das Krankengeld auf oder unter Ihrem laufenden täglichen Netto.

In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab 23 einen Zuschlag von 0,6 Prozent, und Eltern mit zwei bis fünf Kindern unter 25 zahlen einen niedrigeren Satz, bis hinunter auf 0,8 Prozent.

Nein. Eltern zahlen den Zuschlag für Kinderlose nie. Der Abschlag für Kinder endet nur, wenn die Kinder 25 werden.

Das ist der Regelfall, weil die Entgeltfortzahlung die ersten sechs Wochen abdeckt. Es ist kein allgemeingültiges Datum: Der genaue Beginn hängt von Ihrer Beschäftigung, früheren Fehlzeiten und Ihren Bescheinigungen ab.

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht normalerweise erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Sind Sie mit Krankengeldanspruch versichert, kann die Kasse ab Beginn der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zahlen, das zugrunde liegende Entgelt wird in einem neuen Job aber im Einzelfall ermittelt. Fragen Sie Ihre Kasse.

Die Grenze liegt bei 78 Wochen für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren, und die sechs Wochen Entgeltfortzahlung zählen mit. Im lückenlosen Fall zahlt die Kasse deshalb bis zu etwa 72 Wochen.

Ja. Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ein voller Kalendermonat zählt 30 Tage, auch im Februar oder in einem Monat mit 31 Tagen.

Die nächste Bescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag ausgestellt werden, Samstage zählen nicht. Sonst kann die Zahlung ruhen oder in manchen Fällen der Anspruch enden. Bitten Sie rechtzeitig um die Folgebescheinigung.

Nein. Private Versicherer zahlen nach Ihrem Tarif ein Krankentagegeld. Die gesetzliche Formel gilt nicht.

Nur, wenn ihr gesetzlicher Schutz es durch Wahl oder Tarif umfasst. Grundlage ist das versicherte Arbeitseinkommen, und die übliche Wahl beginnt ab der siebten Woche.

Die Leistung wird in den ersten sechs Krankheitswochen fortgezahlt. Danach richtet sich das Krankengeld nach dem ALG I, nicht nach Ihrem früheren Gehalt.

Ein Minijob allein begründet keinen normalen Krankengeldanspruch. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist eine eigene Frage.

Das kann sein. Zuschüsse hängen von Ihrem Vertrag oder Tarifvertrag ab und können mit dem Krankengeld zusammenwirken. Fragen Sie Ihre Personalabteilung und Ihre Kasse.

Es ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt). Bei mehr als 410 € solcher Leistungen im Jahr muss in der Regel eine Steuererklärung abgegeben werden.

Methodik und Quellen

Die Regeln und Werte wurden am 17. Oktober 2026 anhand der unten genannten Quellen geprüft. Die Berechnung folgt § 47 SGB V und dem gemeinsamen Rundschreiben der Krankenkassen (Fassung vom 11. Dezember 2024), mit Tageswerten, die in jedem Schritt kaufmännisch auf den Cent gerundet werden. Sein Rechenbeispiel zu Einmalzahlungen ist in den Tests nachgebildet. Die Beiträge auf das Krankengeld folgen SGB VI, SGB III und SGB XI und den Hinweisen der Spitzenverbände der Krankenkassen. Der Rechner nutzt die Beitragsbemessungsgrenze 2026. Er trifft keine Entscheidung: Ihre Krankenkasse bestimmt den Anspruch und den endgültigen Betrag.

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