Rechnerischer Durchschnitt, kein normales Monatsgehalt - Sonderzahlungen werden hier gleichmäßig auf 12 Monate verteilt.
Diese Jahreswerte sind der aktuell gewählte Tabellenstand, hochgerechnet auf 12 Monate - nicht zwingend die tatsächliche Summe eines bestimmten Kalenderjahres, falls sich der Tabellenstand unterjährig ändert. Die Kalenderjahresansicht weiter unten zeigt die reale Jahressumme für ein konkretes Jahr.
Zukunftsbetrag (Wert)839,73 €
Nicht als Barauszahlung berücksichtigt (Verwendung unbekannt oder anderweitig gewählt).
Kollektive Arbeitgeberleistungen (nicht im Jahresbrutto enthalten)
Haftungsausschluss: Bildungsangebot, keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ergebnisse sind Schätzungen.
Monatliche Zusammensetzung
Laufendes Gehalt
Jahresleistung
Urlaubsgeld
Laufendes Gehalt in jedem Monat. Die Jahresleistung steht im November, zusammen mit dem Gehalt dieses Monats (ein Betrieb kann sie früher zahlen). Urlaubsgeld und ein bar ausgezahlter Zukunftsbetrag haben im Tarif keinen festen Monat und stehen deshalb als eigene Säulen.
Jahreszusammensetzung
Jahresbrutto (12 Monatsgehälter)
43.812,00 €
Jahresleistung (Weihnachtsgeld)
3.651,00 €
Zusätzliches Urlaubsgeld
1.200,00 €
Anteile am Jahresbrutto nach Bestandteil.
Entwicklung über die Tätigkeitsjahre
E6
Tarifliche Stufenentwicklung innerhalb der gewählten Entgeltgruppe, zu bekannten Stichtagen.
Entgelttabelle
Nordrhein — 2025-04
Entgeltgruppe
Tätigkeitsvariante
ab 18. Lebensjahr
Anfangsstufe
nach 2 Jahren
nach 3 Jahren
nach 4 Jahren
nach 6 Jahren
E1
einheitlich
–
–
–
–
–
E2
einheitlich
–
–
–
–
–
E3
einheitlich
–
–
–
–
–
E4
einheitlich
–
–
–
–
–
E5
einheitlich
–
–
–
E6
einheitlich
–
–
E7
einheitlich
–
–
E8
einheitlich
–
–
E9
kaufmaennisch
–
–
E10
kaufmaennisch
–
–
E11
kaufmaennisch
–
–
E12
kaufmaennisch
–
–
E13
kaufmaennisch
–
–
–
–
–
E13
technisch
–
–
–
–
–
Meister-unterste
meister
–
–
–
–
–
Meister-hoechste
meister
–
–
–
–
–
Kalenderjahresansicht
Alle 12 Monate dieses Kalenderjahres verwenden denselben Tabellenstand.
Sonderzahlungen werden einmal für das Jahr berücksichtigt, nicht einem bestimmten Monat zugeordnet - für keine Region ist ein konkreter Auszahlungsmonat unabhängig bestätigt.
Weitere Auswertungen
Szenarienvergleich
Noch keine Szenarien gespeichert. Speichere das aktuelle Ergebnis, ändere dann z. B. die Wochenstunden oder das Tarifgebiet und vergleiche.
Chemie-Tarif, Entgeltgruppen und Sonderzahlungen verständlich erklärt
Wie viel verdienst du nach Chemie-Tarif, und welche Zahl eignet sich für deine persönliche Finanzplanung? Mit dem IGBCE Gehaltsrechner ermittelst du dein tarifliches Monatsentgelt anhand von Tarifgebiet, Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit. Ergänzend kannst du Sonderzahlungen berücksichtigen und dein voraussichtliches Netto abschätzen.
Laufendes Gehalt, zusätzliche Barauszahlungen und weitere tarifliche Leistungen werden dabei getrennt dargestellt. So erkennst du, was regelmäßig auf deiner Abrechnung stehen kann und welche Bestandteile nur unter bestimmten Voraussetzungen hinzukommen.
Für wen ist der Rechner gedacht?
Der Rechner richtet sich an Beschäftigte, deren Vergütung sich nach den hier abgebildeten regionalen Entgelttarifverträgen der chemischen Industrie richtet - 13 Tarifgebiete, von Schleswig-Holstein bis Ostdeutschland. Entscheidend ist der tatsächlich geltende Tarifvertrag, nicht allein die Branche oder der bekannte Name eines Unternehmens.
Ein Betrieb kann einen eigenen Tarifvertrag anwenden; außertarifliche Vergütung lässt sich nicht automatisch aus einer E-Gruppe ableiten. Auszubildende benötigen eine eigene Vergütungstabelle - dieser Rechner bildet sie bislang nur für Nordrhein ab, da nur dort eine unabhängig geprüfte Tabelle vorliegt.
Warum das Tarifgebiet wichtig ist
Für die Gehaltsberechnung genügt die Angabe "Chemie-Tarif" nicht. Du brauchst die Tabelle, die für deinen Betrieb und den ausgewählten Zeitraum gilt. Achte darauf, Tarifgebiet und Bundesland nicht gleichzusetzen: Nordrhein und Westfalen etwa sind zwei unterschiedliche Tarifgebiete mit eigenen, nachweislich verschiedenen Tabellen, auch wenn beide in Nordrhein-Westfalen liegen.
Für steuerliche Angaben ist wiederum das jeweils relevante Bundesland maßgeblich - deshalb fragt die Netto-Berechnung diese Angabe gesondert ab, unabhängig vom gewählten Tarifgebiet.
Entgeltgruppe, Tätigkeitsvariante und Stufe richtig unterscheiden
Die Entgeltgruppe (E1 bis E13) beschreibt die tarifliche Einordnung der Tätigkeit. In den Entgeltgruppen E9 bis E13 unterscheiden mehrere Tarifgebiete zusätzlich zwischen einer kaufmännischen und einer technischen Variante mit eigenständigen, unterschiedlichen Beträgen - niemals identisch, auch wenn für ein Tarifgebiet nur eine der beiden Varianten bestätigt vorliegt. Die Stufe bestimmt den innerhalb der Gruppe (und ggf. Variante) zutreffenden Tabellenwert.
Die Stufen folgen keinem einheitlichen Muster: E1 bis E4 und E13 sind in jedem der 13 Tarifgebiete flache Beträge ohne Tätigkeitsjahre, E5 steigt nach 3 und 6 Jahren, E6 bis E12 steigen nach 2, 4 und 6 Jahren. Verwende deshalb immer die für deine konkrete Gruppe angebotenen Stufen, nicht ein angenommenes Schema.
Teilzeit: Was ändert sich bei weniger Wochenstunden?
Bei einer proportionalen Teilzeitberechnung wird das Vollzeit-Tabellenentgelt entsprechend deiner vereinbarten Arbeitszeit reduziert. Rechenbeispiel: Beträgt die Vollzeitbasis 37,5 Wochenstunden (wie in den meisten Tarifgebieten) und arbeitest du 30 Stunden, entspricht das einem Anteil von 80 %. Bei einem angenommenen Vollzeitentgelt von 4.000 Euro ergeben sich 3.200 Euro monatliches Grundentgelt.
Ostdeutschland ist dabei die bestätigte Ausnahme: Die dortige Vollzeitbasis beträgt 38,5 Wochenstunden bei flexibler individueller Arbeitszeit zwischen 32 und 40 Stunden, mit einem eigenen Stundenteiler (167,5 statt 163,1). Das Urlaubsgeld skaliert ebenfalls mit deiner Arbeitszeit, nicht aber mit einer persönlichen Zulage, die du zusätzlich eingibst.
Verifiziert oder rechnerisch abgeleitet: Was die Abzeichen bedeuten
Der aktuell gültige Tabellenstand (ab 1. April 2025, unverändert bis Ende Dezember 2026) stammt für alle 13 Tarifgebiete aus dem WSI-Tarifarchiv und wurde für Nordrhein zusätzlich direkt gegen das staatliche Tarifregister Nordrhein-Westfalen geprüft - alle sechs dort veröffentlichten Eckwerte stimmten exakt überein.
Die ab Januar 2027 (+2,1 %) und Januar 2028 (+2,4 %) angekündigten Erhöhungen sind für zwölf der 13 Tarifgebiete rechnerisch abgeleitet (Prozentsatz auf den aktuellen Betrag, kaufmännisch gerundet) und entsprechend gekennzeichnet - eine veröffentlichte Tabelle lag dafür noch nicht vor. Für Nordrhein liegen sechs Eckwerte als tatsächlich veröffentlichte Beträge vor, die teils um einen Euro von der rechnerischen Ableitung abweichen.
Ein Arbeitgeber kann beide Erhöhungsstufen jeweils drei Monate früher anwenden, wenn dies betrieblich vereinbart ist. Der Rechner bildet diese Option ausdrücklich nur nach deiner Bestätigung ab, niemals automatisch.
Monatsgehalt und Jahresbrutto sind unterschiedliche Größen
Das tarifliche Monatsentgelt bildet die Grundlage deiner Berechnung. Zusätzliche jährliche Zahlungen verändern vor allem die Jahressumme, nicht das laufende Monatsgehalt. Der im Rechner gezeigte "Monatsdurchschnitt" ist deshalb ausdrücklich ein Vergleichswert: Er verteilt Sonderzahlungen rechnerisch auf zwölf Monate, obwohl sie tatsächlich nur in bestimmten Monaten (oder, bei offenem Zahlungstermin, gar nicht genau festgelegt) ausgezahlt werden. Verwechsle diesen Durchschnitt nicht mit deinem normalen Monatsgehalt.
Welche Sonderzahlungen solltest du berücksichtigen?
Für Nordrhein sind zusätzliches Urlaubsgeld (40 Euro je tariflichem Urlaubstag mal 30 Tage = 1.200 Euro im Jahr) und die Jahresleistung (100 % eines Monatsentgelts) direkt durch das Tarifregister bestätigt. Für die übrigen zwölf Tarifgebiete liegt dazu noch keine eigenständig geprüfte Angabe vor - der Rechner zeigt dort Nordrheins Werte deshalb als erkennbares bundesweites Standardmuster, nicht als für die jeweilige Region eigenständig bestätigten Betrag.
Der Zukunftsbetrag (23 % eines Monatsentgelts seit 2022) ist eine bundesweite Rahmenregelung von IGBCE und BAVC, unabhängig vom einzelnen Tarifgebiet. Seine Verwendung - Barauszahlung, Freizeit, Altersvorsorge oder Fondsgutschrift - entscheidet der Betrieb; der Rechner setzt deshalb standardmäßig "Verwendung unbekannt" und zählt den Betrag nur bei ausdrücklicher Auswahl zur Barauszahlung.
Der Demografie-/Transformationsfonds ist kein persönlicher Bonus
Für 2026 und 2027 zahlt der Arbeitgeber zusätzlich 300 Euro je Vollzeitbeschäftigtem (150 Euro für Auszubildende) in den betrieblichen Demografie-/Transformationsfonds ein. Das ist ein kollektiver Beitrag, keine automatische persönliche Auszahlung: Eine individuelle Barauszahlung ist nur möglich, wenn Beschäftigungssicherungsprojekte den Betrag nicht beanspruchen und sich die Betriebsparteien darauf verständigen. Der Rechner zeigt diesen Betrag deshalb nur informativ an, niemals als Teil deines Jahresbruttos.
Rechenbeispiel: Vom Monatsbetrag zur Jahressumme
Für ein vereinfachtes Beispiel nehmen wir ein unverändertes Monatsbrutto von 4.000 Euro an, dazu eine angenommene jährliche Barauszahlung von 4.000 Euro, zusätzliches Urlaubsgeld von 1.200 Euro und einen vollständig ausgezahlten Zukunftsbetrag von 920 Euro: 48.000 + 4.000 + 1.200 + 920 = 54.120 Euro Jahres-Barauszahlung, ein monatlicher Vergleichsdurchschnitt von 4.510 Euro. Wird der Zukunftsbetrag stattdessen vollständig als Freizeit oder Altersvorsorge verwendet, sinkt die Summe auf 53.200 Euro. Das laufende Monatsgehalt bleibt in beiden Fällen bei 4.000 Euro.
Bestandteil
Betrag pro Jahr
Zwölf Monatsgehälter
48.000 €
Angenommene Jahresleistung
4.000 €
Angenommenes Urlaubsgeld
1.200 €
Zukunftsbetrag als Barauszahlung
920 €
Summe der Brutto-Barauszahlungen
54.120 €
Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Aussage zu einem individuellen Anspruch oder einer konkreten Entgeltgruppe. Wird der Zukunftsbetrag vollständig für eine andere Verwendung eingesetzt, sinkt die Summe auf 53.200 €.
Zwei Stellenangebote vergleichen
Für einen Vergleich zweier Angebote speicherst du zunächst ein Ausgangsszenario und änderst anschließend gezielt einen Faktor, etwa die Wochenstunden, das Tarifgebiet oder die Entgeltgruppe. Vergleiche laufendes Gehalt, Jahresauszahlungen und Arbeitszeit dabei immer getrennt, nicht nur die eine Jahres-Endsumme - ein höherer Tabellenbetrag sagt wenig aus, wenn dafür mehr Stunden gearbeitet werden oder die Sonderzahlungen unterschiedlich behandelt werden.
Ergänze anschließend Faktoren, die der Rechner bewusst nicht bewertet: Arbeitsweg, Schichtbelastung, Entwicklungsmöglichkeiten und die tatsächliche, von deiner Personalabteilung bestätigte Eingruppierung.
Was bedeutet die Netto-Schätzung?
Die Netto-Schätzung verwendet die PAP-geprüfte Lohnsteuerberechnung dieser Website, ist aber nur für Steuerjahre verfügbar, für die dieser Rechner bereits geprüfte Parameter hat. Für die angekündigten Erhöhungen 2027 und 2028 zeigt der Rechner deshalb bewusst (noch) keine Netto-Schätzung, statt stillschweigend die Parameter von 2026 weiterzuverwenden.
Die Schätzung bildet außerdem nur ein durchschnittliches Monatsnetto ab, nicht die reale Lohnsteuerbehandlung einer einzelnen Sonderzahlung in einem bestimmten Monat. Nutze sie zur Orientierung und zum Vergleich, nicht als Ersatz für deine Abrechnung.
Datengrundlage: WSI-Tarifarchiv (Stand April 2025) für alle 13 Tarifgebiete, zusätzlich geprüft gegen das Tarifregister Nordrhein-Westfalen; BAVC-Pressemitteilung und IGBCE-FAQ zum Tarifabschluss 2026. Zwei bekannte Dateninkonsistenzen der Quelle (Niedersachsen E10, Westfalen E11) sind im Rechner offengelegt, nicht unkommentiert übernommen.
Häufige Fragen
Welche Entgeltgruppe passt zu meinem Beruf?
Eine Berufsbezeichnung allein reicht für eine sichere Zuordnung nicht aus. Verwende die bestätigte Eingruppierung deiner konkreten Stelle. Der Rechner berechnet daraus einen Betrag, bewertet aber nicht verbindlich die Anforderungen deiner Tätigkeit.
Warum finde ich für dieselbe E-Gruppe verschiedene Beträge?
Kontrolliere Tarifgebiet, Tabellenstand, Tätigkeitsvariante, Stufe und Arbeitszeit. Schon eine abweichende Auswahl kann den Monatsbetrag verändern. Vergleiche daher immer die vollständige Tarifkombination.
Sind Sonderzahlungen automatisch enthalten?
Im Ergebnis erkennst du jede berücksichtigte Position einzeln. Prüfe die ausgewählten Voraussetzungen und Verwendungen. Unbekannte oder nicht bestätigte Barauszahlungen sollten nicht wie garantiertes Einkommen behandelt werden.
Kann ich zwei Stellenangebote vergleichen?
Ja, wenn du die jeweiligen Angaben vollständig und nachvollziehbar eingibst. Vergleiche laufendes Gehalt, Jahresauszahlungen, Arbeitszeit und weitere Leistungen getrennt. Ergänze anschließend Faktoren wie Arbeitsweg, Schichtbelastung und Entwicklungsmöglichkeiten.
Was mache ich bei einer fehlenden Tabellenkombination?
Verwende keine ähnliche Gruppe als Ersatz. Prüfe zunächst deine Auswahl. Fehlt die benötigte Tabelle weiterhin, nutze einen bekannten Bruttobetrag für eine gesonderte Schätzung.
Erstellt und gepflegt von Basaveswara Rao. Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.
Bei jeder Tabelle findest du den verwendeten Stand und die zugehörigen Quellen direkt im Rechner. Prüfe diese Angaben besonders dann, wenn du mit einer älteren Abrechnung vergleichst.